Aufbau eines Glafasernetzes in Bad Bocklet Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Bocklet
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97708
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gigabitbayern.de/bad-bocklet
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau eines Glafasernetzes in Bad Bocklet
Auswahlverfahren im Rahmen der Bay. Gigabitrichtlinie zum Aufbau und Betrieb eines geförderten Glasfasernetzes.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
In Bad Bocklet soll im Rahmen des Auswahlverfahrens ein Netzbetreiber für den Anschluss von 1402 Adressen an ein ultraschnelles NGA-Netz gefunden werden.
Davon sind 1181 Adressen privat: geforderte Bandbreite = mind. 200 Mbit/s symmetrisch.
Davon sind 221 Adressen gewerblich: geforderte Bandbreite = mind. 1 Gbit/s symmetrisch.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke(40)
- Kriterium: Technisches Konzept(30)
- Kriterium: Endkundenpreise(10)
- Kriterium: Anbietervielfalt(15)
- Kriterium: Inbetriebnahme(5)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Nachweise gemäß Bekanntmachung Kap. 6
Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 27
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.