Geschäftsbesorgungsleistungen für den Neubau einer Grundschule mit Schulkinderbetreuung und Finanzierung in der Marktgemeinde Roßtal Referenznummer der Bekanntmachung: 81005-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Roßtal
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 90574
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rosstal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsbesorgungsleistungen für den Neubau einer Grundschule mit Schulkinderbetreuung und Finanzierung in der Marktgemeinde Roßtal
Der Markt Roßtal beabsichtigt den Bau einer neuen Grundschule samt Schulkinderbetreuung in unmittelbarer räumlicher Nähe zur bestehenden Mittelschule Roßtal in der Wilhelm-Löhe-Straße 17, 90574 Roßtal. Die neue Grundschule soll – in Abhängigkeit von der erreichbaren Förderung – bis zu 20 Klassen und die Schulkinderbetreuung neun Gruppen umfassen. Zur Realisierung des Bauvorhabens vergibt der Markt Roßtal einen Auftrag über Geschäftsbesorgungsleistungen einschl. Finanzierung im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens.
Markt Roßtal
Gegenstand des Auftrages ist der Neubau einer Grundschule samt Schulkinderbetreuung einschl. Finanzierung in unmittelbarer räumlicher Nähe zur bestehenden Mittelschule Roßtal in der Wilhelm-Löhe-Straße 17, 90574 Roßtal. Die neue Grundschule soll – in Abhängigkeit von der erreichbaren Förderung – bis zu 20 Klassen und die Schulkinderbetreuung neun Gruppen umfassen.
(1) Umsatz (max. 50 von 500 Punkten): Angaben um erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von unter und bis einschließlich EUR Mio. 1 mit 0 P., mehr als EUR Mio. 1 bis einschließlich EUR Mio. 3 mit 1 P., mehr als EUR Mio. 3 bis einschließlich EUR Mio. 5 mit 2 P., mehr als EUR Mio. 5 bis einschließlich EUR Mio. 7,5 mit 3 P., mehr als EUR Mio. 7,5 bis einschließlich EUR Mio. 10 mit 4 P., und mehr als EUR Mio. 10 mit 5 P. bewertet.
(2) Anzahl der technischen Mitarbeiter (max. 50 von 500 Punkten): Angaben zu durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen technischen Mitarbeitern (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
(3) Anzahl der finanztechnischen Mitarbeiter (max. 50 von 500 Punkten): Angaben zu den durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen finanztechnischen Mitarbeitern (Bankbetriebswirte oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
(4) Anzahl der kaufmännischen Mitarbeiter (max. 50 von 500 Punkten): Angaben zu den durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen kaufmännischen Mitarbeitern (Bürokaufmann / -frau oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
(5) Referenzen (max. 300 von 500 Punkten). Es werden fünf Referenzen über in den Jahren 2016 bis einschl. 2020 abgeschlossene Maßnahmen gewertet, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine Maßnahme wird als Referenz gewertet, wenn der Baubeginn in den Zeitraum 2016 bis einschl. 2020 fällt, und gilt als abgeschlossen, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme der Baumaßnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Sofern im Rahmen der Bewerbung mehr als fünf Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Referenzen gewertet, die den Wertungskriterien für die Wertung der Referenzen am besten entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
- Durchführung oder Betreuung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme;
- mit Baukosten (KGR 100 - 700) von mind. EUR 25 Mio. (netto);
- im Bereich Schule, Kindergarten, Kinderhort oder vergleichbar;
- für einen öffentlichen Auftraggeber;
- unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen;
- mit Vorfinanzierung der Maßnahme durch den Bewerber mit einem Finanzierungsvolumen von mind. EUR 25 Mio. netto.
Erfüllt eine Referenz eines der vorgenannten sechs Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt (TP). Erfüllen danach die fünf wertbaren Referenzen alle sechs Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 30 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: 0 bis 5 TP: 0 P.; 6 bis 10 TP: 1 P.; 11 bis 15 TP: 2 P.; 16 bis 20 TP: 3 P; 21 bis 25 TP: 4 P.; 26 bis 30 TP: 5 P.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Zuschlag beauftragt der Auftraggeber die Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die weiteren Leistungen der Leistungsstufen 2, 3 und 4 jeweils stufenweise, ganz oder teilweise nach Maßgabe des Vertrags abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
(1) Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall:
- Personenschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR;
- Sach- und Vermögensschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist, z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein und und eine Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen haben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen.
(2) Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. b) VOB/A, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
(3) Erklärung über Umsatz (Auswahlkriterium - max. 50 von 500 Punkten) gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A, d.h. Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von unter und bis einschließlich EUR Mio. 1 mit 0 P., mehr als EUR Mio. 1 bis einschließlich EUR Mio. 3 mit 1 P., mehr als EUR Mio. 3 bis einschließlich EUR Mio. 5 mit 2 P., mehr als EUR Mio. 5 bis einschließlich EUR Mio. 7,5 mit 3 P., mehr als EUR Mio. 7,5 bis einschließlich EUR Mio. 10 mit 4 P., und mehr als EUR Mio. 10 mit 5 P. bewertet.
(1) Angaben über die technische Leitung einschl. Nachweise gem. § 6a EU Nr. 3 lit. e) VOB/A. Zu benennen ist der für das Projekt vorgesehene Projektleiter, dessen fachliche Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung nachzuweisen ist. Zudem ist der Lebenslauf des Projektleiters einzureichen. Falls eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft vorgenommen wird, ist zwingend ein Projektleiter für die gesamte Bewerbergemeinschaft zu benennen.
(2) Angaben zur Anzahl der technischen Mitarbeiter (Auswahlkriterium - max. 50 von 500 Punkten). Angaben zu durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen technischen Mitarbeitern (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
(3) Angaben zur Anzahl der finanztechnischen Mitarbeiter (Auswahlkriterium - max. 50 von 500 Punkten). Angaben zu den durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen finanztechnischen Mitarbeitern (Bankbetriebswirte oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
(4) Angaben zur Anzahl der kaufmännischen Mitarbeiter (Auswahlkriterium - max. 50 von 500 Punkten). Angaben zu den durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen kaufmännischen Mitarbeitern (Bürokaufmann / -frau oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
(5) Angabe von Referenzen (Auswahlkriterium - max. 300 von 500 Punkten). Es werden fünf Referenzen über in den Jahren 2016 bis einschl. 2020 abgeschlossene Maßnahmen gewertet, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine Maßnahme wird als Referenz gewertet, wenn der Baubeginn in den Zeitraum 2016 bis einschl. 2020 fällt, und gilt als abgeschlossen, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme der Baumaßnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Sofern im Rahmen der Bewerbung mehr als fünf Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Referenzen gewertet, die den Wertungskriterien für die Wertung der Referenzen am besten entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
- Durchführung oder Betreuung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme - mit Baukosten (KGR 100 - 700) von mind. EUR 25 Mio. (netto);
- im Bereich Schule, Kindergarten, Kinderhort oder vergleichbar;
- für einen öffentlichen Auftraggeber;
- unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen;
- mit Vorfinanzierung der Maßnahme durch den Bewerber mit einem Finanzierungsvolumen von mind. EUR 25 Mio. netto.
Erfüllt eine Referenz eines der vorgenannten sechs Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt (TP). Erfüllen danach die fünf wertbaren Referenzen alle sechs Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 30 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: 0 bis 5 TP: 0 P.; 6 bis 10 TP: 1 P.; 11 bis 15 TP: 2 P.; 16 bis 20 TP: 3 P; 21 bis 25 TP: 4 P.; 26 bis 30 TP: 5 P.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html