Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über das Linienbündel "Wittelsbacher Land 01" als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs.2 PBefG
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.avv-augsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über das Linienbündel "Wittelsbacher Land 01" als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs.2 PBefG
Stadt Augsburg, Landkreis Aichach-Friedberg
Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i.V.m. § 8a Absatz 2 PBefG für die Durchführung eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die Stadt Augsburg und der Landkreis Aichach-Friedberg beabsichtigen als zuständige Aufgabenträger, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (Schrannenstr.3, 86150 Augsburg) die Verkehrsleistungen des Linienbündels "Wittelsbacher Land 01" (Personenbeförderung mit Omnibussen nach PBefG auf den AVV-Regionalbuslinien 227, 305, 306, 315, 316, 317, AST 227, Rufbus 317) als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Absatz 2 PBefG mit Wirkung zum 10.12.2023 bis zum 10.12.2033 im Rahmen eines Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben.
1. Angabe zu Vergabe von Unteraufträgen:
Vergabe von Unteraufträgen beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils, der an Dritte vergeben werden soll: Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt werden.
2. Menge der Dienstleistung:
ca. 544.064,725 Nwkm/Musterfahrplanjahr
Ein Musterfahrplanjahr besteht aus:
o 250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage nur an schulfreien Tagen und 187 nur an Schultagen
o 51 Samstagen
o 64 Sonn- und Feiertagen
Der Rufbusverkehr erfolgt nach Bedarf.
Des Weiteren wird auf den Liniensteckbrief "Linienbündel Wittelsbacher Land 01" verwiesen.
Hinweis:
Gemäß § 12 Absatz 6, § 8a Absatz 2 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Schwaben zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Angaben:
1) Information über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Linienverkehren im Sinne des PBefG, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
2) Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Die Bieter/Mitglied Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben;
3) Teilnahmebedingungen:
3.1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angabe zu Inhaber, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellte Personen des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
3.2) Technische Anforderungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja;
Verweis auf die einschlägigen Rechts-/Verwaltungsvorschriften: Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
3.3) Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge:
Die ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 Absatz 3 PBefG wird durch den Liniensteckbrief für das Linienbündel "Wittelsbacher Land 01" nebst Anlage 1 (Musterfahrpläne) und Anlage 2 (Qualitätsstandards) definiert: siehe https://www.avv-augsburg.de/der-avv/ausschreibungen/. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Anforderungen sowie den Qualitäts- und Umweltstandards (siehe Anlage 2 zum Liniensteckbrief Linienbündel "Wittelsbacher Land 01") entsprechen: siehe https://www.avv-augsburg.de/der-avv/ausschreibungen/
II. Verfahren
1) Zuschlagskriterien:
Das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt sind
2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
3) Sprache, in der Angebote verfasst werden können: Deutsch
III) Weitere Angaben
1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Deutschland; E-mail: [gelöscht]; Telefon:[gelöscht]; Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/;Fax:+49 8921762847
2) Einleitung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.3 (Zusätzliche Angaben) III. 1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB)