Lieferung von Verkehrszeichen mit dazugehörigen Komponenten Referenznummer der Bekanntmachung: 21 032 21 S 238
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Verkehrszeichen mit dazugehörigen Komponenten
Beschaffung Verkehrszeichen mit dazugehörigen Komponenten für die 5 Straßenmeistereien des staatlichen Bauamtes Bamberg;
Ort der Ausführung: Straßenmeistereien Kronach, Coburg, Bad Staffelstein, Bamberg und Forchheim;
96049 Bamberg
mit den Straßenmeistereien Kronach, Coburg, Bad Staffelstein, Bamberg und Forchheim
Beschaffung Verkehrszeichen mit dazugehörigen Komponenten für die 5 Straßenmeistereien des staatlichen Bauamtes Bamberg;
Ort der Ausführung: Straßenmeistereien Kronach, Coburg, Bad Staffelstein, Bamberg und Forchheim;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Verkehrszeichen mit dazugehörigen Komponenten
Ort: Weilheim
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9