Betriebsärztliche Versorgung IS Potsdam Referenznummer der Bekanntmachung: 13-21-00332
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsärztliche Versorgung IS Potsdam
Betriebsärztliche Versorgung Interner Service Potsdam
AA Potsdam
Potsdam
Ab dem 01.04.2022 muss für den Internen Service Potsdam mit den Agenturen für Arbeit (AA) Potsdam, Neuruppin und Eberswalde, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Landeshauptstadt Potsdam, Brandenburg an der Havel, Landkreis Teltow-Fläming, Barnim und Prignitz die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung (Leistungserbringung frühestens ab 01.04.2022) und endet mit Ablauf des 31.03.2028.
Grundsätzlich wird angestrebt, dass zwischen Zuschlagserteilung und Leistungserbringung eine Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen liegt. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien.
Sollte ein Zuschlag erst nach dem 01.04.2022 erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Los Nr. 1 AA Potsdam
AA Neuruppin
Neuruppin
Ab dem 01.04.2022 muss für den Internen Service Potsdam mit den Agenturen für Arbeit (AA) Potsdam, Neuruppin und Eberswalde, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Landeshauptstadt Potsdam, Brandenburg an der Havel, Landkreis Teltow-Fläming, Barnim und Prignitz die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung (Leistungserbringung frühestens ab 01.04.2022) und endet mit Ablauf des 31.03.2028.
Grundsätzlich wird angestrebt, dass zwischen Zuschlagserteilung und Leistungserbringung eine Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen liegt. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien.
Sollte ein Zuschlag erst nach dem 01.04.2022 erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Los Nr. 2 AA Neuruppin
AA Eberswalde
Eberswalde
Ab dem 01.04.2022 muss für den Internen Service Potsdam mit den Agenturen für Arbeit (AA) Potsdam, Neuruppin und Eberswalde, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Landeshauptstadt Potsdam, Brandenburg an der Havel, Landkreis Teltow-Fläming, Barnim und Prignitz die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung (Leistungserbringung frühestens ab 01.04.2022) und endet mit Ablauf des 31.03.2028.
Grundsätzlich wird angestrebt, dass zwischen Zuschlagserteilung und Leistungserbringung eine Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen liegt. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien.
Sollte ein Zuschlag erst nach dem 01.04.2022 erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Los Nr. 3 AA Eberswalde
JC Landeshauptstadt Potsdam
Potsdam
Ab dem 01.04.2022 muss für den Internen Service Potsdam mit den Agenturen für Arbeit (AA) Potsdam, Neuruppin und Eberswalde, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Landeshauptstadt Potsdam, Brandenburg an der Havel, Landkreis Teltow-Fläming, Barnim und Prignitz die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung (Leistungserbringung frühestens ab 01.04.2022) und endet mit Ablauf des 31.03.2028.
Grundsätzlich wird angestrebt, dass zwischen Zuschlagserteilung und Leistungserbringung eine Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen liegt. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien.
Sollte ein Zuschlag erst nach dem 01.04.2022 erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Los Nr. 4 JC Landeshauptstadt Potsdam
JC Brandenburg Stadt
Brandenburg Stadt
Ab dem 01.04.2022 muss für den Internen Service Potsdam mit den Agenturen für Arbeit (AA) Potsdam, Neuruppin und Eberswalde, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Landeshauptstadt Potsdam, Brandenburg an der Havel, Landkreis Teltow-Fläming, Barnim und Prignitz die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung (Leistungserbringung frühestens ab 01.04.2022) und endet mit Ablauf des 31.03.2028.
Grundsätzlich wird angestrebt, dass zwischen Zuschlagserteilung und Leistungserbringung eine Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen liegt. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien.
Sollte ein Zuschlag erst nach dem 01.04.2022 erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Los Nr. 5 JC Brandenburg Stadt
JC Teltow-Fläming
Teltow-Fläming
Ab dem 01.04.2022 muss für den Internen Service Potsdam mit den Agenturen für Arbeit (AA) Potsdam, Neuruppin und Eberswalde, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Landeshauptstadt Potsdam, Brandenburg an der Havel, Landkreis Teltow-Fläming, Barnim und Prignitz die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung (Leistungserbringung frühestens ab 01.04.2022) und endet mit Ablauf des 31.03.2028.
Grundsätzlich wird angestrebt, dass zwischen Zuschlagserteilung und Leistungserbringung eine Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen liegt. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien.
Sollte ein Zuschlag erst nach dem 01.04.2022 erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Los Nr. 6 JC Teltow-Fläming
JC Barnim
Barnim
Ab dem 01.04.2022 muss für den Internen Service Potsdam mit den Agenturen für Arbeit (AA) Potsdam, Neuruppin und Eberswalde, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Landeshauptstadt Potsdam, Brandenburg an der Havel, Landkreis Teltow-Fläming, Barnim und Prignitz die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung (Leistungserbringung frühestens ab 01.04.2022) und endet mit Ablauf des 31.03.2028.
Grundsätzlich wird angestrebt, dass zwischen Zuschlagserteilung und Leistungserbringung eine Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen liegt. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitun-gen zwischen den Vertragsparteien.
Sollte ein Zuschlag erst nach dem 01.04.2022 erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäfts-stellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Los Nr. 7 JC Barnim
JC Prignitz
Prignitz
Ab dem 01.04.2022 muss für den Internen Service Potsdam mit den Agenturen für Arbeit (AA) Potsdam, Neuruppin und Eberswalde, inkl. Geschäftsstellen (GSt) und den Jobcentern Landeshauptstadt Potsdam, Brandenburg an der Havel, Landkreis Teltow-Fläming, Barnim und Prignitz die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung (Leistungserbringung frühestens ab 01.04.2022) und endet mit Ablauf des 31.03.2028.
Grundsätzlich wird angestrebt, dass zwischen Zuschlagserteilung und Leistungserbringung eine Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen liegt. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien.
Sollte ein Zuschlag erst nach dem 01.04.2022 erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Los Nr. 8 JC Prignitz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
besondere Dienstleistung (Sonderregime), max. zulässige Vertragslaufzeit 72 Monate
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck
D.7)
- Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck
D 8)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]11
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de