Triphönix_Gewerk 3_Ersatz Schaltanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: VI/5_Triphönix_Gewerk3
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwandorf
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Triphönix_Gewerk 3_Ersatz Schaltanlagen
Vergabe der Bauleistungen für den Ersatz der Schaltanlagen im Projekt "Triphönix".
Der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS) betreibt seit 1982 in Schwandorf ein Müllkraftwerk mit insgesamt vier Müllkessellinien und einer Kapazität von insgesamt etwa 450.000 Mg/a. Aufgrund der zunehmenden Ausfallhäufigkeit durch die lange Betriebszeit, beabsichtigt der ZMS nunmehr den vollständigen Ersatz der o. g. Ofenlinien 1 bis 3 durch Neuanlagen. Als Teil des Projektes Triphönix sollen nun die vorhanden und im Betrieb befindlichen elektrischen Niederspannungsschaltanlagen im Bereich der Ofenlinie 4, Turbine 5, Rauchgasreinigung 4, NH4OH-Lager sowie SCR 1-3 ebenfalls ausgetauscht und durch Neuanlagen ersetzt werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für den vollständigen Ersatz der Schaltanlagen werden nun die Bauleistungen für das bereits beschriebene Projekt vergeben. Zum Umfang zählen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
1. Demontage der in Betrieb befindlichen elektrischen Niederspannungsschaltanlagen im Bereich der Ofenlinie 4, Turbine 5, Rauchgasreinigung 4, NH4OH-Lager sowie SCR 1-3 des MKW Schwandorf, die Lieferung und Montage von Neuanlagen, die den Bestandsanlagen funktional entsprechen,
2. die vollständige Planung inkl. Berechnung, Gefahrenanalyse, Konstruktion und Codierung der Anlagen nach dem KKS-System, die Terminbearbeitung, betriebsbereite Fertigstellung inkl. der Parametrierung der Softwarebauelemente, Umschlussarbeiten, die Einbindung in die Gesamtanlage als schlüsselfertige Anlage, die Inbetriebsetzung und der Probebetrieb,
3. die vorläufige und endgültige Dokumentation,
4. die Schulung des Betriebspersonals des Auftraggebers,
5. die Abstimmung und Mithilfe bei der Planung für Provisorien sowie Mitwirkung bei Sachverständigenprüfungen,
6. die Erneuerung der Einspeisekabel von der NS-Seite der zugehörigen Transformatoren sowie diverser Querkupplungen und Herstellung einer Verbindung zu den unterlagerten Schienen sowie
7. die Lieferung zusätzlicher Schaltfelder, als Leerfelder ausgeführt, und einzelner Einschübe
als Teil des Gesamtvorhabens "Triphönix" durch den Auftragnehmer.
Zur ganzheitlichen Bearbeitung zählen alle in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen, sowie die organisatorische Koordination der Bearbeitung als auch der Informationsaustausch und die Kommunikation mit den in der Leistungsbeschreibung genannten Projektbeteiligten.
Es wird darauf hingewiesen, dass sehr beengte Platzverhältnisse vorliegen und das Projekt im laufenden Kraftwerksbetrieb abgewickelt werden muss.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforderten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl von 5-7 Bewerbern vorrangig anhand einer vergleichenden Bewertung der angegebenen Referenzen (Qualität, Aktualität und Anzahl) und der Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters. Ergeben sich unter Berücksichtigung der Referenzen und der Qualifikation des Projektleiters keine wesentlichen Unterschiede, ist ergänzend auf die Angaben zu den Umsätzen mit vergleichbaren Leistungen in den zurückliegenden drei abgeschlossenen Kalenderjahren abzustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, 6 VOB/A-EU ggf. für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunternehmer, sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er für die gesamte Vertragslaufzeit über ausreichende eigene und fremde Kapazitäten zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen verfügen wird,
- Eigenerklärung des Bewerbers, zu Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Leistungsmissbrauch,
Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle sind zusätzlich vorzulegen:
- Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate)
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als sechs Monate), die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse; bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als sechs Monate)
- Aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Bewerber
Als vorläufiger Beleg wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Sollte die Gründung einer Bewerbergemeinschaft vorgesehen sein, ist mit dem Teilnahmeantrag das vollständig ausgefüllte Formular Anhang 02 zu den Bewerbungsbedingungen mit einzureichen.
Sollte der Einsatz von Nachunternehmern geplant sein, ist mit dem Teilnahmeantrag das Formular Anhang 06 zu den Bewerbungsbedingungen vollständig ausgefüllt mit einzureichen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
- Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) marktüblichen Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. Euro, soweit die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung nicht die Mindestdeckungssumme aufweist, Vorlage einer Erklärung des Bewerbers, dass eine Anpassung zum Leistungsbeginn erfolgt,
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers, sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Vorlage von Jahresabschlüssen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, sowie - soweit vorgeschrieben - Lagebericht), falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, gesetzlich vorgeschrieben ist
- Vorlage von Bankerklärungen zur Bonität des Bewerbers
- Angabe der Eigenkapitalquote in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Auf besonderes Verlagen der Vergabestelle sind zusätzlich vorzulegen:
- Bereitstellung von ergänzenden Informationen zu den Bilanzen
Als Mindestanforderungen werden festgelegt:
1. Nachweis einer aktuellen (d.h. bei Vorlage noch gültigen) marktüblichen Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. Euro; soweit die bestehende Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung nicht die Mindest-Deckungssumme aufweist, Vorlage einer Erklärung des Bewerbers, dass eine Anpassung rechtzeitig zum Leistungsbeginn erfolgt
2. In den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss der Jahresumsatz des Bewerbers (Gesamtumsatz) im Durchschnitt mindestens 2 Mio. Euro betragen haben
Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
- Auflistung von Referenzaufträgen der letzten zehn abgeschlossenen Kalenderjahren, für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen. Vergleichbare Leistungen, die die nachfolgenden Merkmale erfüllen: Lieferung und Inbetriebnahme vergleichbarer Motor Control Center (MCC)-Schaltanlagen mit Einschubtechnik. Zu benennen ist die durchgeführte Leistung, der Durchführungszeitraum und der Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer)
- Nachweis einer gültigen zertifizierten Qualitätssicherung nach ISO 9001 durch eine akkreditierte Stelle oder vergleichbaren Zertifizierung
- Beschreibung der Maßnahmen und ggf. vorliegender Zertifizierung für den Arbeitsschutz
- Angabe des vorgesehenen Projektleiters nach B2.5.1 der Besonderen Vertragsbedingungen, Vorlage von Nachweisen über dessen berufliche Befähigung und persönliche Referenzen des Projektleiters zu dessen Erfahrung mit der Projektleitung einer vergleichbaren MCC-Anlagen innerhalb der letzten fünf Jahre
- Angabe der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten im Bereich Planung und Konstruktion, im Bereich Ausführung sowie derjenigen Beschäftigten, die jeweils für den Schaltanlagenbau eingesetzt werden (jeweils Angaben zu Anzahl, Qualifikation und Erfahrung)
- Angabe, welche Teile des Auftrages der Bewerber an Unterauftragnehmer und Unterlieferanten zu vergeben beabsichtigt unter Verwendung des Formblattes in Anhang 06 zu den Bewerbungsbedingungen
- Ggf. Vorlage einer Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, sofern sich der Bewerber zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht (vgl. § 6d VOB/A-EU) unter Verwendung des Formblattes in Anhang 03 zu den Bewerbungsbedingungen
- Ggf. Vorlage der Erklärung zur Bewerbergemeinschaft unter Verwendung des Formblatts in Anhang 02 zu den Bewerbungsbedingungen
Als Mindestanforderung werden festgelegt:
1. Referenzen: mindestens drei Referenzen aus den letzten zehn abgeschlossenen Kalenderjahren für vergleichbare Leistungen gemäß Kap. 12.3.2, Nr. 14 der Bewerbungsbedingungen
2. Nachweis einer gültigen zertifizierten Qualitätssicherung nach ISO 9001 durch eine akkreditierte Stelle oder einer vergleichbaren Zertifizierung
3. Einsatz eines geeigneten Projekteiters nach B2.5.1 der Besonderen Vertragsbedingungen, der über Erfahrung mit der Projektleitung einer vergleichbaren Anlage verfügt (Vorlage mindestens einer entsprechenden MCC-Referenz)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…]
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit
ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder
der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene
Partei kostenpflichtig ist.