Vorübergehende Erhöhung der Beförderungskapazitäten im Schülerverkehr 2022/23 - LKR Altötting Referenznummer der Bekanntmachung: Abt. 4-8044/2021#34
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vorübergehende Erhöhung der Beförderungskapazitäten im Schülerverkehr 2022/23 - LKR Altötting
Der Auftraggeber (AG) benötigt für eine Entzerrung der ÖPNV-Verkehre eine Erhöhung der Beförderungskapazität. Es ist daher beabsichtigt im Rahmen eines beschleunigten Offenen Verfahrens Verstärkerbusse in der Zeit vom 10.01.2022 bis vorerst 31.08.2022 als freigestellten Schülerverkehr zu vergeben.
Aufgrund möglicher Änderung der Infektionslage kann sich innerhalb kurzer Zeit die Beschulungsart von Präsenz- in Wechsel- oder Distanzunterricht ändern. Entsprechend kann sich der Bedarf an Verstärkerbussen ändern, da dann die nötigen Abstände in den regulären ÖPNV-Bussen wieder eingehalten werden können. Aus diesem Grund hat sich der AG für die Vergabe einer flexiblen Rahmenvereinbarung entschieden. Die Rahmenvereinbarung dient der Beschleunigung der Erteilung von Einzelaufträgen. Ein Anspruch auf die Erteilung von Einzelaufträgen besteht lediglich im Rahmen der vereinbarten Mindestmenge.
Die Leistung umfasst weder den Fahrkartenverkauf noch die Beförderung von sonstigen Nutzern des ÖPNV.
Linie 205
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Linie 205 der Firma Karl Beck GmbH & Co KG verbindet die Gemeinden Marktl, Perach, Erlbach, Reischach und deren Ortsteile mit den weiterführenden Schulen in Altötting. Um bei einem Präsenzunterricht aller Klassen eine wirksame Entzerrung der Platzverhältnisse in den Bussen der Linie 205 zu erreichen, ist jeweils ein (1) zusätzlicher Bus am Morgen und am Mittag nötig.
Die Beförderung der Schüler*innen erfolgt durch Verstärkerbusse als Nachläufer von Bussen der ÖPNV-Linie 205.
Morgens: Der Bus muss wie im beiliegenden Fahrplan aufgeführt um ca. 7:44 Uhr an der Haltestelle Schulzentrum, um ca. 7:48 Uhr an der Haltestelle Stinglhamerstraße und um ca. 7:55 Uhr an der Haltestelle Realschule sein. Eine Abweichung von 5 min. ist aber tolerabel.
Der Nachläuferbus ist ab der Haltestelle Marktl erforderlich.
Mittags: Der Bus muss wie im beiliegenden Fahrplan aufgeführt um ca. 13:20 Uhr an der Haltestelle Berufsschule, um ca. 13:15 Uhr an der Haltestelle Stinglhamerstraße und um ca. 13:10 Uhr an der Haltestelle Realschule abfahren. Eine Abweichung von 5 min. ist aber tolerabel.
Da beim Einstieg an den Schulen nicht kontrolliert werden kann an welcher Haltestelle der Schüler aussteigt muss ggf. bis zur letzten Haltestelle der Linie innerhalb des Landkreises gefahren werden.
Der Vertrag verlängert sich im Anschluss automatisch jeweils um ein weiteres Schuljahr (2022/23), sofern der Vertrag nicht bis spätestens 20.08.2022 durch den AG gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2023.
Der Vertrag verlängert sich im Anschluss automatisch jeweils um ein weiteres Schuljahr (2022/23), sofern der Vertrag nicht bis spätestens 20.08.2022 durch den AG gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2023.
Der AG verpflichtet sich zur Abnahme von folgenden Mindestmengen:
Mindestens vom 10.01.2022. bis zum 31.01.2022 sind die Verstärkerbusse zu fahren.
Höchstmenge:
Im Zeitraum vom 10.01.2022 bis zum 31.07.2023 können maximal an 304 Tagen, den Schultagen, Verstärkerbusse fahren.
Linie 14
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Kurse der Linie 14 des Verkehrsbetriebs Brodschelm GmbH verbinden Burghausen, Mehring, Emmerting, Burgkirchen, Kastl und deren Ortsteile mit den weiterführenden Schulen in Altötting und Burghausen. Um bei einem Präsenzunterricht aller Klassen eine wirksame Entzerrung der Platzverhältnisse in den Bussen der Kurse der Linie 14 zu erreichen, sind jeweils drei (3) zusätzliche Busse am Morgen und am Mittag nötig.
Die Beförderung der Schüler*innen erfolgt durch Verstärkerbusse als Nachläufer von Bussen der ÖPNV-Linie 14.
Morgens nach Altötting: Die Busse (2) müssen wie im beiliegenden Fahrplan (Linie 14) aufgeführt um ca. 7:43 Uhr an der Haltestelle Berufsschule, um ca. 7:45 Uhr an der Haltestelle Stinglhamerstraße und um ca. 7:47 Uhr an der Haltestelle Realschule sein. Eine Abweichung von 5 min. ist aber tolerabel.
Morgens nach Burghausen: Der Bus (1) muss wie im beiliegenden Fahrplan (Linie 14 S) aufgeführt um ca. 7:45 Uhr an der Haltestelle Stadtplatz und um ca. 7:50 Uhr an der Haltestelle Marktler Straße sein. Eine Abweichung von 5 min. ist aber noch tolerabel.
Die Nachläuferbusse sind jeweils ab den Haltestellen Mehring, Burgkirchen und Emmerting erforderlich.
Mittags ab Altötting: Die Busse (2) müssen wie im beiliegenden Fahrplan (Linie 14 S2) aufgeführt um ca.13:08 Uhr an der Haltestelle Berufsschule, um ca. 13:12 Uhr an der Haltestelle Stinglhamerstraße und um ca. 13:09 Uhr an der Haltestelle Realschule abfahren. Eine Abweichung von 5 min. ist aber tolerabel.
Mittags ab Burghausen: Der Bus (1) muss wie im beiliegenden Fahrplan (Linie 14) aufgeführt um ca.13:05 Uhr an der Haltestelle Stadtplatz und um ca. 13:10 Uhr an der Haltestelle Marktler Straße abfahren. Eine Abweichung von 5 min. ist aber tolerabel.
Da beim Einstieg an den Schulen nicht kontrolliert werden kann an welcher Haltestelle der Schüler aussteigt muss ggf. bis zur letzten Haltestelle der Linie innerhalb des Landkreises gefahren werden.
Der Vertrag verlängert sich im Anschluss automatisch jeweils um ein weiteres Schuljahr (2022/23), sofern der Vertrag nicht bis spätestens 20.08.2022 durch den AG gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2023.
Der Vertrag verlängert sich im Anschluss automatisch jeweils um ein weiteres Schuljahr (2022/23), sofern der Vertrag nicht bis spätestens 20.08.2022 durch den AG gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2023.
Der AG verpflichtet sich zur Abnahme von folgenden Mindestmengen:
Mindestens vom 10.01.2022. bis zum 31.01.2022 sind die Verstärkerbusse zu fahren.
Höchstmenge:
Im Zeitraum vom 10.01.2022 bis zum 31.07.2023 können maximal an 304 Tagen, den Schultagen, Verstärkerbusse fahren.
Linie 510
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Linie 510 der Firma Niederhuber Holzlandreisen GmbH & Co KG verbindet Pleiskirchen und Winhöring sowie deren Ortsteile mit den weiterführenden Schulen in Altötting. Um bei einem Präsenzunterricht aller Klassen eine wirksame Entzerrung der Platzverhältnisse in den Bussen der Linie 510 zu erreichen, ist ein (1) zusätzlicher Bus am Morgen nötig.
Die Beförderung der Schüler*innen erfolgt durch Verstärkerbusse als Nachläufer von Bussen der ÖPNV-Linie 510.
Der Bus muss wie im beiliegenden Fahrplan aufgeführt um ca. 7:46 Uhr an der Haltestelle Berufsschule, um ca. 7:42 Uhr an der Haltestelle Stinglhamerstraße und um ca. 7:50 Uhr an der Haltestelle Realschule sein. Eine Abweichung von 5 min. ist aber tolerabel.
Der Nachläuferbus ist ab der Haltestelle Ecking erforderlich.
Der Vertrag verlängert sich im Anschluss automatisch jeweils um ein weiteres Schuljahr (2022/23), sofern der Vertrag nicht bis spätestens 20.08.2022 durch den AG gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2023.
Der Vertrag verlängert sich im Anschluss automatisch jeweils um ein weiteres Schuljahr (2022/23), sofern der Vertrag nicht bis spätestens 20.08.2022 durch den AG gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2023.
Der AG verpflichtet sich zur Abnahme von folgenden Mindestmengen:
Mindestens vom 10.01.2022. bis zum 31.01.2022 sind die Verstärkerbusse zu fahren.
Höchstmenge:
Im Zeitraum vom 10.01.2022 bis zum 31.07.2023 können maximal an 304 Tagen, den Schultagen, Verstärkerbusse fahren.
Linien 10 und 12
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Linien 10 und 12 der Firma Elite-Reisen Vorderobermeier GmbH kommen aus Mühldorf und verbinden innerhalb des Landkreises Altötting die Gemeinden Tüßling und Teising mit den weiterführenden Schulen in Altötting. Um bei einem Präsenzunterricht aller Klassen eine wirksame Entzerrung der Platzverhältnisse in den Bussen der Linien 10 und 12 zu erreichen, ist ein (1) zusätzlicher Bus am Morgen und ein zusätzlicher Bus am Mittag nötig.
Die Beförderung der Schüler*innen erfolgt durch Verstärkerbusse als Nachläufer von Bussen der ÖPNV-Linien 10 und 12.
Morgens: Der Bus muss wie im beiliegenden Fahrplan (Linie 10) aufgeführt um ca. 7:51 Uhr an der Haltestelle Berufsschule, um ca. 7:48 Uhr an der Haltestelle Stinglhamerstraße und um ca. 7:59 Uhr an der Haltestelle Realschule sein. Eine Abweichung von 5 min. ist aber tolerabel.
Der Nachläuferbus ist ab der Haltestelle Tüßling erforderlich.
Mittags: Der Bus muss wie im beiliegenden Fahrplan (Linie 12) aufgeführt um ca. 13:10 Uhr an der Haltestelle Berufsschule, um ca. 13:05 Uhr an der Haltestelle Stinglhamerstraße und um ca. 13:04 Uhr an der Haltestelle Realschule abfahren. Eine Abweichung von 5 min. ist aber tolerabel.
Da beim Einstieg an den Schulen nicht kontrolliert werden kann an welcher Haltestelle der Schüler aussteigt muss ggf. bis zur letzten Haltestelle der Linie innerhalb des Landkreises gefahren werden.
Der Vertrag verlängert sich im Anschluss automatisch jeweils um ein weiteres Schuljahr (2022/23), sofern der Vertrag nicht bis spätestens 20.08.2022 durch den AG gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2023.
Der AG verpflichtet sich zur Abnahme von folgenden Mindestmengen:
Mindestens vom 10.01.2022. bis zum 31.01.2022 sind die Verstärkerbusse zu fahren.
Höchstmenge:
Im Zeitraum vom 10.01.2022 bis zum 31.07.2023 können maximal an 304 Tagen, den Schultagen, Verstärkerbusse fahren.
Linie 11
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Linie 11 der Firma Elite-Reisen Vorderobermeier GmbH kommt aus Mühldorf und verbindet innerhalb des Landkreises Altötting die Gemeinden Töging, Winhöring und Neuötting mit den weiterführenden Schulen in Altötting. Um bei einem Präsenzunterricht aller Klassen eine wirksame Entzerrung der Platzverhältnisse in den Bussen der Linie 11 zu erreichen, ist ein (1) zusätzlicher Bus am Morgen und zwei (2) zusätzliche Busse am Mittag nötig.
Die Beförderung der Schüler*innen erfolgt durch Verstärkerbusse als Nachläufer von Bussen der ÖPNV-Linie 11.
Morgens: Der Bus muss wie im beiliegenden Fahrplan aufgeführt um ca. 7:48 Uhr an der Haltestelle Berufsschule, um ca. 7:52 Uhr an der Haltestelle Stinglhamerstraße und um ca. 7:57 Uhr an der Haltestelle Realschule sein. Eine Abweichung von 5 min. ist aber tolerabel.
Der Nachläuferbus ist ab der Haltestelle Töging erforderlich.
Mittags: Der Bus muss wie im beiliegenden Fahrplan aufgeführt um ca. 13:10 Uhr an der Haltestelle Berufsschule, um ca. 13:08 Uhr an der Haltestelle Stinglhamerstraße und um ca. 13:05 Uhr an der Haltestelle Realschule sein. Eine Abweichung von 5 min. ist aber tolerabel.
Da beim Einstieg an den Schulen nicht kontrolliert werden kann an welcher Haltestelle der Schüler aussteigt muss ggf. bis zur letzten Haltestelle der Linie innerhalb des Landkreises gefahren werden.
Der Vertrag verlängert sich im Anschluss automatisch jeweils um ein weiteres Schuljahr (2022/23), sofern der Vertrag nicht bis spätestens 20.08.2022 durch den AG gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2023.
Der Vertrag verlängert sich im Anschluss automatisch jeweils um ein weiteres Schuljahr (2022/23), sofern der Vertrag nicht bis spätestens 20.08.2022 durch den AG gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2023.
Der AG verpflichtet sich zur Abnahme von folgenden Mindestmengen:
Mindestens vom 10.01.2022. bis zum 31.01.2022 sind die Verstärkerbusse zu fahren.
Höchstmenge:
Im Zeitraum vom 10.01.2022 bis zum 31.07.2023 können maximal an 304 Tagen, den Schultagen, Verstärkerbusse fahren.
Linie 70
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Linie 70 der Firma Omnibus H. Wengler verbindet innerhalb des Landkreises Altötting die Gemeinden Garching, Unterneukirchen und deren Ortsteile mit den weiterführenden Schulen in Altötting. Um bei einem Präsenzunterricht aller Klassen eine wirksame Entzerrung der Platzverhältnisse in den Bussen der Linie 70 zu erreichen, ist ein (1) zusätzlicher Bus am Morgen nötig.
Die Beförderung der Schüler*innen erfolgt durch Verstärkerbusse als Nachläufer von Bussen der ÖPNV-Linie 70. Der Bus muss wie im beiliegenden Fahrplan aufgeführt um ca. 7:45 Uhr an der Haltestelle Berufsschule, um ca. 7:42 Uhr an der Haltestelle Stinglhamerstraße und um ca. 7:50 Uhr an der Haltestelle Realschule sein. Eine Abweichung von 5 min. ist aber tolerabel.
Der Nachläuferbus ist ab der Haltestelle Unterneukirchen erforderlich.
Der Vertrag verlängert sich im Anschluss automatisch jeweils um ein weiteres Schuljahr (2022/23), sofern der Vertrag nicht bis spätestens 20.08.2022 durch den AG gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2023.
Der Vertrag verlängert sich im Anschluss automatisch jeweils um ein weiteres Schuljahr (2022/23), sofern der Vertrag nicht bis spätestens 20.08.2022 durch den AG gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2023.
Der AG verpflichtet sich zur Abnahme von folgenden Mindestmengen:
Mindestens vom 10.01.2022. bis zum 31.01.2022 sind die Verstärkerbusse zu fahren.
Höchstmenge:
Im Zeitraum vom 10.01.2022 bis zum 31.07.2023 können maximal an 304 Tagen, den Schultagen, Verstärkerbusse fahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister Sitz oder Wohnsitz (Besteht Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister; falls nicht, ggf. anderer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung). Bestätigung, dass auf gesondertes Verlangen Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise vorgelegt werden können.
Referenzen:
Vorlage von mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen.
Bescheinigung Berufsausübung:
Der AN muss eine Konzession zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung besitzen. Alternativ hat das Unternehmen - durch aussagekräftige Unterlagen - seine fachliche Eignung als Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs nachzuweisen.
Referenzen:
Als geeignet und somit vergleichbar gelten dabei solche Leistungen, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen und innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht wurden:
- Beförderung von Kindergarten- bzw. Schulkindern oder Schülerinnen bzw. Schülern
Dabei ist der Wert des Auftrags, der Erbringungszeitpunkt sowie der öffentliche oder private Auftraggeber zu benennen (Benennung eines konkreten Ansprechpartners mit Kontaktdaten).
Bescheinigung Berufsausübung:
Konzession oder als aussagekräftige Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung als Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs wird auch eine Gewerbeanmeldung angesehen, aus der hervorgeht, dass es sich um einen Verkehrsbetrieb mit Personen- bzw. Schülerbeförderung handelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Pandemiegeschehen ist aktuell so stark wie nie. Die 7-Tage-Inzidenz ist in den letzten Tagen durch die neuen Einschränkungen zwar wieder etwas gesunken, bewegt sich aber immer noch auf einem extremen Niveau von über 700. Darüber hinaus wurde wieder eine neue Variante des Virus, die sogenannte Omikron Variante, gefunden, die die Ansteckungsrate nochmals erhöhen soll. Das Bayerische Kabinett hat am 23.11.2021 hierauf reagiert und nun die Verlängerung der Sonderförderung zusätzlicher Schulbusse beschlossen. Deshalb benötigt der Landkreis Altötting auch im weiteren Verlauf des Schuljahres 2021/22 eine wirksame Entzerrung der ÖPNV-Verkehre durch eine Erhöhung der Beförderungskapazität auf sechs Linien.
Da der bisherige Vertrag zum 31.12.2021 endet und der neue Bedarf in dieser dynamischen Pandemielage nicht vorausgesehen werden könnte, ist eine Verkürzung der Verfahrensfristen notwendig, um die Beförderung ab 10.01.2022 sicherstellen zu können.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Eigenerklärung zur Eignung L124: Der Bieter erklärt das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 VgV i. V. m §123 und §124 GWB. Der Bieter erklärt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Weiter erklärt er, dass falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes auf gesondertes Verlangen vorlegen wird. Der Bieter erklärt, dass er Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist. Weiter erklärt er, dass falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorlegen wird. Der Bieter erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Alternativ gibt er an, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird.
II. Bieterfragen: Bieterfragen können bis einschließlich 13.12.2021 gestellt werden. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter „Nachrichten“ im eVergabesystem gestellt werden. Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
III. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots: Zuschlagskriterien: Der Zuschlag ergeht gemäß § 58 VgV an das wirtschaftlichste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis (Wertungspreis). Bei Angeboten, die nach
Prüfung und Wertung im Ranking aufgrund des gleichen Preises auf Platz 1 liegen, wird das Angebot, das den Zuschlag erhalten soll, durch Auslosung ermittelt.
IV. Einzureichende Unterlagen:
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe vorzulegen:
• L213 Angebotsschreiben
• Leistungsbeschreibung_Preisblatt (Zusätzlich ist im eVergabesystem im Arbeitsschritt „Angebot/Preisblatt erstellen“ der Nettopreis einzutragen),
• L1240 Eigenerklärung zur Eignung
• Bescheinigung Berufsausübung
• Eigenerklärung Gewerbezentralregisterauszug_Statistische Angaben
• Sofern zutreffend: L 234 Bietergemeinschaft
• Sofern zutreffend: L 235 Verzeichnis der LeistKap anderer Unternehmen
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe oder auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden
Stelle bzw. zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen:
• Nachweise gem. Fußnoten L 1240 Eigenerklärung zur Eignung
• Sofern zutreffend: L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.