Projektsteuerungsleistungen für das Projekt: Teilersatzneubau der Therme „Sinnflut“, Stadtwerke Bad Brückenau GmbH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Brückenau
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97769
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-bad-brueckenau.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen für das Projekt: Teilersatzneubau der Therme „Sinnflut“, Stadtwerke Bad Brückenau GmbH
In Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken sollen die sanierungsbedürftigen Bereiche der Therme "Sinnflut" (Schwimmhalle und darunter liegende Technik, Rutschenturm und Warmwasserbecken, Kegelkeller und Umkleide) abgebrochen und im Ersatzneubau neu errichtet werden. Der max. Finanzierungsrahmen der Stadt Bad Brückenau beträgt 20 Mio € (netto). Die Einhaltung dieses Budgets ist eine zentrale Aufgabe der Projektplanung und der späteren Projektdurchführung. Darüber hinaus ist eine energiesparende und betriebseffiziente Bauweise anzustreben.
Bad Brückenau
Leistungen der Projektsteuerung nach dem Leistungsbild der AHO, § 2 AHO Schriftenreihe, Heft 9, Stand März 2020 für die Projektstufen 1-5 und Handlungsbereiche A-E.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, zunächst Projektstufe 1.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Projektstufen – ganz oder teilweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
1. Stufenweise Beauftragung,
2. Besondere Leistungen gem. Projetsteuerungsvertrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerungsleistungen für das Projekt Teilersatzneubau Therme "Sinnflut", Stadtwerke Bad Brückenau GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.