Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie X204
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: D-80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvv-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie X204
Landkreis München
Landeshauptstadt München
Der Landkreis München als Aufgabenträger, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, beabsichtigt, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien, die Vergabe der folgenden Leistung im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV (europaweite Ausschreibung).
Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie X204: Putzbrunn - Ottobrunn - Unterhaching (S) - Candidplatz [U] - Brudermühlstraße [U] - Heckenstallerstraße als Gesamtleistung.
Die Betriebsaufnahme ist für den 10. Dezember 2023 vorgesehen. Die Laufzeit des Vertrages beträgt ca. fünf Jahre und endet mit dem 09. Dezember 2028.
Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen.
Menge und Wert der Dienstleistung:
— ca. 594 240 Nwkm/a,
— 5 Low-Entry-Busse 12 m neu,
— ca. 14 Haltestellen.
Nähere Angaben zu Fahrplan bzw. Takt und den darüber hinausgehenden Informationen des Verkehrsvertrages finden Sie unter
https://www.mvv-muenchen.de/ueber-den-mvv/ausschreibungen/index.html
Geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 6 250 000 bis [Betrag gelöscht] EUR.
Zu näheren Angaben zu Qualitätszielen wird auf die Muster von Leistungsbeschreibung und Verkehrsvertrag
verwiesen.
https://www.mvv-muenchen.de/ueber-den-mvv/ausschreibungen/index.html
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG);Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).