Neubau Kindergarten Uettingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://diakonie-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kindergarten Uettingen
Neubau Kindergarten Uettingen - Planungsleistungen Lph 3 - 9
Planungen Kostengruppen 300 und 500
Üttingen
Vom Leistungsumfang ist auch die Planung der Freianlagen umfasst. Abweichend von den Leistungsbildern der HOAI werden die Kostengruppen 300 bis einschließlich 500 in die anrechenbaren Kosten aufgenommen und einheitlich nach der Honorartafel des § 35 HOAI abgerechnet. Die anrechenbaren Kosten für die Freianlagen übersteigen 20.000 €.
Vertragsgegenständlich sind die Betriebsbeschreibung für den Kindergarten und die Leistungsbilder §§ 33 ff und §§ 38 ff HOAI 2021.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
- Stufe 2: Leistungsphasen 3-4,
- Stufe 3: Leistungsphasen 5-7,
- Stufe 4: Leistungsphasen 8-9
Die Leistungen werden nach dem Verhandlungsverfahren vergeben.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 beauftragen. Die weiteren Leistungsphasen können einzeln oder im Ganzen beauftragt werden. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die unter II.2.7 genannte Vertragslaufzeit ist geschätzt für die Lph 3-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren auch dann fortzusetzen, wenn nicht genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
Erfüllen mehrere Bewerber als die festgelegte Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los ergriffen.
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ( § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
1.1) allgemeiner Jahresumsatz (der letzten 5 Geschäftsjahre) durchschnittlich mind. 200.000 €/Jahr - 10 Pkt
1.2) spezifischer Jahresumsatz (der letzten 5 Geschäftsjahre) durchschnittlich mind. 100.000 € /Jahr - 5 Pkt.
1.3) Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1.500.000 € - 5 Pkt; und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.000.000 € - 5 Pkt. gegeben ist.
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
2.1) Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweise der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU - k.O. - Kriterium.
2.2) Erklärung über eine mindestens 5-jährige Berufsbefähigung und Berufserfahrung für Projektleiter und mindestens 2,5 - jährige Berufsbefähigung und Berufserfahrung für den Stellvertreter - k.O. - Kriterium
2.3) geeignete Referenz über in den letzten 10 Jahren erbrachte Architekten- und Ingenieurleistungen betreffend den Neubau oder die Sanierung von Kindergärten und Schulen. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von mind. 1,5 Mio € netto (KG 300 und 400) aufgewiesen haben - 30 Pkt.
2.4) geeignete Referenz über in den letzten 10 Jahren erbrachte Architekten- und Ingenieurleistungen betreffend den Neubau oder die Sanierung von Kindergärten und Schulen. Die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von mind. 800.000 € netto (KG 300 und 400) aufgewiesen haben - 20 Pkt.
2.5) geeignete Referenzen über in den letzten 10 Jahren erbrachte Architekten- und Ingenieurleistungen betreffend den Neubau oder die Sanierung von Kindergärten und Schulen oder vergleichbarer Gebäude. Die Baumaßnahmen muss eine Größenordnung von 500.000 € netto (KG 300 und 400) aufgewiesen haben - 15 Pkt.
2.6) Angabe zum durchschnittlichen Personalbestand in den letzten 3 Jahren mindesten 4 Beschäftigte (einschließlich Führungskräfte) - 10 Pkt.; weniger als 4 Beschäftigte - 5 Pkt.
Maximale Punktzahl 100 Punkte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anforderungen werden erfüllt durch:
1) Natürliche Personen, die als Architekt in der Architektenliste eingetragen sind und nach den Architektengesetzen der Länder die Berufsbezeichnung Architekt führen dürfen oder
2) Juristische Personen, wenn die verantwortlich handelnde Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach 1) ist.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG "Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erlaubnis zur Berufsausübung mindestens von einem Mitglied jeweils für sich selbst und für alle Leistungen des Auftrags nachzuweisen (eine nach Leistungsteilen getrennte Betrachtung ist nicht zulässig).
1) Eignungskriterien: Vollständige Angabe zum Unternehmen des Bewerbers
Nachweis: Eigenerklärung und ggf. auf gesondertes Verlangen Auszug aus dem Handels -oder Berufsregister (soweit eingetragen)
2) Eignungskriterien: Bestehen oder Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis: Eigenerklärung und ggf. auf gesondertes Verlangen Kopie der Versicherungspolice und Erklärung des Versicherers (nicht des Maklers)
3) Eignungskriterien: Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020)
Nachweis: Eigenerklärung und ggf. auf gesondertes Verlangen testierte Bilanzen oder Bilanzauszüge (soweit Veröffentlichungspflicht), testierte Gewinn- / Verlustrechnung, Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters;
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB in den letzten 5 Jahren
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB in den letzten 3 Jahren
Ggf. Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB
Nachweis:
Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Aktueller Auszug Berufszentralregister (BZR) für alle gesetzlichen Vertreter, Führungskräfte
- Aktueller Auszug BZR für alle für die Auftragsausführung verantwortlichen Personen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger
- Bescheinigung des Finanzamtes (soweit dieses solche ausstellt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
zu 2)
- Deckungssumme je Schaden mind. 3,0 Mio € Personenschäden
- Deckungssumme je Schaden mind. 3,0 Mio € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), mindestens für 3 Versicherungsfälle pro Jahr
Zu 3)
- im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mind. 0,40 Mio € netto
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
1) Eignungskriterium: Referenzobjekt 1 des Bewerbers, Objektplanungen Gebäude in den Leistungsphasen 2 - 4, Kindergarten
Nachweis: Eigenerklärung
2) Eignungskriterium: Referenzobjekt 2 des Bewerbers, Objektplanungen Gebäude in den Leistungsphasen 5 - 7, Kindergarten
Nachweis: Eigenerklärung
3) Eignungskriterium: Referenzobjekt 3 des Bewerbers, Objektplanungen Gebäude in den Leistungsphasen 8, Kindergarten
Nachweis: Eigenerklärung
4) Eignungskriterium: Referenzobjekt 4 des Bewerbers, Objektplanungen Gebäude in den Leistungsphasen 2 - 4, Schule
Nachweis: Eigenerklärung
5) Eignungskriterium: Referenzobjekt 5 des Bewerbers, Objektplanungen Gebäude in den Leistungsphasen 5 - 7, Schule
Nachweis: Eigenerklärung
6) Eignungskriterium: Referenzobjekt 6 des Bewerbers, Objektplanungen Gebäude in den Leistungsphasen 8, Schule
Nachweis: Eigenerklärung
7) Eignungskriterium: Angabe zur Sicherstellung der Qualität, Präsenz vor Ort, Einhaltung der Termine und der Kosten
Nachweis: Eigenerklärung
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
Siehe III.1.2
Die nachfolgenden Mindestanforderungen müssen pro Referenz kumulativ nachgewiesen werden. Anderenfalls führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Zu 1)
a) Objektplanung Gebäude
Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen Gebäude in den Lph 2-4
b) Zeitraum der Referenz
Jede Leistungsphase der Lph 2-4 wurde jeweils im Zeitraum ab 01.07.2015 bis vor Bekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Art der Referenz
Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein Gebäude aus dem Bereich Kindergarten
d) Honorarzone
die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen mind. der Honorarzone III.
e) Umfang der Referenz
Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen mind. 1,5 Mio € netto
zu 2)
a) Objektplanung Gebäude
Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen Gebäude in den Leistungsphasen 5 - 7
b) Zeitraum der Referenz
Jede Leistungsphase der Lph 5 - 7 wurde jeweils im Zeitraum ab 01.01.2016 bis vor Bekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Art der Referenz
wie 1c)
d) Honorarzone
wie 1d)
e) Umfang der Referenz
wie 1e)
zu 3)
a) Objektplanung Gebäude
Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen Gebäude in der Leistungsphase 8
b) Zeitraum der Referenz
Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 01.01.2016 bis vor Bekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Art der Referenz
wie 1c)
d) Honorarzone
wie 1d)
e) Umfang der Referenz
wie 1e)
zu 4)
wie 1), aber 4 c) Planungsleistungen für ein Gebäude aus dem Bereich Schule;
zu 5)
wie 2), aber 5 c) Planungsleistungen für ein Gebäude aus dem Bereich Schule;
zu 6)
wie 3), aber 6 c) Planungsleistungen für ein Gebäude aus dem Bereich Schule;
Die Anforderungen werden erfüllt durch:
1) Natürliche Personen, die als Architekt in der Architektenliste eingetragen sind und nach den Architektengesetzen der Länder die Berufsbezeichnung Architekt führen dürfen oder
2) Juristische Personen, wenn die verantwortlich handelnde Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach 1) ist.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG "Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erlaubnis zur Berufsausübung mindestens von einem Mitglied jeweils für sich selbst und für alle Leistungen des Auftrags nachzuweisen (eine nach Leistungsteilen getrennte Betrachtung ist nicht zulässig).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden.
Beim Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit ist hinsichtlich der Auswahl der Referenzobjekte folgendes zu beachten (siehe auch Erläuterung im Teilnahmeantrag):
Es steht dem Bewerber frei:
- die Referenzobjekte 1 - 3 mit ein und demselben Projekt nachzuweisen
- die Referenzobjekte 4 - 6 mit ein und demselben Projekt nachzuweisen
- die Referenzobjekte 1 - 6 mit maximal 6 unterschiedlichen Projekten nachzuweisen, wobei ein Projekt, welches für die Referenzobjekte 1 - 3 herangezogen wurde, nicht zugleich innerhalb der Referenzobjekte 4 - 6 nachgewiesen werden darf.
Bewerbungen sind nur mit dem unter "Vergabeunterlagen" hochgeladenen Teilnahmeantrag (oder EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag (inkl. der Anlagen und der vorzulegenden Unterlagen) ist elektronisch in Textform (§ 126 b BGB) auf die Vergabeplattform aumass (URL siehe Punkt I.3) hochzuladen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.