Telenotarzt-Systemlieferant Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-11-21-7
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Telenotarzt-Systemlieferant
Unter Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung sollen mit dem Telenotarzt-System (TNA-System) Telenotärzte als zusätzliches arztbesetztes Rettungsmittel innerhalb des Freistaates Bayern eingeführt werden. Für den Einsatz der Telenotärzte ist eine geeignete Infrastruktur erforderlich: das TNA-System.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen die Entwicklung, Herstellung, Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme sämtlicher TNA-Systemkomponenten für ein funktionsfähiges Gesamtsystem inkl. Verifikation, Validierung und Inbetriebnahme in den unterschiedlichen Lokationen des TNA-Systems. Darüber hinaus sind Leistungen für den Betrieb und den Service des TNA-Systems über den Zeitpunkt der Errichtung hinaus zu erbringen (z. B. Cloud-Service, Wartung, Incident-Management). Weitere Details können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Gesamtleistung begründet eine Gesamtvergabe.
Siehe hierzu bereits die Ausführungen unter der Ziffer II.1.4) wie auch die weitergehende Darstellung in den Vergabeunterlagen.
Vergleiche zu den Ausführungsfristen - allgemein - die detaillierte Darstellung in den Vergabeunterlagen.
Siehe hierzu die optionalen Positionen bzw. Bedarfspositionen etwa innerhalb des Leistungsverzeichnisses.
Die weitergehenden Details bezogen auf die Prüfung und Wertung der Angebote lassen sich insbesondere der Anlage "Wertungskriterien" entnehmen; dies gilt gleichsam für die jeweiligen Anforderungen an die - elf (11) - konzeptionellen Ausgestaltungen (Vorgehenskonzepte [6], Systemkonzepte [3] und Termin-, Personal- und Ressourcenkonzepte [2]) bzw. deren Bewertung. Die jeweiligen Mindestanforderungen an die konzeptionellen Darstellungen (unter anderem sog. Mindestpunktzahl von jeweils 2 von 5 [max.] Bewertungspunkten) sind besonders zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungskriterien/Eignungsnachweise sind in der Anlage "L 124 Eigenerklärung zur Eignung" wie auch in der Anlage "Anhang zu L 124" im Einzelnen aufgeführt. Verkürzt lassen sich die nachfolgenden Anforderungen an die Eignung festhalten:
- Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB,
- Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erfordernis weitergehender Unterlagen, vergleiche L 124, Ziffer I.),
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Erfordernis weitergehender Unterlagen, vergleiche L 124, Ziffer I.),
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Erfordernis weitergehender Unterlagen, vergleiche L 124, Ziffer I.),
- Eintragung in das Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz (Erfordernis weitergehender Unterlagen, vergleiche L 124, Ziffer II.).
Die Eignungskriterien/Eignungsnachweise sind in der Anlage "L 124 Eigenerklärung zur Eignung" wie auch in der Anlage "Anhang zu L 124" im Einzelnen aufgeführt. Verkürzt lassen sich die nachfolgenden Anforderungen an die Eignung festhalten:
- Nachweis eines Mindestjahresumsatzes in Höhe von 30.000.000,00 € (netto) bezogen auf (jeweils) die letzten drei Geschäftsjahre (Erfordernis weitergehender Unterlagen, vergleiche L 124, Ziffer III.),
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 € (2-fach maximiert) bezogen auf Personenschäden und jeweils 2.500.000,00 € (2-fach maximiert) bezogen auf Sach- und Vermögensschäden (Erfordernis weitergehender Unterlagen, vergleiche L 124, Ziffer III.).
Die Eignungskriterien/Eignungsnachweise sind in der Anlage "L 124 Eigenerklärung zur Eignung" wie auch in der Anlage "Anhang zu L 124" im Einzelnen aufgeführt. Verkürzt lassen sich die nachfolgenden Anforderungen an die Eignung festhalten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein, wobei diese jeweils nicht älter als fünf Jahre (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist) sein dürfen. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Kurztitel/Typ/Schwerpunkt der Referenz,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten,
- Projektdauer,
- Gesamtvolumen des Referenzauftrages,
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen bzw. des Referenzprojekts,
- Angabe, ob die Leistung vom Bewerber/Bieter erbracht wurde bzw. welchen der Leistung ggfs. Unterauftragnehmer erbracht haben,
- bei Eignungsleihe: Benennung des Verleihers.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- mindestens eines der Referenzprojekte beinhaltet die Bereitstellung einer Systemlösung unter Verwendung von Cloud-Services,
- mindestens eines der Referenzprojekte beinhaltet die Nutzung von Mobilfunk (Weitverkehrsnetz) zur Informationsübertragung,
- mindestens eines der Referenzprojekte beinhaltet die Entwicklung und Umsetzung eines IT-Systems in einem medizinischen Umfeld,
- mindestens eines der Referenzprojekte weist Erfahrung in der Umsetzung großer und komplexer IT-Systeme nach, welches insbesondere sind:
• mindestens 150 integrierte Systemelemente,
• mindestens 4 Mio. Euro Auftragsvolumen,
• mindestens ein Personaleinsatz von 10 Personenjahren über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren in diesem Projekt,
- mindestens eines der Referenzprojekte beinhaltet eine Anbindung an die Vermittlungsstellen des BOS-Digitalfunknetzes gem. den Vorgaben des Netzbetreibers BDBOS, die entweder
• über eine LS2 Drahtanbindung realisiert wurde oder
• über die Luftschnittstelle über Fixed-Radio-Terminals (FRT) realisiert wurde, wobei mindestens ein Gerät ausschließlich zur Nutzung von Kurznachrichtendiensten verwendet wurde.
Die Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss der Zentralen Vergabestelle die Prüfung ermöglichen, ob Ihre jeweilige Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt.
Es ist nur die oben genannte Mindestanzahl an Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Zentralen Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Zentrale Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Zentrale Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Daneben sind nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, anzugeben.
Ferner ist nach § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder eines vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems mit dem Angebot einzureichen. Die Bescheinigung über das bestehende Qualitätsmanagementsystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden und zum Zeitpunkt „Ende der Angebotsfrist“ gültig sein. Gleichwertige Qualitätsmanagementsysteme sind zugelassen, wenn der Bieter die Gleichwertigkeit nachweist.
Bezogen § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV kann auf die Anlagen L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer / anderer Unternehmer und ggfs. L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen hingewiesen werden.
Vergleiche hierzu unter anderem die Anlagen "Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung", "Scientology-Schutzerklärung" und "Verpflichtung der Auftragnehmerseite nach dem Verpflichtungsgesetz". Zudem darf auf den EVB-IT Systemvertrag wie auch den EVB-IT Servicevertrag einschließlich der jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle der Regierung von Oberbayern zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Südbayern zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München zu richten.
Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer Südbayern weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.