Sanierung Freibad Volkach | Ingenieurbauwerke und Freianlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Volkach
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97332
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.volkach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Freibad Volkach | Ingenieurbauwerke und Freianlagen
Die Stadt Volkach beabsichtigt die Sanierung des Freibades, das 1967 in Betrieb genommen wurde. Das Freibad ist nicht mehr in Betrieb.
Gegenstand der Ausschreibung sind die freiberuflichen Planungsleistungen Ingenieurbauwerke für das Schwimmerbecken, Nichtschwimmerbecken und Planschbecken. Sowie der Beckenumgang im Rahmen der Freianlagenplanung wie auch der Eingangsbereich.
Mit Fördermitteln des Landes Bayern und des Bundes soll das Freibad zeitgemäß saniert und für die Öffentlichkeit attraktiv gemacht werden. Besondere Bedeutung kommt der Barrierefreiheit und den Klimaschutzzielen des Bundes zu.
Nach einer Studie aus dem Jahr 2017 wurden Überlegungen zur Reduzierung der Wasserflächen aus wirtschaftlicher Sicht im Jahr 2020 überarbeitet und eine vorläufige Grobkostenschätzung als Grundlage für Gespräche mit Zuwendungsgebern erarbeitet.
Ein Beschluss der Stadt Volkach vom Oktober 2020 zur Reduzierung der bisherigen Wasserflächen auf 80 % des Bestandes liegt vor und dient als Grundlage weiterer Projektschritte.
Die Sanierung der Technik mit Optimierung des Energieverbrauchs wird separat ausgeschrieben. Vorbehaltlich maßgeblicher Förderbescheide/Finanzierung erfolgt die Beauftragung nach HOAI Ingenieurbauwerke §§ 43,44 Abs.5 Anlage 12 und Freianlagen 39,40 HOAI 2013 stufenweise. Als besondere Leistung der Ingenieurbauwerke wird die koordinierende Projektoberleitung vergeben. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Planungsverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung
Das Projekt soll im Verwendungszeitraum der Zuwendungsmittel bis Ende 2023 abgeschlossen werden. Planungsbeginn ist umgehend nach Auftragserteilung.
Fahrer Str. 1 97332 Volkach
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase für Planungsleistungen Ingenieurbauwerke HOAI 2021 §§ 43, 44 Abs. 5 Anlage 12.2, LPH 1-9 mit Freianlagen §§ 39,40 LPH 1-9.
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung HOAI 2021 am 1.1.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vor. Zunächst sollen LPH 1-3 beauftragt werden. LPH 4 bis 9 können optional beauftragt werden.
Bewerbergemeinschaften in Form einer projektbezogenen ARGE sind zulässig. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie der Funktionen, Abläufe und Zuständigkeiten der ARGE ist zum Zeitpunkt der Bewerbung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kulmbach
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 95326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.plafog.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“