Containeranlage für 2-gruppigen Kindergarten - Miete oder Kauf
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hauzenberg
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hauzenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Containeranlage für 2-gruppigen Kindergarten - Miete oder Kauf
Containeranlage aus gekoppelten Einzelcontainern (ca. 24 Stück)
mit den Maßen 2 x ca. 6,05 x 3,00 x 2,50 m liRh
und 22 x ca. 6,05 x 2,43 x 2,50 m liRh
Mietcontaineranlage für 2-gruppigen Kindergarten (es wird nur Los 1 oder Los 2 vergeben)
94051 Hauzenberg-Fürsetzing
Bau-/Projektbeschreibung
Bei dem Projekt handelt es sich um die Errichtung einer Interimslösung für die Auslagerung von 2 Kindergartengruppen in Form einer Mietcontaineranlage.
Die Aufstellfläche für die Containeranlage befindet sich am Ortsrand von Hauzenberg auf einer derzeit genutzten Spielplatzanlage Flur-Nr. 596, Gemarkung Wotzdorf.
Der Interimscontainerbau soll voraussichtlich für eine Standzeit von 18 Monaten erstellt werden.
Die eingeschossige Containeranlage besteht aus 2 Gruppenräumen, 2 Nebenräume, 1 Mehrzweckraum, 1 Personalraum, 1 Sanitäranlage, 2 Garderoben, 1 Büro, 1 Lagerraum sowie 1 Spieleflur mit Windfang.
Containeranlage aus gekoppelten Einzelcontainern (ca. 24 Stück)
mit den Maßen 2 x ca. 6,05 x 3,00 x 2,50 m liRh
und 22 x ca. 6,05 x 2,43 x 2,50 m liRh
(es wird nur Los1 oder Los 2 vergeben)
Kauf einer Containeranlage für 2-gruppigen Kindergarten (es wird nur Los 1 oder Los 2 vergeben)
94051 Hauzenberg
Bau-/Projektbeschreibung
Bei dem Projekt handelt es sich um die Errichtung einer Interimslösung für die Auslagerung von 2 Kindergartengruppen in Form einer Containeranlage zum Kauf.
Die Aufstellfläche für die Containeranlage befindet sich am Ortsrand von Hauzenberg auf einer derzeit genutzten Spielplatzanlage Flur-Nr. 596, Gemarkung Wotzdorf.
Der Interimscontainerbau soll voraussichtlich für eine Standzeit von 18 Monaten erstellt werden.
Die eingeschossige Containeranlage besteht aus 2 Gruppenräumen, 2 Nebenräume, 1 Mehrzweckraum, 1 Personalraum, 1 Sanitäranlage, 2 Garderoben, 1 Büro, 1 Lagerraum sowie 1 Spieleflur mit Windfang.
Containeranlage aus gekoppelten Einzelcontainern (ca. 24 Stück)
mit den Maßen 2 x ca. 6,05 x 3,00 x 2,50 m liRh
und 22 x ca. 6,05 x 2,43 x 2,50 m liRh
(es wird nur Los 1 oder Los 2 vergeben)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=233643
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=233643
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=233643
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=233643
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote können nur elektronisch unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de abgegeben werden. Postalisch versendete Angebote werden nicht gewertet
Der Bewerber ist darauf hingewiesen, dass Antworten auf gestellte Fragen im Zuge des Verfahrens auf https://www.staatsanzeiger-eservices.de eingestellt werden. Der Bewerber hat sich eigenverantwortlich laufend darüber zu informieren. Fragen zu den Unterlagen dürfen nur über das Onlineportal des Staatsanzeigers gestellt werden.
Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben des Bewerbers in den Bewerbungsunterlagen gehen zu Lasten des Bewerbers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsangabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hauzenberg
Postleitzahl: 94051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hauzenberg.de