Erschließung - Haus für Kinder und Jugendliche Referenznummer der Bekanntmachung: 7-0452-3-1-mst-21-147
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uffing am Staffelsee
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82449
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung - Haus für Kinder und Jugendliche
Bau einer Erschließungsstraße & Anschlussleitungen für Neubau Haus f. Kinder & Jugendliche in Uffing. Gesamtlänge Straße ca.105m; Straßenbreite 6m. Angebaute Geh- u. Radwegbreite 2,5m. Für d. Niederschlagswasserbeseitigung wird ca.135m langer Regenwasserkanal (DN300-DN400) gebaut, der in dezentrale Versickerungsanlage endet. Für d. Abwasserableitung ist ein ca.110m langer, DN250 STZ Freispiegelkanal geplant. Für Löschwasserversorgung & Brauchwasserbedarf wird eine ca.110m lange DN100 GGG Wasserleitung gebaut. Die Verlegearbeiten werden von d. Gemeinde selbst übernommen. Für spätere Glasfasernutzung werden Breitbandleerrohre verlegt. Oberbodenabtrag: ca.570m3, Aushub: ca.600m3, Auffüllung: ca. 1T m3 (FSS+AK), Winkelstützmauer: ca.30m (0,55-1,05m Höhe), Einfass-ungen(Einzeiler, Zweizeiler, Granitbord):ca.420m, Asphalt:ca.890m2, Pflaster:ca.105m2, Regenwasser-kanal:ca.135m DN300-DN400 PP, Füllkörperrigolenanlage:ca.160m3 (372 Stück) Schmutzwasser-kanal:ca.110m DN250 STZ, WL-Graben:ca.140m
Uffing am Staffelsee
Bau einer Erschließungsstraße & Anschlussleitungen für Neubau Haus f. Kinder & Jugendliche in Uffing. Gesamtlänge Straße ca.105m; Straßenbreite 6m. Angebaute Geh- u. Radwegbreite 2,5m. Für d. Niederschlagswasserbeseitigung wird ca.135m langer Regenwasserkanal (DN300-DN400) gebaut, der in dezentrale Versickerungsanlage endet. Für d. Abwasserableitung ist ein ca.110m langer, DN250 STZ Freispiegelkanal geplant. Für Löschwasserversorgung & Brauchwasserbedarf wird eine ca.110m lange DN100 GGG Wasserleitung gebaut. Die Verlegearbeiten werden von d. Gemeinde selbst übernommen. Für spätere Glasfasernutzung werden Breitbandleerrohre verlegt. Oberbodenabtrag: ca.570m3, Aushub: ca.600m3, Auffüllung: ca. 1T m3 (FSS+AK), Winkelstützmauer: ca.30m (0,55-1,05m Höhe), Einfass-ungen(Einzeiler, Zweizeiler, Granitbord):ca.420m, Asphalt:ca.890m2, Pflaster:ca.105m2, Regenwasser-kanal:ca.135m DN300-DN400 PP, Füllkörperrigolenanlage:ca.160m3 (372 Stück) Schmutzwasser-kanal:ca.110m DN250 STZ, WL-Graben:ca.140m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer
III.1.1.2) Eigenerklärung, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden sind.
III.1.1.3) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, sowie sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
III.1.1.4) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
III.1.1.5) Eigenerklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
III.1.1.6) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister,
Handwerkskammer)
III.1.2.1) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
zu III.1.2.1) Vorliegende Versicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 €, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 300.000 €
III.1.3.1) 5 Referenzen mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar
sind. Die Angabe dieser Referenzen müssen aus den letzten 4 Geschäftsjahren stammen und jeweils die Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers aufführen.
zu III. 1.3.1) Davon mindestens 3 Referenzen (Ausführungsmerkmale): Bau von Erschließungsstraßen ergänzt um den Kanalbau und die Verlegung eines Leerrohrsystems für Breitband
Mindestauftragswert bei allen 5 Referenzen netto: € 400.000,-
Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" oder gleichwertiger Nachweis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in 5 / 5 den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]