Vermessung TGA Bestandsgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: KB.7031.004
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 228-600490)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vermessung TGA Bestandsgebäude
München KIinik Bogenhausen, Prioritäre Bestandssanierung - Prio1 Nord
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen:
1) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a) mit Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden je Schadensfall und von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden je Schadensfall;
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Sollte bisher kein Versicherungsschutz bestehen oder im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) - b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird bzw. die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a) - b) angepasst werden wird.
2) Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
4 / 6
s. vorstehend Nr. 1) und 2).
Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haben er und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen:
1) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des
Bieters
a) mit Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden je Schadensfall und von
mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden je Schadensfall;
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssummen pro
Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Sollte bisher kein Versicherungsschutz bestehen oder im Falle von geringeren Deckungssummen oder
geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) - b) genannt, ist eine Bestätigung des
Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall eine entsprechende
Versicherung abgeschlossen wird bzw. die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a) - b) angepasst
werden wird.
2) Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre (2018-2020), soweit er Planungsleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
4 / 6
s. vorstehend Nr. 1) und 2).
Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haben er und diese Unternehmen gemeinsam für die
Auftragsausführung zu haften.