TRAM+ VP120: Erneuerung des Betriebshofmanagementsystem und Ortungssystem der Straßenbahnwerkstatt Referenznummer der Bekanntmachung: VP120
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
TRAM+ VP120: Erneuerung des Betriebshofmanagementsystem und Ortungssystem der Straßenbahnwerkstatt
Das Betriebshofmanagementsystem (im folgenden BMS genannt) verknüpft die in den Bereichen der Fahrplanerstellung, der Fahrzeugdisposition und der Werkstattplanung ablaufenden Prozesse und steuert und überwacht die damit verbundenen Informations- und Datenflüsse. Das Ortungssystem für das BMS ermöglicht eine Übersicht über den aktuellen Standort aller auf dem Betriebshof befindlichen Straßenbahnen. Mit dem Umbau der Abstellhalle und der damit verbundenen Vergrößerung sowie den gestiegenen Anforderungen aus der Instandhaltung sind eine Erneuerung des BMS und des mit dem BMS verbundenen Ortungssystems notwendig.
Los 1 Erneuerung des Betriebshofmanagementsystem
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Betriebshofmanagementsystem (BMS) verknüpft die in den Bereichen der Fahrplanerstellung, der Fahrzeugdisposition und der Werkstattplanung ablaufenden Prozesse und steuert und überwacht die damit verbundenen Informations- und Datenflüsse. Mit dem Umbau der Abstellhalle und der damit verbundenen Vergrößerung sowie den gestiegenen Anforderungen aus der Instandhaltung ist eine Erneuerung des BMS notwendig.
Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG) betreibt ein Verkehrsnetz aus U-Bahn, Bus und Straßenbahn. Die N-ERGIE IT GmbH ist der interne IT-Dienstleister für den gesamten STWN-Konzern. Wesentliche Ziele der Erneuerung sind die reibungslose Fortführung der Funktionalitäten unter Einbindung der Abstellhallen-Erweiterung, des erhöhten Fahrzeugbestandes, des damit verbundenen neuen Abstellkonzeptes sowie der gestiegenen Anforderungen aus der Instandhaltung und die Migration der IT-Komponenten (insbesondere Server und Applikation) in den Rechenzentrumsbetrieb der N-ERGIE IT GmbH.
Vertragsverlängerung einmal um 24 Monate möglich.
Bewertung gem. Eignungskriterien
Los 2 Erneuerung des Ortungssystem
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Erneuerung des mit dem Betriebshofmanagementsystem verbundenem Ortungssystems für Schienenfahrzeuge der Straßenbahnwerkstatt bei der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft.
Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG) betreibt ein Verkehrsnetz aus U-Bahn, Bus und Straßenbahn. Die N-ERGIE IT GmbH ist der interne IT-Dienstleister für den gesamten STWN-Konzern. Wesentliche Ziele der Erneuerung sind die reibungslose Fortführung der Funktionalitäten unter Einbindung der Abstellhallen-Erweiterung, des erhöhten Fahrzeugbestandes, des damit verbundenen neuen Abstellkonzeptes sowie der gestiegenen Anforderungen an die stellplatzgenaue Ortung von Schienenfahrzeugen und die Migration der IT-Komponenten (insbesondere Server und stationäre Ortungskomponenten) in den Rechenzentrumsbetrieb der N-ERGIE IT GmbH.
Vertragsverlängerung einmal um 24 Monate möglich.
Bewertung gem. Eignungskriterien
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber, hat mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise vorzulegen:
1. Allgemeine Unternehmensdarstellung 2. Eintragung in das Berufsregister 3. Erklärung nach §123, 124 und ggfs. nach 125 GWB 4. Angaben zu Bewerbergemeinschaft 5. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben etc. 6. Bestätigung von Deutsch als Projektsprache 7. Bestätigung für den Einsatz von deutschsprachigem Schlüsselpersonal 8. Anerkennung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts 9. Angaben zur Einhaltung des Mindestlohns 10. Datenschutz (Vertrag zur Auftragsverarbeitung, Fragebogen Internationaler Datentransfer und Allgemeine technische und organisatorische Maßnahmen) Bei den Punkten 1. bis 10. handelt es sich um Muss-Kriterien.
Die Vertraulichkeitsvereinbarung ist von Bietern in Phase 2 Aufforderung zur Angebotsabgabe zwingend einzureichen.
1. Wirtschaftsauskunft 2. Angaben zur Umsatz 3. Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
4. Haftpflichtversicherungsbestätigung Der Punkt 'Wirtschaftsauskunft' wird mit 25% gewichtet. Die restlichen Punkte (2. bis 4.) werden zu gleichen Teilen mit insgesamt 15% gewichtet.
1. Angaben zur personellen Ausstattung (6% Gewichtung) 2. Referenzen (siehe Anlage Formblatt_Referenzen) Der Punkt 2 wird mit 54% gewichtet.
Anzahlungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft
Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Vergabe des Auftrags erfolgt unter Ausschluss des UN Kaufrechtsabkommens.
Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen und Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen. Mit dem Vertragspartner wird ein EVB-IT Vertrag geschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Etwaige Bieterfragen sind rechtzeitig (fünf Arbeitstage vor Abgabe) einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
Bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.