Erweiterung und Sanierung DG/ 302-19 Tischler Lernlandschaften Referenznummer der Bekanntmachung: 302-19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung DG/ 302-19 Tischler Lernlandschaften
Im Randbereich der Stadt Günzburg soll das 1969 errichtete und 1986 sowie 2002 erweiterte Dossenberger-Gymnasium generalsaniert und erweitert werden.Hierzu wird zunächst der gesamte Osttrakt abgebrochen und zusammen mit einer neuen Pausenhalle im Innenhofbereich neu errichtet. Danach werden die bestehenden Räume im restlichen Gebäude saniert, sodass die Schule einen modernen Charakter erhält.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für die Erweiterung und Sanierung des Dossenberger-Gymnasiums in Günzburg werden für den BA 2 folgende Tischlerarbeiten benötigt. Tischler III, Lernlandschaft/Flur und Kunsterziehung, KW 37 – 46 2021 184 m² Wandverkleidung- Akustik mit UK, gedämmt, i.M. 30mm, Kleinflächen 9 St Schrank Lernlandschaften, EG, BxTxH ca. 880 x 480 x 2050 mm 5 St Schülergarderobe, L = 1.785m, H= 1.920 mm, 20 Garderobenplätze 2 St Medienschrank in Klassenzimmer BxTxH ca. 620x 400 x 2.870 mm 3St Großer Schrank Kunstsaal 1, UG, BxTxH ca. 6.8300 x 640 x 2.870 mm 4 St Schrank VS, UG, BxTxH ca. 4.600 x 400 x 2.870 mm 4 St A1-Papierschränke,VS, LxBxH 660 x 880 x 850 mm 3 St Fahrbare Schränke mit Schubladen,VS, LxBxH 860 x 490 x 850 mm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Poppenhausen
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Postleitzahl: 97490
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.