Externe Unterstützungsleistung Infrastruktur - Systeme und Geräte Referenznummer der Bekanntmachung: 2169/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Externe Unterstützungsleistung Infrastruktur - Systeme und Geräte
Die München Klinik gGmbH ist Deutschlands zweitgrößter kommunaler Krankenhausverbund - mit über 7.000 Beschäftigten, rund 3.300 Betten und vier Häusern der Maximalversorgung. Mit den Kliniken in Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing und Thalkirchner Straße bietet die München Klinik eine umfassende Versorgung auf höchstem medizinischem und pflegerischem Niveau.
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Die Arbeit ist geprägt von der engen Zusammenarbeit mit den Münchner Universitäten. Jährlich lassen sich im Durchschnitt rund 135.000 Menschen stationär behandeln - aus München und aus der Region. In der Notfallmedizin ist die München Klinik die Nr. 1 der Region. Über 40 Prozent aller Notfälle der Landeshauptstadt werden in den vier Notfallzentren aufgenommen.
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Die München Klinik gGmbH (nachfolgend als MüK oder Auftraggeber bezeichnet) schreibt externe Unterstützungsleistung, im Werkvertrag für den Bereich Technologiemanagement - Infrastruktur- Systeme und Geräte an den Standorten der München Klinik gGmbH für das Jahr 2022 mit optionaler Verlängerung 2023 und 2024 aus.
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Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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München Klinik gGmbH Thalkirchner Straße 48 80337 München Die Leistungen sind flexibel, im gesamten Bereich, an allen Standorten der MüK zu erbringen.
1. Vorbemerkung
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Die München Klinik gGmbH (nachfolgend als MüK oder Auftraggeber bezeichnet) schreibt für das Jahr 2022 externe Unterstützungsleistungen im Werkvertrag für den Bereich TM ISG Geräte aus, mit optionaler Verlängerung 2023 und 2024. Die zu erbringenden Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag gem. § 103 Abs. 2 GWB und als Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV vergeben. Das denkbar höchste Beschaffungsvolumen liegt bei ca. 20.000 Einsatzstunden über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (inklusive Optionen). Der Auftraggeber ist nicht abnahmeverpflichtet, aber der Auftragnehmer lieferverpflichtet. Ausführungsbeginn voraussichtlich 02/2022.
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2. Leistungsumfang
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Hauptaufgabe des Dienstleisters, nach Einzelbeauftragung durch die MüK, ist die selbständige Abarbeitung und Beseitigung von IT Störungen im täglichen Betrieb, die im Qualifikationsbereich des Bieters liegen. Durchführung von Hardwareumzügen. LifeCycle Austausch von Endgeräten und Netzwerk-Patchungen incl. Datenbankdokumentationen.
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- Sicherstellung und Behebung von Störungen an Endgeräten in der MüK, die nicht dem mpG unterliegen (Win 10, Igel Thin Client, Monitoren, Barcodescannern und sonstigen Hardwareartikeln)
- Durchführung von IT Umzügen im Zuge der Neubaumaßnahmen
- LifeCycle Austausch von ca. 300 Endgeräten im Jahr 2022
- Behebung von täglich eingehenden Tickets / incidents aus dem TM Servicedesk für die Standorte der MüK und deren vor Ort Service
- Schaltung / Einrichtung von dhcp Reservierungen über MüK Netzwerkverwaltungstool
- Netzwerkdokumentation
- Omnitracker (zentrales TM Verwaltungstool) cmdb Dokumentation
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Die Leistungen sind nicht abschließend aufgezählt.
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Die Behebung der gemeldeten IT Störungen an den Standorten, erfolgt meist physikalisch vor Ort am Gerät in den Räumen der MüK. Hierbei hat der externe Mitarbeiter ggf. den Weisungen und Anordnungen der Hygienefachkräfte oder Arbeitsschutzbeauftragten des Auftraggebers Folge zu leisten. (z.B. in OP-Bereichen oder Laboren).
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Die München Klinik betreibt hochkomplexe Infrastruktur und medizinische Systeme. Viele Systeme werden zentral betreut und gesteuert. Aufgrund der Komplexität, benötigt ein neuer Mitarbeiter viele Monate um Abläufe, Systeme und Struktur zu verstehen und sie anwenden zu können. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass eine personelle Kontinuität garantiert wird. In der Dienstleistung ist dieselbe Person einzusetzen. Ein Wechsel des Mitarbeiters ist zwingend zu vermeiden und nur auf objektiv nicht anders lösbare Fälle zu beschränken (Krankheit, Kündigung o.ä.). Ein neuer externer Mitarbeiter ist daher nur in den vorgenannten Fällen zugelassen.
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3. Ausführungsort
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Die Leistungen sind flexibel, im gesamten Bereich, an allen Standorten der MüK zu erbringen. Die Kosten für An- und Abfahrten der Mitarbeiter sind im Pauschalstundensatz einzukalkulieren.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG , § 21 SchwarzArbG und nach der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44) vorliegen (s. Anlage 2 Eigenerklärungen Eignung).
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2F2.1) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 8. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV), mit Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs (6) Monate.
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2) Auf gesonderte Nachfrage/Aufforderung der Vergabestelle ist einzureichen: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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3) Eigenerklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
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4) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). Im Einzelnen: (2 fache Jahresmaximierung der Versicherungs-summe)
- Personenschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Sach- und Umweltschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Allmählichkeitsschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Obhut- und Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Schlüsselrisiko [Betrag gelöscht] Euro
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5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 0,25 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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6) Auf gesonderte Nachfrage/Aufforderung der Vergabestelle ist einzureichen: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
7) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV): Referenzliste des Bieters/der Bietergemeinschaft für vergleichbare Leistungen
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8) Mindestanforderung: Mindestens eine vergleichbare Referenz. Die Vergleichbarkeit wir durch Anlage 01 definiert, d.h. eine Haus mit mehreren Standorten und einer komplexen Ticketzuordnung.
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9) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Nachweise der Ausbildung und Erfahrungswerte der einzusetzenden Mitarbeiter (z.B. Fachinformatiker/in oder vergleichbar) in Form eines Lebenslaufes und Qualifikationsbogens (je Mitarbeiter)
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10) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Drittem (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
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11) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
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Mindestens eine vergleichbare Referenz. Die Vergleichbarkeit wir durch Anlage 01 definiert, d.h. eine Haus mit mehreren Standorten und einer komplexen Ticketzuordnung.
12) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
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13) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
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14) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend -
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15) Eigenerklärung zur Einhaltung des MiLoG
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16) Auszug aus dem Gewerbezentralregister - falls vorliegend -
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17) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
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18) Scientology-Schutzerklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
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B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YL5RAUC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
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3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]