Generalsanierung Eissporthalle Peiting – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peiting
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 86971
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.peiting.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av158343
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Eissporthalle Peiting – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Der Markt Peiting plant die Generalsanierung der 1972 errichteten, und 1988 überdachten Eissporthalle.
Die zu sanierende Nutzfläche wird auf ca. 3.800 m² beziffert.
Derzeitig wird von Baukosten (KG 300+400, DIN 276) in Höhe von ca. 4,5 Mio. € brutto inkl. Kosten für die Eispiste ausgegangen.
Terminlich sind folgende Meilensteine angedacht:
Projektbeginn 11/2021
BA 1 Sanierung Dach 05/2022 - 09/2022
BA 2 Sanierung Piste 05/2023 - 09/2023
BA 3 Sanierung Umkleiden 05/2024 - 09/2024
BA 4 Sanierung Giebel/Fassade 05/2025 - 09/2025
Projektabschluss 12/2025
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Eissporthalle Peiting,
Alfons-Peter-Str. 4,
86971 Peiting
Der Markt Peiting plant die Generalsanierung der Eissporthalle in Peiting.
Die Dachkonstruktion weist diverse Schäden an der Dacheindeckung auf, diese besteht aus speziell angefertigten Dachplatten, die nicht mehr hergestellt werden. Durch die Schäden wurde auch die Dachhaut (Bitumenschweißbahn, Dachschalung) beschädigt und muss dringend erneuert werden. Hierzu wird eine Lösung mit einem Blechdach angedacht, da dann aufgrund der Gewichtseinsparung von 25 kg/m² die Installation einer vollflächigen PV-Anlage realisiert werden kann. Die Dachsanierung ist als 1. Bauabschnitt vorgesehen.
Im 2. Bauabschnitt soll die Eispiste samt Eisbereitungsmaschine erneuert werden. Diese wurde im Jahr 1972 errichtet und ist zum Erdboden hin nicht, bzw. nur geringfügig gedämmt. Die Piste soll aufgedoppelt werden um somit das gefrieren des Bodens und die dadurch entstehenden Frostschäden an der Piste zu eliminieren. Hierzu soll die bestehende Kälteanlage (Kältemittel Ammoniak) an die neue Pistenverrohrung angeschlossen werden. Es ist sowohl eine Lösung mit Ammoniak, als auch eine Lösung mit Sole möglich.
Der Kabinenträkt im Stadion sollte im 3. Bauabschnitt generalsaniert werden. Die Fenster dürfen aus schallschutztechnischen Gründen nicht mehr geöffnet werden und sollen deshalb als Festverglasung (3-fach Verglasung) ausgeführt werden.
Abschließend im 4. Bauabschnitt ist die Sanierung der allgemeinen Räumlichkeiten (Umkleidekabinen, Toiletten, Gemeinschaftsduschen inkl. Zentraler Lüftungsanlage, Gastronomiebereich im Stadion) sowie der verglasten Giebelflächen angedacht.
Die zu sanierende Nutzfläche wird auf ca. 3.800 m² beziffert.
Derzeitig wird von Baukosten (KG 300+400, DIN 276) in Höhe von ca. 4,5 Mio. € brutto inkl. Kosten für die Eispiste ausgegangen.
Terminlich sind folgende Meilensteine angedacht:
Projektbeginn 11/2021
BA 1 Sanierung Dach 05/2022 - 09/2022
BA 2 Sanierung Piste 05/2023 - 09/2023
BA 3 Sanierung Umkleiden 05/2024 - 09/2024
BA 4 Sanierung Giebel/Fassade 05/2025 - 09/2025
Projektabschluss 12/2025
Für die Generalsanierung der Eissporthalle in Peiting sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) für den 1. Bauabschnitt (= Dachsanierung) gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen des 1. Bauabschnitts sowie die Bauabschnitte 2 bis 4 werden in den weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen, Bauabschnitten bzw. Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) für den 1. Bauabschnitt (= Dachsanierung) gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen des 1. Bauabschnitts sowie die Bauabschnitte 2 bis 4 werden in den weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Hierbei handelt es sich um eine Beauftragungsoption. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen, Bauabschnitten bzw. Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI, hier insbesondere:
1. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rechtliche Grundlage für die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens sind § 17 Abs. 3 VgV in Verbindung mit den Beschlüssen des Bundeskabinetts vom 8. Juli 2020 im Rahmen des Konjunkturpakets zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie. Das Schreiben des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unter der Überschrift Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen vom 10. Juli 2020, Az. BW I 7-70406/21#1 enthält hierzu unter Punkt V die Feststellung der Dringlichkeit in EU-Verfahren. Die Regelungen sind seit 14. Juli 2020 in Kraft und gelten bis 31. Dezember 2021.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalsanierung Eissporthalle Peiting – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenfurch
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 86978
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80358
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abz-bayern.de