Haßberg-Kliniken Haus Haßfurt – 1. Bauabschnitt: Erweiterungsbau OP-Steri und Neustrukturierung: Freianlagen nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 2 § 38,39 für die Leistungsphasen 5-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 621.52.10/026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hassberg-kliniken.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hassberge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Haßberg-Kliniken Haus Haßfurt – 1. Bauabschnitt: Erweiterungsbau OP-Steri und Neustrukturierung: Freianlagen nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 2 § 38,39 für die Leistungsphasen 5-9
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase
für Planungsleistungen für
Freianlagen nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 2 § 38, 39 für die Leistungsphasen 5-9
Haßfurt / Gelände der Haßberg-Kliniken
Die Haßberg Kliniken beabsichtigen in einem ersten Bauabschnitt auf dem bestehenden Gelände den OP- und Sterilisationsbereich zu erweitern sowie eine Neustrukturierung Wirtschaftshof am Krankenhaus in Haßfurt durchzuführen.
Das Klinikgelände liegt am nördlichen Stadtrand der Stadt Haßfurt. Im Norden und Westen wird das Klinikareal von Wohngebieten und im Süden und Osten von der Breslauer beziehungsweise von der Hofheimer Straße begrenzt. Auf den gegenüberliegenden Straßenseiten befinden sich weitere Wohngebiete. Die Erschließung erfolgt für Patienten, Besucher sowie Ver- und Entsorger über die
Hofheimer Straße. Die Personalparkplätze sind von der Breslauer Straße aus zugänglich.
Mit dem Bauabschnitt Erweiterungsbau OP / Steri und Neustrukturierung Wirtschaftshof am Klinikum Haßfurt wird die Neukonzeption der Anlieferung mit nördlicher Zufahrt, die Errichtung eines neuen Entsorgungshofs südlich der Schwesternschule, die Ertüchtigung und Neuordnung der südlichen Zufahrt von der Breslauer Straße und die Neugestaltung der betroffenen Freiflächen erforderlich.
Vor Beginn muss der bestehende Trafo aus dem Gebäude ausgegliedert werden. Hierzu wird ein neuer Trafo nördlich der Liegend-Kranken-Anfahrt bis ca. Ende 2022 erstellt. Der Teil-Bauantrag wurde bereits gestellt. Die Beauftragung der auszuführenden Firma und die bauseitige Ausführung können erst nach Erhalt des Förderbescheides und der Baugenehmigung, erwartet ca. ab Ende 1. Quartal 2022, erfolgen (siehe Planungsunterlagen für Trafo LPH 3-7).
Des Weiteren müssen vor der Hochbaumaßnahme die im Baufeld bestehende Ver- und Entsorgungsleitungen umverlegt und neue Anschlussleitungen für den Ersatzneubaubau hergestellt werden (siehe Planungsunterlagen LPH 3-4).
Vor Beginn der Hochbaumaßnahme erfolgt der Abbruch des bestehenden Wirtschaftshofs und ein Geländeabtrag im Bereich des Baufelds und des zukünftigen Anlieferhofs.
Mit Abschluss der Hochbaubaumaßnahme wird der neue asphaltierte Anlieferhof errichtet.
Die Vor-Fläche dient als Wende- und Rangierfläche für anliefernde Fahrzeuge, die dann rückwärts in den vom Neubau überdachten Ladebereich fahren können.
Um den Anlieferhof wie bisher über die nördliche Zufahrt zu erreichen, wird diese nach Westen verlängert und als Rampe entsprechend der neuen Höhensituation nach unten geführt.
Es handelt sich um ein öffentlich gefördertes Projekt.
Anrechenbare Kosten gem. Kostenberechnung, Stand 14.10.2021:
- Gesamtkosten Außenanlagen, ohne Technische Anlagen im Außenbereich von HLS und ELT) = 2,418 Mio. € (brutto)
Der Bauantrag und das Entwässerungsgesuch wurden bereits gestellt, die Genehmigungen werden ca. ab Ende 1. Quartal 2022 erwartet.
Der Förderantrag wurde ebenfalls bereits eingereicht. Die bauausführenden Leistungen können erst nach Eingang des Förderbescheides erfolgen.
Die in den Planungsunterlagen zur Verfügung gestellten Terminpläne mit Stand 22.03.2021 und 16.04.2021 spiegeln die erarbeiteten Abhängigkeiten und die geschätzten Ausführungszeiten wider.
Die bauausführenden Tätigkeiten können erst nach Erhalt der Baugenehmigung und des Förderbescheides beginnen. Ziel ist es jedoch bis Ende 2022 den Trafo zu errichten und im Frühjahr 2023 mit den weiteren Bauleistungen zu beginnen.
Vorbehaltlich maßgeblicher Förderbescheide/ Finanzierung erfolgt die Beauftragung nach HOAI 2021 Freianlagen Teil 3 Abschnitt 2 § 38, 39 Leistungsphasen 5-9 stufenweise.
Zunächst wird nur die Leistungsphase 5 (siehe Leistungsbeschreibung) vergeben.
Es wurden bereits ca. 30 % der Leistungsphase erbracht, so dass diese vervollständigt werden muss.
Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Planungsverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Bewertung der eingereichten Unterlagen, siehe Bewertungsmatrix.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Gemittelter Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich Grün- und/oder Freianlagen der letzten 3 Jahre, max. 5 Punkte
- Festangestellte im Tätigkeitsbereich Grün- und/oder Freianlagen im Mittel der letzten 3 Jahre, max. 5 Punkte
Technische Leistungsfähigkeit Referenzen
Bewertungsmatrix mit Mindestanforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz für die Grün- und/oder Freianlangen nachzuweisen.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Mindestbedingungen für die Referenzen für die Grün- und/oder Freianlagen:
Fertigstellung einer Grün- und/oder Freianlage mit vergleichbaren Anforderungen
- oder fertiggestellte Maßnahme mit vergleichbaren Planungsleistungen für Grün- und/oder Freianlagen
und
Freianlagenplanung LPH 5-8 HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 2 §§ 38 mit Kosten Kostengruppe 500 mind. 500.000 € netto, Fertigstellung nach dem 01.01.2015 (der als Referenz benannten Bauabschnitte eines Bauvorhabens)
Nichterfüllung führt zum Ausschluss der Referenz.
Weitere Wertungspunkte für Grün- und/oder Freianlagen:
- Neuanlage einer Grün- und/oder Freianlage – 5 Punkte
- Integration von Bestandteilen einer Verkehrsanlage, mit Kosten Kostengruppen 200-500 mind. 50.000 € netto, in die Grün- und/oder Freianlage – 5 Punkte
- Integration einer vorhandenen Erschließungsplanung in die Grün- und/oder Freianlage – 5 Punkte
- Grün- und/oder Freianlagen für einen öffentlichen Auftraggeber – 5 Punkte
- Erfahrung mit dem Umgang von geförderten Maßnahmen – 5 Punkte
- Zeitversetzte Umsetzung mehrerer Bauabschnitte (z. B. ein Bauabschnitt bereits in der Bauphase, während ein anderer Bauabschnitt noch in der Planungsphase steckt) – 5 Punkte
- Herstellungskosten KG 500 ab 1 Mio. € netto - maximal 5 Punkte
Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), werden die Bewerber die zusätzlich zu den eindeutig durch ihrer erreichten Punktzahl angenommen werden sollen, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt (§ 75 (6) VgV).
Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl (oder geloste Bewerber) werden zur Verhandlung aufgefordert
Der öffentliche Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (§ 17 Abs. 11 VgV).
Bei weniger als 3 Bewerbern nach Eignungsprüfung behält sich der AG vor, die 2. Stufe mit einer geringeren Anzahl durchzuführen.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vor. Zunächst soll die LPH 5 beauftragt werden. Die weiteren LPH können optional beauftragt werden.
Bewerbergemeinschaften in Form einer projektbezogenen ARGE sind zulässig. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie der Funktionen, Abläufe und Zuständigkeiten der ARGE ist zum Zeitpunkt der Bewerbung vorzulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Bewerbung abzugeben sind:
- Auskunft, ob /auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen,
- Nachweis Berufsbezeichnung des/ der Bewerber/ in
- Der Nachweis der Unterschriftsberechtigung ist bei juristischen Personen durch die Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister zu Führen bzw. durch Vorlage einer Handlungsvollmacht (nicht älter als 6 Monate).
- aktuellen Auszug der Eintragung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft in das Berufs- oder Handelsregister.
- Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
- Erklärung zum Verpflichtungsgesetz
- Erklärung zur Vermeidung von Korruption
- Erklärung zum Mindestlohngesetz
- Nachweis (Kopie) nicht älter als 12 Monate einer gültigen Berufshaftpflicht bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer, mind. nötige Deckungssumme für Personenschäden 2 Mio. EUR und für Sonstige Schäden 2 Mio. EUR, zweifach verfügbar in jedem Kalenderjahr. Bei Bewerbergemeinschaften muss sich der Versicherungsschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken. Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung ist bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied in voller Höhe getrennt zu führen (als Anlage beizufügen).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind außerdem vorzulegen:
Nachweise, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist sowie Nachweis der Anmeldung zur Berufsgenossenschaft.
Mit der Bewerbung abzugeben sind:
Nachweise gem. VgV §45 (Siehe Bewerberbogen unter III.1.2.):
1.2A) Nachweis gem. VgV §45 einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung
1.2B) Erklärung über den Netto-Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren getrennt nach den Tätigkeitsbereichen Grün- und/oder Freianlagen.
1.2C) Nachweis der Berufsqualifikation nach §§44 und 75 Abs. 1 bis 4 VgV. Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Ingenieurs oder Architekten gefordert.
1.2D) Soweit sich der Bewerber Kapazitäten Dritter gem. § 36 (1) VgV i.V.m. §46 (3) Nr. 10 VgV bedient, ist eine Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer unter Verwendung der Anlage 1 zum Bewerbungsformular vorzulegen. Die o.g. Nachweise sind bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt zu führen.
Mit der Bewerbung abzugeben sind: Nachweise gem. VgV §46 (Siehe Bewerberbogen unter III.1.3):
1.3A) gem. VgV §46 (3) Angabe der techn. Fachkräfte die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Sowie gem. VgV §46 (3) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers/ der Führungskräfte/ der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen. Nachweise der Qualifikation, Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung sind dem Teilnahmeantrag beizufügen.
1.3B) gem. VgV §46 Referenzen des Bewerbers aus der die Erfahrung von Projekten vergleichbarer Größe und Art entsprechend zu II.1.1. sowie II.1.5. hervorgeht.
Es ist mindestens 1 Referenz für Grün- und/oder Freianlagen nachzuweisen. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Die Projektbeschreibung vergleichbarer Referenzobjekte ist auf max. 2 DINA4 Seiten zu begrenzen.
Im Bewerbungsbogen sind folgende Angaben zu machen:
- Angabe der durchgeführten Leistung und Leistungsphasen nach HOAI
- Angaben zur Art des Bauvorhabens
- Herstellungskosten
- Planungszeitraum und Bauzeit
- Zeitpunkt Fertigstellung und Inbetriebnahme
- Flächenangaben
- Öffentlicher oder privater Auftraggeber
- Vertragsverhältnis zum genannten Auftraggeber [z. B. direkter Vertragspartner, Nachunternehmer usw.]
- Einsatz und Umfang von Subunternehmern
- Nennung eines Ansprechpartners des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer.
- Referenzschreiben des Auftraggebers sind mit der Bewerbung vorzulegen, falls nicht möglich, können auch Eigenerklärungen beigelegt werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind Referenzen anzugeben. Auf dem Bewerbungsformular muss erkennbar sein, welche Referenz dem jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist.
1.3C) gem. VgV §46 (3) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren getrennt nach den Tätigkeitsbereichen Grün- und/oder Freianlagen und Verkehrsanlagen ersichtlich ist.
1.3D) gem. VgV §46 (3) Beschreibung der technischen Ausrüstung und Ausstattung; der Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
1.3E) gem. VgV §36 (1) i.V.m. §46 (3) Nr. 10 über die Auftragsanteile, die nicht durch das eigene Büro erbracht werden (Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmer) sind Angaben verpflichtend vorzulegen, ob und in welcher Weise bereits zusammengearbeitet wurde. Wenn die Leistungserbringung nicht zu 100% durch das eigene Büro bzw. die Bewerbergemeinschaft erfolgt, dann ist die Benennung der Teilleistungen des Auftrags, welche an andere Büros untervergeben werden sollen, erforderlich.(Benennung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, Benennung der Teilleistungen der einzelnen Büros, Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft.) Es besteht das Erfordernis, alle Bewerbungsunterlagen vollständig für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft separat einzureichen. Seite 5 des Bewerberbogens (Angabe bei Leistungserbringung in Bewerbergemeinschaft VgV § 47 (4)) ist gemeinsam auszufüllen und zu unterschreiben.
Soweit sich der Bewerber Kapazitäten Dritter bedient, ist eine Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer unter Verwendung der Anlage 1 zum Bewerbungsformular vorzulegen. Eine Referenzliste des Nachunternehmers ist verpflichtend vorzulegen.
Mindestbedingungen für die Referenzen für die Grün- und/oder Freianlagen:
Fertigstellung einer Grün- und/oder Freianlage mit vergleichbaren Anforderungen
- oder fertiggestellte Maßnahme mit vergleichbaren Planungsleistungen für Grün- und/oder Freianlagen
und
Freianlagenplanung LPH 5-8 HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 2 §§ 38 mit Kosten Kostengruppe 500 mind. 500.000 € netto, Fertigstellung nach dem 01.01.2015 (der als Referenz benannten Bauabschnitte eines Bauvorhabens)
Nichterfüllung führt zum Ausschluss der Referenz
Weitere Wertungspunkte für Grün- und/oder Freianlagen:
- Neuanlage einer Grün- und/oder Freianlage – 5 Punkte
- Integration von Bestandteilen einer Verkehrsanlage, mit Kosten Kostengruppen 200-500 mind. 50.000 € netto, in die Grün- und/oder Freianlage – 5 Punkte
- Integration einer vorhandenen Erschließungsplanung in die Grün- und/oder Freianlage – 5 Punkte
- Grün- und/oder Freianlagen für einen öffentlichen Auftraggeber – 5 Punkte
- Erfahrung mit dem Umgang von geförderten Maßnahmen – 5 Punkte
- Zeitversetzte Umsetzung mehrerer Bauabschnitte (z. B. ein Bauabschnitt bereits in der Bauphase, während ein anderer BA noch in der Planungsphase steckt) – 5 Punkte
- Herstellungskosten KG 500 ab 1 Mio. € netto - maximal 5 Punkte
Es ist mindestens eine Referenz für Grün- und/oder Freianlagen nachzuweisen.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber zum Führen der Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. bzw. Dipl.-Ing. (FH) oder Bachelor oder Master oder vergleichbare Ausbildung (min. Techniker) mit entsprechender Berufserfahrung berechtigt ist.
Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/ Ingenieur berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt werden und teilnahmeberechtigt sein.
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 Mio. EURO und für sonstige Schäden mindestens 2 Mio. EURO beträgt [2-fach maximiert im Versicherungsjahr]. Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mit den Bewerbungsunterlagen schriftlich anzuzeigen.
Gesetzliche Grundlage bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 631 ff. BGB. Die Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahmen sind in Zeit und Umfang von der finanziellen Absicherung abhängig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die geforderten Nachweise und Unterlagen sind in Form eines Teilnahmeantrages zusammenzufassen. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (siehe. I.3).
Bewerber haben die Bewerbungsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsformular) nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes die unter der I.1 benannte Kontaktstelle schriftlich (per E-Mail oder Fax) darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 5 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Die Beantwortung eventueller Rückfragen wird auf oben angegebener Internetseite veröffentlicht, diese ist von den Bewerbern eigenverantwortlich zu überprüfen und abzurufen.
Alle geforderten Erklärungen und Angaben (siehe III.2) sind in deutscher Sprache abzugeben. Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Alle Unterlagen sind - sofern nicht anders angegeben - zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung anzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Die Einreichung des vollständigen Teilnahmeantrags hat elektronisch im PDF-Format zu erfolgen (siehe. I.3).
Bzgl. der Informationspflichten nach Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung und für weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung https://www.wsp.com/de-DE/legal/datenschutzerklaerung
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch Personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz sind unter: https://www.hassberg-kliniken.de/informationen/ datenschutzerklaerung und / oder https://www.hassberge.de/datenschutz einsehbar.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland