Übernahme der Kundenkommunikation im Mahnwesen mit digitalen Ausgangskanälen und Bezahlmethoden im Privat- und Gewerbekundenbereich
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://n-ergie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme der Kundenkommunikation im Mahnwesen mit digitalen Ausgangskanälen und Bezahlmethoden im Privat- und Gewerbekundenbereich
Die N-ERGIE Kundenservice GmbH sucht einen zuverlässigen, flexiblen und leistungsstarken Partner, der die Kundenkommunikation im Mahnwesen im Privat- und Gewerbekundenbereich teilweise oder vollständig übernimmt. Dabei sollen sowohl analoge als auch digitale Ausgangskanäle (Brief, E-Mail, SMS) und digitale Bezahlmethoden eingesetzt und angeboten werden können.
Nürnberg
Die N-ERGIE Kundenservice GmbH sucht einen zuverlässigen, flexiblen und leistungsstarken Partner, der die Kundenkommunikation im Mahnwesen im Privat- und Gewerbekundenbereich teilweise oder vollständig übernimmt. Dabei sollen sowohl analoge als auch digitale Ausgangskanäle (Brief, E-Mail, SMS) und digitale Bezahlmethoden eingesetzt und angeboten werden können.
Dieser Auftrag kann jährlich bis längstens 30.06.2030 verlängert werden.
Wegen der vorgesehenen Beschränkung der Zahl der Bewerber im Verfahren besteht selbst dann kein Anspruch für eine Einladung zur Angebotsabgabe, wenn die Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen Teilnahmebedingungen ergeben sollte, dass ein Bewerber grundsätzlich geeignet ist und eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit aufweist. Es werden nur diejenigen Bewerber ausgewählt, welche am besten geeignet sind und am ehesten die notwendige Sicherheit für eine vertragsgerechte Leistungserbringung erwarten lassen.
Die Auswahl der am besten geeigneten Bewerber erfolgt dann über eine vergleichende Bewertung der Teilnahmeanträge nach den folgenden Kriterien:
• Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – Gewichtung: 30%
- Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Gewichtung 5 %),
- Vorlage einer Wirtschaftsauskunft (z. B. Creditreform, Creditsafe, Bisnode) (Gewichtung 20 %),
- Haftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mind. [Betrag gelöscht] Euro) (Gewichtung 5 %)
• Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Gewichtung: 70%
- Angaben zur personellen Ausstattung: Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, im Umfeld der ausgeschriebenen Leistung. (Gewichtung 5%)
- DSGVO Zertifizierung (Gewichtung 5%)
- Abgabe von drei nachweisbare Referenzen (nicht älter als 5 Jahre) (Gewichtung pro Referenz 20%)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Allgemeine Unternehmensdarstellung (max. 2 DIN A4-Seiten mit bspw. Firmenstruktur etc.) (Musskriterium),
2. Eintragung in das Berufsregister (Musskriterium),
3. Erklärung nach § 123, 124 und 125 GWB (Musskriterium),
4. Bildung einer Bewerbergemeinschaft (Musskriterium),
5. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Musskriterium),
6. Bestätigung von Deutsch als Projektsprache (Musskriterium).
7. Bestätigung für Einsatz von deutschsprachigem Schlüsselpersonal (Musskriterium)
8. Anerkennung deutschen Rechts (Musskriterium)
9. Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (Musskriterium)
Bei diesen Kriterien handelt es sich um Muss-Kriterien. Wenn Sie hier keine Unterlagen/Erklärungen abgeben, kann ihr Teilnahmeantrag nicht gewertet werden.
Die Eigenerklärung zu o. g. Punkten finden Sie in den Auftragsunterlagen
1. Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Gewichtung 5 %),
2. Vorlage einer Wirtschaftsauskunft (z. B. Creditreform, Creditsafe, Bisnode) (Gewichtung 20 %),
3. Haftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mind. [Betrag gelöscht] Euro) (Gewichtung 5 %)
1. Angaben zur personellen Ausstattung: Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, im Umfeld der ausgeschriebenen Leistung. (Gewichtung 5%)
2. Nachweis einer DSGVO Zertifizierung (Gewichtung 5%)
3. Abgabe von drei nachweisbare Referenzen (nicht älter als 5 Jahre) (Gewichtung 60% - 20% pro Referenz)
Es ist zu belegen, dass das anbietende Unternehmen mindestens seit zwei Jahren in der Energiebranche tätig ist. Die entsprechenden Referenzen sind mit Angaben zu Ansprechpartnern der Referenzunternehmen zu benennen, bei denen durch die N-ERGIE Kundenservice GmbH nachgefragt werden kann.
Folgende Informationen müssen Ihre Referenzen unterhalten:
- Auftraggeber/Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail (Gewichtung je Referenz 5 %)
- Bezeichnung des Auftrags (Gewichtung je Referenz 1 %),
- Ausführungszeiten (Leistungsbeginn, bzw. –ende) (Gewichtung je Referenz 2 %),
- Stichwortartige Benennung des erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges (Gewichtung 10% je Referenz)
- Auftragswert (Gewichtung je Referenz 2 %).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.