Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg, Gewerk: Schlosserarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studentenwerk-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg, Gewerk: Schlosserarbeiten
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg mit 181 Wohneinheiten mit 4 Geschossen und einer Teilunterkellerung
inkl. Tiefgarage mit 29 KFZ Stellplätzen.
Würzburg
- Flachstahlgeländer an Balkonen, Laubengängen, gerade, verzinkt und pulverbeschichtet RAL DB 703, ca. 455 m
- Flachstahlgeländer an Treppen, geneigt, verzinkt und pulverbeschichtet RAL DB 703, ca. 85 m
- Edelstahl Handläufe, Rundrohr ca. 40 mm, 130 m
- Leibungsverkleidungen aus Flachstahl, verzinkt und pulverbeschichtet, Breite bis 300 mm, ca. 70 m
- Profilstahlkonstruktionen, verzinkt, ca. 250 Kg
- Vergitterungen in Kellerlichtschächten aus Normrost 30/10 ca 100x100 cm, 8 Stk.
- zweiflügelige Torkonstruktionen als Hoftore aus Profilstahl/Hohlprofilen, ca. 210 cm x 235 cm, 2 Stk.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg mit 181 Wohneinheiten mit 4 Geschossen und einer Teilunterkellerung inkl. Tiefgarage mit 29 KFZ Stellplätzen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Roding-Wetterfeld
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93426
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.meister-eder.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GBW). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er
diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.