Am Riegerweg, Taufkirchen - Schlosserarbeiten innen u. außen Referenznummer der Bekanntmachung: 365 / 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Am Riegerweg, Taufkirchen - Schlosserarbeiten innen u. außen
Neubau einer Wohnanlage mit 44 Wohneinheiten
--- KiTa, --- KiKr, --- Bewohnertreff, --- Gewerbeeinheit/en, Sonstiges: ---, 80 Tiefgaragenstellplätzen/Stellplätze
Am Riegerweg Taufkirchen b. München
Gitterroste einschl. Unterkonstruktion für Licht- und Lüftungsschächte ca 23m²;
Balkongeländer als Stabgeländer mit Stahlwange und teilweise geschlossenen Bereichen
aus Stahlblech beschichtet, Abwicklungslänge ca 180m;
Balkontrennwände als Hohlprofilrahmen mit Stahlblech beschichtet ca 37m²;
2x2 Schiebetore;
Treppengeländer als Stabgeländer mit Stahlwange und Handlauf Abwicklungslänge ca 130m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Am Riegerweg, Taufkirchen, Schlosserarbeiten innen u. außen
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FRAES
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).