Fassadenbau-Kunststofffenster Referenznummer der Bekanntmachung: KB.1222.001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fassadenbau-Kunststofffenster
München Klinik Bogenhausen, Neubau Erweiterung Ost (Neubau, HLP, Energiezentrale)
München Klinik Bogenhausen Englschalkinger Straße 77 81925 München
Mit dem Leistungsverzeichnis wird die Fassadenarbeiten Kunststoff-Fenster ausgeschrieben.
Die Massen der im LV abgefragten Inhalte schlüsseln sich folgendermaßen für den Erweiterungsneubau auf:
- ca. 805 Stk. Kunststoff-Fenster als Einzelfenster oder Bandfenster
- ca. 300 Stk. Umwehrungen als Absturzsichersicherung aus VSG
- ca. 432 Stk. Einzel-Anschlagpunkte als Absturzsicherungen
- ca. 500 m² Provisorische Folienfenster zum Verschluss von Bauwerksöffnungen
- ca. 18 Stk. Provisorische Bautüren an Bauzugängen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fassadenbau-Kunststofffenster
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y32RALU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig,
soweit:
1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.