Generalsanierung Walter-Höllerer-Realschule Sulzbach-Rosenberg - Fliesen- und Plattenarbeiten BA 2 Referenznummer der Bekanntmachung: WHR-GS-73
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Walter-Höllerer-Realschule Sulzbach-Rosenberg - Fliesen- und Plattenarbeiten BA 2
Generalsanierung Walter-Höllerer-Realschule, Erlheimer Weg 10, 92237 Sulzbach-Rosenberg - Fliesen- und Plattenarbeiten BA 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
ca. 570 m2 Abdichtung Boden- und Wandbereichca. 418 m2 Bodenfliesen 60 x 30 cmca. 92 m2 Bodenfliesen 30 x 30 cm bis 60 x 60 cm und Mosaikfliesen 5 x 5 cmca. 679 m2 Wandfliesen 20 x 20 cmca. 953 Stück Einzeldekorfliesen 20 x 20 cm farbigca. 13 Stück WC Trennwände und Duschtrennwändeca. 3 Stück Eingangsmatten mit Rahmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ursensollen
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Postleitzahl: 92289
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.