Max-Planck-Institut für Verhaltensbiologie in Konstanz - HKLS Referenznummer der Bekanntmachung: Z.ORNR.A.000306.HKLS.VgV.2041
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Max-Planck-Institut für Verhaltensbiologie in Konstanz - HKLS
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der HKLS-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 2-3 bzw. 4 und 5-9 für das Bauvorhaben Neubau des Max-Planck-Instituts für Verhaltensbiologie auf dem Campus der Universität Konstanz für folgende Anlagengruppen (AG):
AG 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
AG 2: Wärmeversorgungsanlagen,
AG 3: Lufttechnische Anlagen,
AG 7: Nutzungsspezifische Anlagen
Die voraussichtlichen anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. 8,8 Mio. € netto. Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich auf ca. 52 Mio. € netto.
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Konstanz
Das Max-Planck-Institut für Verhaltensbiologie wurde im Mai 2019 gegründet und ist aktuell verteilt auf drei Standorte: Alt-Standort Radolfzell, Universität Konstanz und Interimsunterbringung in einem Bürogebäude in Konstanz. Für drei Abteilungen (Tierwanderung, Kollektivverhalten, Ökologie der Tiergesellschaften), die bereits besetzt sind, und 6 Forschungsgruppen soll auf dem Universitätsgelände in Konstanz ein Institutsneubau realisiert werden. Das Baugrundstück hierfür befindet sich auf dem westlichen Teil des jetzigen Parkplatzes Nord auf dem Campus der Universität Konstanz. Die Gruppen und Abteilungen arbeiten teilweise theoretisch und teilweise experimentell. Das Institut hat weiterhin eine zentrale Abteilung für wissenschaftliche Dienstleistungen mit drei Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtungen und eine Abteilung für Verwaltung und technische Dienste.
Das Raumprogramm (NF 1-6) der wissenschaftlichen Bereiche umfasst ca. 3.649 m² Büros, ca. 541 m² Kommunikation, ca. 280 m² Laborflächen, ca. 1.900 m² Tierhaltung (inkl. Versuchslabore und Infrastruktur) sowie ca. 108 m² Serverräume. Laborflächen sind vorwiegend im biologischen Standard-S1 und nur wenige im Standard-S2 angedacht. Des Weiteren ist ein Seminarbereich mit angrenzender Cafeteria mit ca. 45m² Aufwärmküche und ca. 100 m² Gästebereich vorgesehen.
Der Neubau soll als nachhaltiges Gebäude konzipiert und betrieben werden. Um auf zukünftige sich ändernde wissenschaftliche Anforderungen reagieren zu können, ist ein hohes Maß an baulicher und technischer Gebäudeflexibilität erforderlich.
Die Planung hat mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Berücksichtigung der AMEV Richtlinien zu erfolgen. Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen. Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass das Bauwerk langfristig wirtschaftlich und nachhaltig betrieben werden kann, weist aber auch darauf hin, dass die Wirtschaftlichkeit der Planung eine wesentliche Bedeutung hat.
Die Planung umfasst sowohl die Erschließung des Grundstückes, die Versorgungs- und Gebäudetechnik des Neubaus, sowie die notwendigen Anpassungen und Umverlegungen vor Baubeginn in den o.g. Anlagengruppen.
Es ist vorgesehen, das neue, noch nicht erschlossene Grundstück an die bestehenden Ver- und Entsorgungssparten am Campusgelände anzuschließen, dabei sind den rechtsverbindlichen Bebauungsplan, die örtlichen Bauvorschriften und die technischen Vorgaben der betreibenden örtlichen Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen zu beachten und deren Folge zu leisten. Die bestehenden Versorgungsstrukturen sind hinsichtlich Kapazität und Beschaffenheit zu untersuchen. Wenige auf dem Grundstück bereits vorhandenen Strukturen für Erhalt deren Funktionsfähigkeiten sind noch vor dem eigentlichen Baubeginn des Gebäudes umzugestalten und an die neue Situation anzupassen.
Die Trinkwasserversorgung erfolgt nach den baulichen Bedingungen des Wasserversorgers. Der Bedarf für eine Löschwasserversorgung und Auswahl der Systeme sind durch die weitere Planung und in Absprache mit dem Versorger festzulegen. Die Wasserversorgung für die Laborbereiche erfolgt entsprechend der Nutzungsart des Gebäudes, mit vorgeschriebener Systemtrennung und erforderlicher Wasseraufbereitung.
Die Abwassersysteme innerhalb des Gebäudes sind nach der Gebäude- und Nutzungsart in Trennsystemen zu planen. Die Notwendigkeit von Abwasserbehandlungsanlagen sind bei der Planung zu prüfen und zu berücksichtigen.
Das Regenwasser kann über das vorhandene Regenkanalnetz abgeleitet werden. Die Verwendung eines Regenrückhaltebeckens oder die Ableitung über Versickerungssysteme ist im Zuge der Planung zu prüfen.
Für die Wärmeversorgung ist eine eigene Wärmeerzeugungsanlage zu planen. Eine Gasversorgung ist im Erschließungsbereich vorhanden. Optional ist im Zuge der Planung ein Anschluss an das eigenständige Nahwärmenetz der Universität Konstanz zu prüfen.
Der erforderliche Kältebedarf ist über eine eigene Kälteerzeugung zu decken. Die Auswahl des Kältemittels hat zukunftsorientiert zu erfolgen.
Die lüftungstechnische Versorgung hat u.a. entsprechend der Art des Gebäudes und Nutzungskriterien zu erfolgen. Die lüftungstechnischen Anlagen für die Laborbereiche haben die Mindestkriterien der Laborrichtlinien zu erfüllen. Bürobereiche sollen soweit technisch möglich mit Fensterlüftung nach ASR ausgestattet werden.
Je nach Bedarf ist eine zentrale oder dezentrale Gasversorgung zu planen.
Die Honorarfähigen Kosten aus der KG 540 sind anteilig den jeweiligen beauftragten Anlagengruppen zugeordnet und Bestandteil der beauftragten Leistung.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Verbindlich beauftragt werden zunächst die LPH 2-3 bzw. 4. Der Vertrag beinhaltet die Option nach der Entscheidung des AG, dem AN auch die Leistungsphasen 5-9 zu übertragen. Es wird eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV - die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Max-Planck-Institut für Verhaltensbiologie in Konstanz - HKLS
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten:
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=zdq%252fXkCHSTA%253d.
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Teilnahmeantrag einreichen“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z.B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, „das Verhandlungsverfahren“, gilt folgendes:
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=zdq%252fXkCHSTA%253d.
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab.
Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).