Lieferung und Installation von WLAN-Komponenten für die Kreiskliniken Günzburg-Krumbach
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kkhgzkru.de/guenzburg
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Installation von WLAN-Komponenten für die Kreiskliniken Günzburg-Krumbach
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe eines Vertrages über die Lieferung und Installation einer flächendeckenden, vollständigen und leistungsfähigen WLAN-Infrastruktur inklusive aktiver Netzwerkkomponenten nebst den erforderlichen Serviceleistungen an ein geeignetes und leistungsfähiges Unternehmen für die Klinikstandorte Günzburg und Krumbach.
Kreiskliniken Günzburg-Krumbach
Lindenallee 1
89312 Günzburg
DEUTSCHLAND
Die Kreiskliniken Günzburg-Krumbach („Kliniken“) betreiben im Landkreis Günzburg an den Standorten Günzburg und Krumbach 2 Kliniken in öffentlicher Trägerschaft. Verwaltungssitz der Kliniken ist Günzburg.Die Klinik Günzburg gewährleistet mit 240 Betten der Versorgungsstufe I im Landkreis Günzburg die Grundversorgung. Zu den Schwerpunkten gehören die Hauptabteilungen Anästhesie, Gefäß- und
Endovaskularchirurgie, Hämatologie, Gastroenterologie und internistische Onkologie, Kardiologie und Angiologie, Radiologie, Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, Alterstraumatologie, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie die Viszeral- und minimalinvasive Chirurgie. Weiterhin befinden sich in der Klinik Günzburg Belegbetten im Bereich der Urologie, Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde und Orthopädie.
Die Klinik Krumbach ermöglicht im südlichen Landkreis Günzburg eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Bevölkerung. Die Klinik verfügt über 164 Planbetten und die Fachbereiche Anästhesie, Augenheilkunde, Gastrologie, Gefäßchirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, HNO-Medizin, Kardiologie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Radiologie sowie Viszeralchirurgie.Die Kliniken beabsichtigen nach derzeitigem Planungsstand zum Ende des 1. Quartals 2022 ein neues Klinikinformationssystem („KIS“) einzuführen. Wesentliche Grundlage eines funktions- und leistungsfähigen KIS bildet eine flächendeckende, vollständige und leistungsfähige WLAN-Infrastruktur in den Liegenschaften. Eine solche WLAN-Infrastruktur ist aber auch für weitere zukunftsgerichtete Anwendungen im Zuge der zunehmenden Digitalisierung der Kliniken erforderlich. Gegenstand der Ausschreibung sind daher die erforderlichen Liefer- und Installationsleistungen für WLAN-Komponenten. Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen:
— Ausleuchtung der auszustattenden Liegenschaften vor Ort im Vorfeld der Lieferung und Implementierung,
— Errichtung einer WLAN-Infrastruktur durch Lieferung, Montage und Installation der aktiven Netzwerkkomponenten einschließlich Anbindung an die vorhandene Verkabelung der klinischen IT-Systemlandschaft sowie Entsorgung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile,
— Vollständige Implementierung der WLAN-Infrastruktur in das Gesamtsystem und den Arbeitsalltag der Mitarbeiter der Kliniken sowie
— Erbringung von Schulungs-, Service- und Wartungsleistungen über einen Zeitraum von 36 Monaten ab dem Zeitpunkt der mangelfreien Abnahme der WLAN-Infrastruktur hinsichtlich der gelieferten Soft- und Hardware.
Sämtliche Leistungen sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erbringen, wobei die Fortführung eines unterbrechungsfreien Klinikbetriebs stets sicherzustellen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html