Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 635
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mvv-muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 635
Landkreis Freising
Der Landkreis Freising als Aufgabenträger, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, beabsichtigt, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien, die Verkehrsleistung der MVV-Regionalbuslinie 635 mit Wirkung zum 10.12.2023 bis 11.12.2027 im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV europaweit auszuschreiben.
Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 635: Freising (S)[R]- Flughafen, Terminalstraße Mitte als Gesamtleistung.
Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen.
Menge und Wert der Dienstleistung:
— ca. 932 220 Nwkm/a,
— 5 Niederflur oder Low-Entry Fahrzeuge 12 m neu,
— ca. 7 Haltestellen.
Nähere Angaben zu Fahrplan bzw. Takt und den darüber hinausgehenden Informationen des Verkehrsvertragesfinden Sie unter https://www.mvv-muenchen.de/ueber-den-mvv/ausschreibungen/index.html.
Geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 6 760 000 bis [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben.
Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).