Verschiedene abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Landkreis Forchheim Referenznummer der Bekanntmachung: FO26
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verschiedene abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Landkreis Forchheim
Betriebsführung von Wertstoffhöfen, Behälter- und Containergestellung, Betreuung von Depotcontainerstandplätzen, Leerung/Austausch von Containern
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Betriebsführung von 28 Wertstoffhöfen im Landkreis Forchheim,
- Behältergestellung, Übernahme und Verwertung von CDs an den 30 Wertstoffhöfen im Landkreis Forchheim,
- Betreuung von zwei eingezäunten Depotcontainerstandplätzen im Landkreis Forchheim,
- Entfernung von illegalen Abfallablagerungen an 30 Wertstoffhöfen sowie zwei Depotcontainerstandplätzen,
- Gestellung von Sammelcontainern zur Erfassung von Gartenabfällen (Grüngut) aus Haushalten inkl. Aufstiegen an 23 Wertstoffhöfen des Landkreises Forchheim,
- Leeren/Austausch der vollen Gartenabfall-Container und Transport des Grünguts zum Entsorgungszentrum Deponie Gosberg.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2030, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres). Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB,
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB,
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB,
- Erklärung zu Auftragsverarbeitung,
- Liste der Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner,
- Benennung und Beschreibung der für die Ausführung des Auftrags verfügbaren Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstungen zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
• Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt wer-den, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes,
• Anzahl und Art der eingesetzten Fahrzeuge,
• Benennung der vorgesehenen Verwertungswege für CDs/DVDs mit Nennung der Aufbereitungs-, Be-handlungs- bzw. Verwertungsbetrieb,
• Eigenerklärung zur vorhandenen oder zu beschaffenden Anzahl und Art der Container für die Sammlung von Grünabfällen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.