Lieferung elektrischer Energie Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-Strom
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung elektrischer Energie
Lieferung elektrischer Energie mit einer geschätzten Menge für die angestrebte Laufzeit von 01.01.2022 - 31.12.2025 in Höhe von 5.121.048 kWh, aufgeteilt in 2 Lose
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abnahmestellen im Netzgebiet der Stadt Amberg Lieferung elektrische Energie für:a) Niederspannungsabnahmestellen, jährlich ca. 242.207 kWhb) Kleinanlagen, Ein- und Doppeltarifanlagen, jährlich ca. 124.553 kWH
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abnahmestellen im Landkreis Amberg-Sulzbach Lieferung elektrische Energie für:a) Niederspannungsabnahmestellen, jährlich ca. 478.145 kWhb) Kleinanlagen, Ein- und Doppeltarifanlagen, jährlich ca. 273.261 kWHc) Wärmestrom, jährlich ca. 154.261 kWHd) Straßenbeleuchtungsanlagen, jährlich ca. 7.835 kWH
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hauptbereich
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Losbeschreibung
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.