Generalsanierung Walter-Höllerer-Realschule Sulzbach-Rosenberg - Maler- und Lackerarbeiten BA 2 Referenznummer der Bekanntmachung: WHR-GS-77
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Walter-Höllerer-Realschule Sulzbach-Rosenberg - Maler- und Lackerarbeiten BA 2
Generalsanierung Walter-Höllerer-Realschule, Erlheimer Weg 10, 92237 Sulzbach-Rosenberg - Maler- und Lackerarbeiten BA 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
ca. 131 m2 Lasur Sichtbeton- Schutzbeschichtung farbigca. 400 m2 Erstbeschichtung Gipskartonwändeca. 214 m2 Erstbeschichtung Gipskartondeckenca. 315 m2 Erstbeschichtung gelochte Akustikdeckenca. 45 Stück Erstbeschichtung U-Stahlzargen, verschiedene Größenca. 142 m2 Erstbeschichtung Estrich mit Flüssigkunststoff
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Werdau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08412
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.