Biogasbeschaffung Landkreis Kelheim Referenznummer der Bekanntmachung: 05380-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Landkreis-Kelheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Biogasbeschaffung Landkreis Kelheim
Der Landkreis Kelheim schrieb für den Zeitraum ab dem 01.01.2022 einen Biogasliefervertrag aus. Es sollte Biogas für ca. 10 Entnahmestellen (8 SLP, 2 RLM) mit einem jährlichen Gesamtbedarf von 5,32 Mio. kWh/a beschafft werden. Der Liefervertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren bis 31.12.2024 mit einer Verlängerungsoption um ein Jahr bis 31.12.2025.
Landkreis Kelheim
Der Landkreis Kelheim schrieb für den Zeitraum ab dem 01.01.2022 einen Biogasliefervertrag aus. Es sollte Biogas für ca. 10 Entnahmestellen (8 SLP, 2 RLM) mit einem jährlichen Gesamtbedarf von 5,32 Mio. kWh/a beschafft werden. Der Liefervertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren bis 31.12.2024 mit einer Verlängerungsoption um ein Jahr bis 31.12.2025.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Biogaslieferung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJRA3N
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
(1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vergleiche §§ 160ff. GWB
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html