Generalplaner Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0439
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplaner
Generalplanerleistungen für das Laborgebäude der HTAplus-Baumaßnahme in Modulbauweise an der Universität Augsburg. Das Gebäude beinhaltet S2-Labore, einen Bürokomplex, sowie entsprechend angebundene Funktionsräume.
Durchführung der Leistungsphasen 1 - 2 und Teilbereiche aus den Phasen 3 - 8.
Auch die Vergabe an einen Totalunternehmer zur Planung und Durchführung der Maßnahme wird erfolgen.
Auf Grund der Dringlichkeit und dem Wunsch die Maßnahme in 2023 zu übergeben soll der Neubau in Modulbauweise erstellt werden.
Es ist jedoch zu prüfen, ob das Gebäude in einer anderen Bauweise im selben Zeitrahmen errichtet werden könnte. Ist dies zeitlich möglich, ist eine alternative Bauweise nicht ausgeschlossen. Der AG behält sich die Entscheidung vor.
Gebäudedaten: NUF 1-7 ca. 1.270 m2; davon ca. 560 m2 die S2-Labore und ca.430 m2 der Bürokomplex zzgl. planungsabhängiger Nebennutz- und Verkehrsflächen, sowie Technikflächen.
Kostenobergrenze: [Betrag gelöscht] EUR brutto (KG 200-600)
Universität Augsburg, Campus Universitätsviertel
Der Freistaat Bayern plant für die Universität Augsburg am Campus Universitätsviertel den Neubau eines Laborgebäudes inkl. Bürotrakt, welches in einer Modulbauweise errichtet werden soll.
Das Grundstück (Fl.Nr. 6152, Gemarkung Haunstetten) ist Teil des Universitätsgeländes. Eigentümer und Bauherr ist der Freistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Geplanter Standort ist der jetzige Parkplatz P9, südlich des Gebäudes S, NW II 1. BA. Die notwendigen Abstandsflächen zum Gebäude S, NW II 1. BA. sind zu ermitteln und berücksichtigen. Das Gebäude beinhaltet vier biologisch- physikalische S2- Labore mit jeweils ca. 120 m2 Fläche, sowie einen Bürokomplex für drei Lehrstühle (Biologie, Bioorganische Chemie, Quanteninformatik) mit insgesamt ca. 430 m2 NF. Hinzu kommen jeweils entsprechend angebundene Funktionsräume, Nebennutzflächen sowie Technikflächen und Verkehrsflächen.
Die Anordnung der Räume sollte getrennt nach Labor-/ Büro- und Versorgungsräumen erfolgen. Die Aufteilung sollte dennoch eine schnelle Erreichbarkeit der Räume untereinander gewährleisten. Praktikabel erscheint damit eine Einteilung des Gebäudes in einen Labortrakt, dessen Türen mit einer Zugangskontrolle ausgestattet sind, einen Versorgungs- und Allgemeintrakt und einen Bürotrakt.
Ebenfalls Teil der Maßnahme ist die Planung für die Erschließung des Gebäudes mit Strom, Wasser, Abwasser und Fernwärme. Die jeweiligen Sparten sind auf dem Campus in Nähe des geplanten Gebäudes bereits vorhanden und müssen angebunden werden.
Als Beginn wird der voraussichtliche Tag der Erteilung des Zuschlags angegeben. Eine mögliche Verschiebung der Zuschlagserteilung wirkt sich sowohl auf den Vertragsbeginn als auch auf das voraussichtliche Ende des Vertrags aus. Das voraussichtliche Ende ist bemessen im Falle des Abrufs aller Stufen. Zu einer Verlängerung des Vertrags kann es insbesondere im Falle der Verzögerung der Baumaßnahme kommen.
Die Kriterien für die Auswahl der Bewerber (Auswahlkriterien) sind in der Anlage "Bewertungsmatrix_TNW.pdf“ dargestellt.
Die Auswahlkriterien und deren Gewichtung lauten wie folgt:
- Spezifischer Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Anlage "III-6_Bewerberbogen.xlsx", Ziffer 4.2.2) - Gewichtung: 25 % - Punkteskala (0 - 5 Punkte)
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte (für Dienstleistung Verantwortliche) in den letzten drei Jahren (Anlage „III-6_Bewerberbogen.xlsx“ Ziffer 4.3.5) - Gewichtung: 25 % - Punkteskala (0 - 5 Punkte)
- Liste geeigneter Referenzen (Anlage „III-6_Bewerberbogen.xlsx“ Ziffer 4.3.1) - Gewichtung: 50 %
Der Bewerber muss mindestens zwei (2) bis maximal vier (4) geeignete Referenzen aus den letzten zehn (10) Jahren angeben. Das Referenzprojekt ist allerdings nur dann geeignet, wenn mit ihm nicht vor dem 01.01.2011 begonnen worden ist (Beginn Lph2) und das jeweilige Referenzprojekt spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist (Abgeschlossene Lph8). Die Referenzen sind zu nummerieren. Die ersten vier (4) Referenzen werden gewertet und alle weiteren bleiben unberücksichtigt.
HINWEIS:
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Je Referenz können für folgende Unterkriterien folgende Punkte erreicht werden (siehe zu jedem Referenzkriterium die Anlage „Bewertungsmatrix_TNW.pdf“):
- Anrechenbare Kosten der KG 300 und KG 400 (netto) – Bewertung: 0 – 5 Punkte
- Anteil KG 400 an der Summe der Kosten der KG 300 und KG 400 – Bewertung: 0 – 5 Punkte
- Nutzflächen 1-6 (in m2) – Bewertung: 0 – 5 Punkte
- Laborflächen (in m2) – Bewertung: 0 – 5 Punkte
- Projektabwicklung im öffentlichen Vertragswesen – Bewertung: 0 oder 5 Punkte
- Funktionale Leistungsbeschreibung als Generalplaner erstellt – Bewertung: 0, 3 oder 5 Punkte
Es ist eine Gesamtpunktzahl von max. 500 Punkten erreichbar und eine Mindestpunktzahl von 250 Punkten erforderlich um in die nächste Stufe aufzurücken. Erfüllen mehr als 5 Bewerber die Mindestpunktzahl von 250 Punkten, so fällt die Auswahl auf die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl. Unter Bewerbern mit der gleichen Punktzahl wird die Entscheidung durch indirektes notarielles Los getroffen.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht nach Nummer 4.2.1 des Generalplanervertrags (VII.20) mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie gemäß Nummer 4.2.2 des Generalplanervertrags (VII.20) abruft. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe(n) 1 A und 1B gemäß § 6 Nummer(n) 6.1 des Generalplanervertrags (VII.20).
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen nach § 6 Nummern 6.2 bis 6.4 des Generalplanervertrags (VII.20) abzurufen. Der Abruf erfolgt in Textform. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber zur Vermeidung von Störungen im Planungsablauf rechtzeitig auf die Notwendigkeit des Anschlussabrufs hinzuweisen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungsstufen kann der Auftraggeber berücksichtigen, ob nach Maßgabe der bisherigen Planungsergebnisse die Einhaltung der Kostenobergrenze gemäß § 5 Nummer 5.3.1 des Generalplanervertrags (VII.20) gewährleistet ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/219269
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Anlage "III-6_Bewerberbogen.xlsx") aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis
- der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner)
- des Studiums des Bauingenieurwesens gemäß Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Ar.t 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau)
- der erforderlichen Befugnis zur Erstellung des Brandschutznachweises gemäß Art. 62b BayBO
3.1.1 in Anlage "III.6_Bewerberbogen.xlsx":
Liegen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor?
( http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ )
Falls ja, ist als Anlage eine gesonderte Erklärung in Textform abzugeben, die alle erforderlichen Angaben zum Sachverhalt und zu einer eventuellen Selbstreinigung nach § 125 GWB enthält.
3.1.2 in Anlage "III.6_Bewerberbogen.xlsx":
Sind Sie als Bewerber bzw. ist ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden?
Falls ja, ist eine Erklärung in Textform abzugeben, die alle erforderlichen Angaben zum Sachverhalt enthält sowie etwaige Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verstöße beschreibt.
4.1.1 in Anlage "III.6_Bewerberbogen.xlsx":
Ist das Unternehmen in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaates eingetragen?
Falls ja, geben Sie bitte das Berufs- oder Handelsregister mit Eintragungsort und -nummer an.
4.1.2 in Anlage "III.6_Bewerberbogen.xlsx":
Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung oder die Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Unternehmens erbringen zu können (sh. Auftragsbekanntmachung)?
Falls ja, geben Sie bitte an, welche Berechtigung oder Mitgliedschaft verlangt wird und ob das Unternehmen diese Voraussetzung erfüllt.
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4.2.2 / 4.2.3 in Anlage "III.6_Bewerberbogen.xlsx":
Der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei (3) Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
Sind die Informationen zum Umsatz ("spezifischer" Umsatz) nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, ist anzugeben, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat. ( Anlage „III-6_Bewerberbogen.xlsx“ Ziffer 4.2.2 - Gewichtung: 25 % - Punkteskala (0 - 5 Punkte)
4.2.4 in Anlage "III.6_Bewerberbogen.xlsx":
Berufshaftpflichtversicherung entsprechend der nachfolgenden Mindeststandards.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Erläuterung zum Eignungskriterium Berufshaftpflichtversicherung:
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs- /
Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters:
a. mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden,
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens ( zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende
Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
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4.3.1 in Anlage "III.6_Bewerberbogen.xlsx":
Der Bewerber muss mindestens zwei (2) bis maximal vier (4) geeignete Referenzen aus den letzten zehn (10) Jahren angeben. Das Referenzprojekt ist allerdings nur dann geeignet, wenn mit ihm nicht vor dem 01.01.2011 begonnen worden ist (Beginn Lph2) und das jeweilige Referenzprojekt spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist (Abgeschlossene Lph8). Die Referenzen sind zu nummerieren. Die ersten vier (4) Referenzen werden gewertet und alle weiteren bleiben unberücksichtigt. Die max. Punktzahl kann nur erreicht werden, wenn vier (4) Referenzen eingereicht werden.
HINWEIS:
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Je Referenz können für folgende Unterkriterien folgende Punkte erreicht werden (siehe zu jedem
Referenzkriterium die Anlage „Bewertungsmatrix_TNW.pdf“):
- Anrechenbare Kosten der KG 300 und KG 400 (netto) - Bewertung: 0 - 5 Punkte
- Anteil KG 400 an der Summe der Kosten der KG 300 und KG 400 - Bewertung: 0 - 5 Punkte
- Nutzflächen 1-6 (in m2) - Bewertung: 0 - 5 Punkte
- Laborflächen (in m2) - Bewertung: 0 - 5 Punkte
- Projektabwicklung im öffentlichen Vertragswesen - Bewertung: 0 oder 5 Punkte
- Funktionale Leistungsbeschreibung als Generalplaner erstellt - Bewertung: 0, 3 oder 5 Punkte
4.3.2 Das Unternehmen kann - insbesondere für die Qualitätssicherung - auf folgende technische Fachkräfte oder technische Stellen zurückgreifen: Bitte technische Fachkräfte oder technische Stellen benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
4.3.3 Das Unternehmen wendet folgende technische Ausrüstungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung an: Bitte technische Ausrüstungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung beschreiben
4.3.5 in Anlage "III.6_Bewerberbogen.xlsx":
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte (für Dienstleistung Verantwortliche) in den letzten drei Jahren (Anlage „III-6_Bewerberbogen.xlsx“ Ziffer 4.3.5) - Gewichtung: 25 % - Punkteskala (0 - 5 Punkte)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
4.3.1 in Anlage "III.6_Bewerberbogen.xlsx":
HINWEIS:
Es ist in allen Eignungskriterien/Auswahlkriterien eine Gesamtpunktzahl von max. 500 Punkten erreichbar und eine Mindestpunktzahl von 250 Punkten erforderlich um in die nächste Stufe aufzurücken. Erfüllen mehr als 3 Bewerber die Mindestpunktzahl von 250 Punkten, so fällt die Auswahl auf die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl. Unter Bewerbern mit der gleichen Punktzahl wird die Entscheidung durch indirektes notarielles Los getroffen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften Ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in gemäß Art.2 BauKaG berechtigt sind. Nachweis der Berufsqualifikation entsprechend Punkt III.1.1
siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/219269
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Interesse der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen beziehen sich gleichwohl auf alle Arten von Personen, unabhängig von deren Geschlecht.
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6) und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]