Projektmanagementleistungen für das Projekt HyAllgäu*-Bodensee einschl. Erstellung einer Machbarkeitsstudie Referenznummer der Bekanntmachung: 81323-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindau (Bodensee)
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-lindau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektmanagementleistungen für das Projekt HyAllgäu*-Bodensee einschl. Erstellung einer Machbarkeitsstudie
Gegenstand des Verfahrens sind Projektmanagementleistungen für das Projekt HyAllgäu*-Bodensee einschließlich der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur regionalen Wasserstoffwirtschaft. Das Projekt HyAllgäu*-Bodensee ist ein Regionalprojekt der Landkreise Lindau (Bodensee), Unterallgäu und Ostallgäu, der kreisfreien Städte Memmingen und Kaufbeuren sowie der Großen Kreisstadt Lindau (Bodensee), der Gemeinde Fuchstal (Landkreis Landsberg am Lech) und der Stadt Konstanz. Der Landkreis Oberallgäu und die kreisfreie Stadt Kempten wirken im regionalen Netzwerk als assoziierte Partner mit.
Lindau (Bodensee)
Gegenstand des Verfahrens sind Projektmanagementleistungen für das Projekt HyAllgäu*-Bodensee einschließlich der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur regionalen Wasserstoffwirtschaft. Das Projekt HyAllgäu*-Bodensee ist ein Regionalprojekt. Den Rahmen des Projektes bildet die Regionalförderung des NIP – HyLand. Verantwortliche Bundesbehörde ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die Fördermaßnahme lautet Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II. Der Förderbereich innerhalb des HyLand-Programms betrifft die Kategorie HyExperts II. HyAllgäu*-Bodensee ist eine der in dieser Kategorie ausgezeichneten Gewinnerregionen. Für Gewinnregionen werden Fördermittel von bis zu [Betrag gelöscht] Euro vom Bund zur Verfügung gestellt. Damit können die Gewinner Beratungs-, Planungs- sowie Dienstleistungen beauftragen. Ziel soll nach dem Bundesministerium die Erstellung eines umsetzungsfähigen Gesamtkonzepts für eine regionale Wasserstoffwirtschaft sein. Der Auftraggeber beabsichtigt, unter Rückgriff auf die Fördermittel des Bundes entsprechende Projektmanagementleistungen zur Erstellung eines solchen umsetzungsfähigen Gesamtkonzepts für die regionale Wasserstoffwirtschaft (Machbarkeitsstudie) zu beauftragen. Die Studie soll Erzeuger, Abnehmer und Anwendungsfälle für den produzierten Wasserstoff in der Antragsregion identifizieren sowie deren Wirtschaftlichkeit untersuchen und konkrete Handlungsempfehlungen für die Systemintegration und Wasserstofflogistik liefern. Teil der Machbarkeitsstudie ist auch die Entwicklung eines effizienten regionalen Marktdesigns, das den Start der Wasserstoff-Vermarktung in der Region ermöglicht und gleichzeitig bei künftigen Erweiterungen des Marktes um verschiedene Akteure und Produkte anpassungsfähig bleibt. Der Fokus des Projektes liegt dabei auf dem Mobilitätssektor im ländlichen Raum. Es soll analysiert werden, wie dieser mit kurzen Lieferketten und effizienten Prozessen zu hoher regionaler Wertschöpfungstiefe im ländlichen Raum beitragen kann. Wichtig ist dabei stets die potentielle Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen. Partnerunternehmen sind durch gezielte Einbindung in die Bearbeitungsprozesse einzubeziehen, um die Voraussetzungen für eine anschließende, zeitnahe Umsetzung erster Schritte zu schaffen. Am Ende der Studie sollen belastbare technische, organisatorische, wirtschaftliche, zeitliche und rechtliche Grundlagen für die Realisierung eines Reallabors in der Allgäu-Bodenseeregion vorliegen. Mit Blick auf die wirtschaftliche Umsetzung sollen die Preise für grünen Wasserstoff möglichst gering und marktfähig sein. Der Auftragnehmer hat alle Leistungen zur Verwirklichung dieser Ziele zu erbringen. Die verfahrensgegenständlichen Leistungen umfassen mindestens die folgenden fünf Arbeitspakete: 1. Projektsteuerung; 2. H2-Produktion und Potenziale; 3. H2-Infrastruktur, Marktmodelle und Logistik; 4. H2-Bedarf und Flottenanalyse; 5. Quartierslösungen.
1) Umsatz (max. 50 v. 200 Punkten [P]): Eigenerklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020). Angaben zum Umsatz werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von unter und bis einschließlich EUR 100.000,00 mit 0 P, mehr als EUR 100.000,00 bis einschließlich EUR 200.000,00 mit 1 P, mehr als EUR 200.000,00 bis einschließlich EUR 300.000,00 mit 2 P, mehr als EUR 300.000,00 bis einschließlich EUR 400.000,00 mit 3 P., mehr als EUR 400.000,00 bis einschließlich EUR 500.000,00 mit 4 P, mehr als EUR 500.000,00 mit 5 P bewertet. Berücksichtigung erreichter P mit Faktor 10.
2) Beschäftigtenzahl (max. 50 v. 200 P): Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) hervorgeht. Angaben zur Beschäftigtenzahl werden bei einer durchschnittlichen Anzahl über den vorgenannten Zeitraum von unter und bis einschließlich 5 Beschäftigten mit 0 P, mehr als 5 bis einschließlich 10 Beschäftigten mit 1 P, mehr als 10 bis einschließlich 15 Beschäftigten mit 2 P, mehr als 15 bis einschließlich 20 Beschäftigten mit 3 P, mehr als 20 bis einschließlich 25 Beschäftigten mit 4 P, mehr als 25 Beschäftigten mit 5 P bewertet. Berücksichtigung erreichter P mit Faktor 10.
3) Unternehmensreferenzen (max. 100 v. 200 P) über ab dem Jahr 2016 erbrachte und nunmehr abgeschlossene Leistungen, die mit den zu vergebenden vergleichbar sind. Als vergleichbar werden ausschließlich solche Leistungen angesehen, die Einsatzmöglichkeiten von Wasserstofftechnologien zum Gegenstand haben. Es sind anzugeben: Auftraggeber einschl. Ansprechpartner, Gegenstand und Umfang der Leistungen einschließlich einer Erläuterung dazu, aus welchen Gründen die Anforderungen des Referenzprojekts mit den Anforderungen des zu vergebenden Auftrages vergleichbar sind, Auftragssumme, Ausführungszeit. Eine Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung ist vorzulegen. In das Gesamtergebnis der Wertung des Auswahlkriteriums Unternehmensreferenzen fließen die Einzelwertungen von genau drei vergleichbaren Referenzen ein (die Abgabe von mehr als drei Referenzen ist zulässig; die drei Referenzen mit der höchsten Einzelwertung finden Berücksichtigung). Vergleichbare Unternehmensreferenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: Wasserstoffproduktion aus Photovoltaik ist Gegenstand der erbrachten Leistungen; Wasserstoffproduktion aus Windkraft ist Gegenstand der erbrachten Leistungen; Wasserstoffproduktion aus anderen Erneuerbaren Energien als Windkraft und Photovoltaik (z. B. Biogas) ist Gegenstand der erbrachten Leistungen; Wasserstofftankstellen (inkl. Speicherung, Transport und Logistik) sind Gegenstand der erbrachten Leistungen; Anwendungsmöglichkeiten von Wasserstoff im Bereich Mobilität sind Gegenstand der erbrachten Leistungen; Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und systemische Optimierung sind Gegenstand der erbrachten Leistungen; rechtliche und organisatorische Beratungsleistungen im Kontext Wasserstoff sind Gegenstand der erbrachten Leistungen; Leistungen betreffen Einsatz von Wasserstofftechnologie im ländlichen Bereich außerhalb von Ballungszentren; Auftrag mit wirtschaftlichem Volumen von mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto. Erfüllt eine Referenz eines dieser neun Kriterien, so erhält der Bewerber einen Teilpunkt [TP]. Erfüllen danach die 3 maximal wertbaren Referenzen alle neun Kriterien, wird die maximale TPzahl in Höhe von 27 TP erreicht. TP werden wie folgt in P umgerechnet: 0 bis 6 TP: 0 P; 7 bis 10 TP: 1 P; 11 bis 14 TP: 2 P; 15 bis 18 TP: 3 P; 19 bis 22 TP: 4 P; 23 bis 27 TP: 5 P. Berücksichtigung erreichter P mit Faktor 20.
Siehe die Verfahrensbedingungen für weitere Einzelheiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Sofern Ausschlussgründe vorliegen: Eigenerklärung über Art und Umfang durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinn des § 125 GWB. (Mindestkriterium)
2) Nachweis – nicht älter als 6 Monate – über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, bspw. Eintragung in das deutsche Handelsregister oder Partnerschaftsregister. Besteht keine solche Eintragung, hat der Bewerber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. (Mindestkriterium)
1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrecht erhalten wird, mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. EUR 3,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von mind. EUR 1,5 Mio., wobei die Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss. (Mindestkriterium)
2) Eigenerklärung gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) (Auswahlkriterium, siehe oben II.2.9)
1) Angabe der Personen, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Projektleiter, stellvertretenden Projektleiter, Projektteam im Übrigen), und Vorlage ihrer Lebensläufe und eines Nachweises über ihre Berufsqualifikation. (Mindestkriterium)
2) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (Mindestkriterium)
3) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) hervorgeht. (Auswahlkriterium, siehe oben II.2.9).
4) Angabe von mindestens einer Unternehmensreferenz über ab dem Jahr 2016 erbrachte und nunmehr abgeschlossene Leistungen, die mit den zu vergebenden vergleichbar sind. Als vergleichbar werden ausschließlich solche Leistungen angesehen, die die Einsatzmöglichkeiten von Wasserstofftechnologien zum Gegenstand haben. Es sind anzugeben: Auftraggeber einschl. Ansprechpartner, Gegenstand und Umfang der Leistungen einschließlich einer Erläuterung dazu, aus welchen Gründen die Anforderungen des Referenzprojekts mit den Anforderungen des zu vergebenden Auftrages vergleichbar sind, Auftragssumme, Ausführungszeit. Eine Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung ist vorzulegen. (Mindestkriterium)
5) Angabe von Unternehmensreferenzen über ab dem Jahr 2016 erbrachte und nunmehr abgeschlossene Leistungen, die mit den zu vergebenden vergleichbar sind. Als vergleichbar werden ausschließlich solche Leistungen angesehen, die Einsatzmöglichkeiten von Wasserstofftechnologien zum Gegenstand haben. Es sind anzugeben: Auftraggeber einschl. Ansprechpartner, Gegenstand und Umfang der Leistungen einschließlich einer Erläuterung dazu, aus welchen Gründen die Anforderungen des Referenzprojekts mit den Anforderungen des zu vergebenden Auftrages vergleichbar sind, Auftragssumme, Ausführungszeit. Eine Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung ist vorzulegen. Vergleichbare Unternehmensreferenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: Wasserstoffproduktion aus Photovoltaik ist Gegenstand der erbrachten Leistungen; Wasserstoffproduktion aus Windkraft ist Gegenstand der erbrachten Leistungen; Wasserstoffproduktion aus anderen Erneuerbaren Energien als Windkraft und Photovoltaik (z. B. Biogas) ist Gegenstand der erbrachten Leistungen; Wasserstofftankstellen (inkl. Speicherung, Transport und Logistik) sind Gegenstand der erbrachten Leistungen; Anwendungsmöglichkeiten von Wasserstoff im Bereich Mobilität sind Gegenstand der erbrachten Leistungen; Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und systemische Optimierung sind Gegenstand der erbrachten Leistungen; rechtliche und organisatorische Beratungsleistungen im Kontext Wasserstoff sind Gegenstand der erbrachten Leistungen; Leistungen betreffen Einsatz von Wasserstofftechnologie im ländlichen Bereich außerhalb von Ballungszentren; Auftrag mit wirtschaftlichem Volumen von mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto. (Auswahlkriterium, siehe oben II.2.9)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
(Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablaufder Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 2 GWB: Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.