Rahmenvereinbarung: Erstellung der Planungsleistungen für Bahnquerungen in den Projektgebieten 2, 3, 4, 5 und 6 Referenznummer der Bekanntmachung: E18/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wr-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung: Erstellung der Planungsleistungen für Bahnquerungen in den Projektgebieten 2, 3, 4, 5 und 6
Der Auftraggeber beabsichtigt in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Cham ein flächendeckendes FttB-Glasfasernetz zu errichten.
Der Ausbau ist voraussichtlich in 19 Cluster aufgeteilt. Diese Ausschreibung betrifft die Ausführung der Planungsleistung der erforderlichen Bahnquerungen.
Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie "Förderungzur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 finanziert.
Es werden ergänzend Fördermittel zur Kofinanzierung durch die Regierung der Oberpfalz gewährt.
Landkreis Cham
Vergabe einer Rahmenvereinbarung für die Durchführung der erforderlichen Planungsleistungen von Bahnquerungen der geplanten Glasfasertrasse im Ausbaugebiet des Landkreises Cham.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des jeweiligen Sitzes oder Wohnsitzes
- Nachweis einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (laufendes Kalenderjahr).
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Sofern das Unternehmen noch nicht seit drei Geschäftsjahren besteht, ist die Erklärung für den Zeitraum ab Gründung abzugeben.
- geeignete vergleichbare Referenzen der letzten drei Jahre über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit mindestens folgenden Angaben:
Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
- Die Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Es ist durch entsprechende Referenzen nachzuweisen, dass in den letzten drei Kalenderjahren jeweils mindestens 10 Bahnquerungen geplant wurden.
Es ist eine unterzeichnete Eigenerklärung vorzulegen, dass die Ausschlussgründe in entsprechender Anwendung der §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen (siehe Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CRAGL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland