Bezirk Unterfranken – Maßnahmen des Bauunterhalts an den Liegenschaften Aschaffenburg/Lohr am Main, Rahmenvereinbarung für die Jahre 2022 bis 2025, Architektenleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirk-unterfranken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bezirk Unterfranken – Maßnahmen des Bauunterhalts an den Liegenschaften Aschaffenburg/Lohr am Main, Rahmenvereinbarung für die Jahre 2022 bis 2025, Architektenleistungen
Der Bezirk Unterfranken beabsichtigt Architektenleistungen für Maßnahmen des Bauunterhalts an den
Liegenschaften Aschaffenburg/Lohr am Main des Bezirk Unterfranken für die Jahre 2022 bis 2025 zu vergeben.
Die Liegenschaften Raum Aschaffenburg/Lohr am Main bestehen aus:
— Bezirkskrankenhaus und Heime, Lohr am Main,
— Zentrum am Rosensee, Aschaffenburg.
Im Wesentlichen handelt es sich um Hochbaumaßnahmen für Krankenhäuser und Heime od. vgl. Objekte.
Die Leistungen sind zu erbringen für kleinere Neubaumaßnahmen sowie Sanierungen, Umbauten,
Modernisierungen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Gesamtkostenvolumen von
ca. 50 bis 500 TSD EUR brutto im Einzelfall.
Die Maßnahmen können sich auf ein einzelnes Baugewerk beschränken oder mehrere zusammenhängende
Baugewerke verschiedener Fachplanungen umfassen.
Aschaffenburg; Lohr am Main
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume als Rahmenvereinbarung:
— Objektplanung/Architektenleistung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff,
— Grundleistungen der LPH 1-9 nach § 34 HOAI,
— der Rahmenvertrag wird über 4 Jahre geschlossen mit der Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre,
— jede Einzelmaßnahme wird innerhalb des Rahmenvertrages als Einzelauftrag erbracht,
— der AG behält sich vor, die Beauftragung in Abhängigkeit der Anforderungen je Einzelmaßnahme auf
Teilleistungen je LPH oder Besondere Leistungen gem. Anlage 10.1 HOAI zu beschränken,
— ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Grund- und/oder Besonderen Leistungen besteht nicht.
Beauftragung von Teilleistungen je Leistungsphase nach HOAI sowie von Besonderen Leistungen nach Bedarf und Notwendigkeit in Abhängigkeit der Anforderungen je Einzelmaßnahme nach II.2.4).
Der Rahmenvertrag wird über 4 Jahre geschlossen mit der Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Maßnahmen des Bauunterhalts an den Liegenschaften Aschaffenburg/Lohr am Main, Rahmenvereinbarung für die Jahre 2022 bis 2025, Architektenleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 9708
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.boxx3.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
Postleitzahl: 95032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://voss-architekten.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland