Neubau Wohngemeinschaftshaus Arnschwang - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnschwang
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93473
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.arnschwang.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av158473
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wohngemeinschaftshaus Arnschwang - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Die Gemeinde Arnschwang plant den Neubau eines ambulant betreuten Wohngemeinschaftshauses mit Gemeinschafts- u. Gewerberäumen. Dazu soll das bestehende Gebäude mit Anbauten und die Holzscheune abgebrochen werden. Der Neubau liegt im Ortskern von Arnschwang an der Chamer Straße 5.
Der Neubau gliedert sich in zwei Baukörper: Der dominierende dreigeschossige Hauptbaukörper mit Satteldach orientiert sich aus ortsgestalterischen Gründen an dem Bestandsgebäude und schließt wieder an das östliche Nachbargebäude an. Der rückwärtige Baukörper an der Südostseite ist ebenfalls dreigeschossig. Der Neubau mit einer BGF i.H.v. 1.320,87 m² und einem BRI i.H.v. 4598,05 m³ wird in Massivbauweise ausgeführt.
Die Kosten wurden mit ca. 3,8 Mio. € brutto (KG 200-700, DIN 276) berechnet.
Ein Baubeginn im Frühjahr / Frühsommer 2022 ist angedacht.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 5-9 gem. §§ 33 ff. HOAI
Chamer Straße 5
93473 Arnschwang
Die Gemeinde Arnschwang plant den Neubau eines ambulant betreuten Wohngemeinschaftshauses mit Gemeinschafts- und Gewerberäumen. Dazu wird das bestehende Gebäude mit Anbauten und die
Holzscheune abgebrochen. Der Neubau liegt im Ortskern von Arnschwang an der Chamer Straße 5 auf dem Flurstück Nr. 138 der Gemeinde Arnschwang.
Abbruch des Bestandes
Das bestehende Gebäude wird aus wirtschaftlichen Gründen abgebrochen. Es gliedert sich in einen traufständigen, längsgestreckten 2-geschossigen Baukörper mit Satteldach, liegt direkt an der
Ortsdurchfahrtsstraße und grenzt an der Ost- und Westseite unmittelbar an die Nachbargebäude an. Das Hauptgebäude ist zum Teil unterkellert. Der rückwärtige turmähnliche Baukörper an der SW-Seite ist 4-geschossig, ebenfalls mit Satteldach. Das Bestandsgebäude ist in konventioneller Bauweise errichtet und muss für den Neubau weichen.
Planung – Raumstruktur
Der Neubau gliedert sich ebenfalls in zwei Baukörper – der dominierende dreigeschossige Hauptbaukörper mit Satteldach orientiert sich aus ortsgestalterischen Gründen an dem Bestandsgebäude und schließt wieder an das östliche Nachbargebäude an. Die Durchfahrt zum Grundstück erfolgt an der westlichen Grundstücksgrenze, dadurch wird die Giebelseite des westlichen eingeschossigen Nachbargebäudes freistehend. Der rückwärtige Baukörper an der Südostseite ist ebenfalls dreigeschossig. Durch den Rücksprung des Dachgeschosses im Bereich des Raumes „Küche/Essen“ entsteht eine vorgelagerte Dachterrasse. Der Baukörper erhält als oberen Abschluss ein Flachdach.
Der Neubau sieht folgende Raumaufteilung vor:
Erdgeschoß:
- 1 Friseursalon mit Personalraum und WC
- 1 Gemeinschaftsraum mit Anrichte und Nebenräumen sowie ZBV-Raum
- 1 Technikraum
Obergeschoß:
- 7 Einzelzimmer mit Naßzelle für ambulant betreute Bewohner und Aufenthaltsraum
- 1 Hauswirtschaftsraum
Dachgeschoß:
- 5 Einzelzimmer mit Naßzelle für ambulant betreute Bewohner und Speiseraum
- 1 Pflegebad
- 1 Vorrats-/Lagerraum
Der barrierefreie Zugang zu den oberen Geschossen wird durch den Einbau eines rollstuhlgerechten Aufzuges ermöglicht. Die Geschosse werden über 2 Treppenhäuser mit geradläufigen Podesttreppen
erschlossen.
Baukonstruktion
Der Neubau wird in Massivbauweise ausgeführt. Der dreigeschossige Hauptbaukörper erhält ein Satteldach mit Pfettendachstuhl, Zwischensparrendämmung und einer Biberschwanzdeckung; der
rückwärtige dreigeschossige Baukörper wird mit einer Flachdachkonstruktion mit Kiesauflage abgedeckt. Die Bodenplatte und die Geschossdecken werden in Stahlbeton erstellt.
Die Kosten wurden mit ca. 3,8 Mio. € brutto (KG 200-700, DIN 276) berechnet.
Ein Baubeginn im Frühjahr / Frühsommer 2022 ist angedacht. Ein Fertigstellung sollte bis spätestens Ende 2023 erfolgen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß §§ 33 ff. HOAI. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst wird in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 6-9 werden stufenweise in den weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 6 und 7 gemäß § 34 HOAI;
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 8 und 9 gemäß § 34 HOAI.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
— Besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI, hier insbesondere:
1. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Wohngemeinschaftshaus Arnschwang - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kötzting
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93444
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittlefranken.bayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abz-bayern.de