Entsorgungsdienstleistungen Papier / Kartonagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021004274
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-muenchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungsdienstleistungen Papier / Kartonagen
Entsorgungsdienstleistungen Papier / Kartonagen für das Klinikums der Universität München (KUM) sowie für die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU)
München
Entsorgung von Abfällen (Papier / Kartonagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entsorgungsdienstleistungen Papier / Kartonagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80935
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rohprog.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Angebot muss vollständig sein, d. h. alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten.
Fehlende mit dem Angebot geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise werden – mit Ausnahme
nachfolgender Punkte – durch den Auftraggeber unter kurzer angemessener Fristsetzung nachgefordert.
Liegen sie nach einmaliger Aufforderung und Fristablauf nicht vollständig vor, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Nicht nachgefordert werden: Fehlende Preisangaben, fehlende wertungsrelevante Angaben auf Fragebogen (Anlage 06).
Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das jeweilige Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
2. Es werden keine Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren erstattet.
3. Im Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist von der Bietergemeinschaft zusätzlich zu dem Formular Ausführende Unternehmen auch das Formular Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben. Beide Formulare sind in jedem Fall mit dem Angebot einzureichen. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter oder als Mitglied einer weiteren Bietergemeinschaft, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, kann dies zum Ausschluss beider Angebote führen.
4. Jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot zu erklären, ob er/sie beabsichtigt, die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen. Dazu ist das Formular Ausführende Unternehmen auszufüllen – von Einzelbietern in Ziffer 1. von Bietergemeinschaften in Ziffer 2.Bei Bietergemeinschaften ist auch anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche/n Leistungsteil/e erbringen wird.
5. Sofern sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung ganz oder teilweise auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen berufen will, ist im Formular Ausführende Unternehmen auch der Name des/der jeweiligen Drittunternehmen/s zu benennen. Ferner sind sämtliche in III.1.1) bis III.1.3) geforderten Angaben und Nachweise mit dem Angebot auch für das jeweilige Drittunternehmen vorzulegen. Werden die geforderten Eignungskriterien des/r Drittunternehmen/s nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vor, muss das jeweilige Drittunternehmen ausgetauscht werden. In allen in 5. genannten Fällen ist das ausgefüllte Formular Verpflichtungserklärung vorzulegen. (s. Vergabeunterlagen),
6. Der Auftraggeber behält sich vor, in den Fällen, in denen gemäß 5. die namentliche Benennung des/der Drittunternehmen/s, die Vorlage der in III.1.1) bis III.1.3) geforderten Angaben und Nachweise sowie die Vorlage des ausgefüllten Formulars Verpflichtungserklärung nicht erforderlich sind, die namentliche Benennung des/der Drittunternehmen/s, die in III.1.1) bis III.1.3) geforderten Angaben und Nachweise sowie das ausgefüllte Formular Verpflichtungserklärung innerhalb einer angemessenen Frist vor Zuschlagserteilung nachzufordern,
7. Nimmt ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Rahmen einer Eignungsleihe in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kapazitäten eines Drittunternehmens in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften. Ferner behält sich der Auftraggeber vor festzulegen, dass bestimmte kritische Aufgaben bei Dienstleistungsaufträgen oder im Zusammenhang mit einem Lieferauftrag direkt vom Bieter/Bietergemeinschaft selbst ausgeführt werden müssen,
8. Um zu diesem Verfahren weitere Nachrichten, Bieterfragen und deren Beantwortungen, usw. zu erhalten, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung unter https://www.auftraege.bayern.de erforderlich. Andernfalls erhalten Sie keine weiteren Informationen,
9. Zum Schutz der Vertraulichkeit Ihrer für die Registrierung notwendigen Informationen verweisen wir auf die Nutzungsvereinbarung/Datenschutzgrundsätze der Bieterplattform,
10. Auskünfte werden ausschließlich schriftlich über die Bieterkommunikation der Bieterplattform Deutsche eVergabe gegenüber allen Interessenten erteilt,
11. Fragen zur Bekanntmachung und Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 10.9.2021 – 10.00 Uhr einzureichen,
12. Fragen zur Bieterplattform sind direkt an deren Support zu richten: http://www.deutsche-evergabe.de/kontakt.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Interessenten an der Auftragserteilung, die eine Verletzung ihrer Rechte im Vergabeverfahren durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften geltend machen und darlegen können, können - solange der Zuschlag durch die Vergabestelle noch nicht erteilt ist - bei der Vergabekammer einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung stellen.
Zu beachten ist hierfür die Rügeobliegenheit als Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Nachprüfungsantrag (§ 160 Abs. 3 GWB). Dieser ist unzulässig, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften schon im Vergabeverfahren positiv erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen, gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ist der geltend gemachte Fehler bereits in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, so muss dieser spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Allerdings ist § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB übergreifend, so dass ein Bieter bei positiver Kenntnis vom Vergabeverstoß immer innerhalb einer Frist von 10 Tagen rügen muss.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/UeberUns/Kontakt/kontakt_node.html