Beschaffung von Wäscheausgabe- und Wäscherückgabeautomaten
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ukr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Wäscheausgabe- und Wäscherückgabeautomaten
Das Universitätsklinikum Regensburg beabsichtigt die Beschaffung von neuen Wäscheausgabe- und Wäscherückgabeautomaten. Diese sollen die jetzige Ausgabevariante mit dem Ziel ersetzen den Prozess der Wäscheausgabe zu vereinfachen, Transparenz und Kontrolle des Wäscheumlaufes zu gewährleisten, sowie die Umstellung auf platzsparende Spindvarianten zu ermöglichen
Am Universitätsklinikum Regensburg erfolgt die Bereitstellung der personalisierten Dienstkleidung gegenwärtig über Wäschefächer, die einen festen Bestandteil der sich aktuell im Einsatz befindenden Spinde darstellen. Die Wäscheausgabe- und Wäscherückgabeautomaten sollen die jetzige Ausgabevariante mit dem Ziel ersetzen den Prozess der Wäscheausgabe zu vereinfachen, Transparenz und Kontrolle des Wäscheumlaufes zu gewährleisten, sowie die Umstellung auf platzsparende Spindvarianten zu ermöglichen. Damit einhergehen wird die Umstellung auf Pool- und Unisexdienstkleidung. Um lange Wegezeiten der Mitarbeiter zu vermeiden, müssen die Ausgabe- und Rückgabesysteme flexibel, in der Nähe der dezentral angesiedelten Umkleiden, positionierbar sein. Um Anpassungsfähig gegenüber strukturellen und/oder räumlichen Veränderungen und Erweiterungen zu sein, muss das System flexibel modular aufbau- verlager- und erweiterbar sein. Um das höchst mögliche Maß an Hygiene sicherzustellen, muss es sich um eine Einzelausgabe der Dienstkleidung handeln.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensangaben mit Handelsregisterauszug; Eigenerklärung Bewerbergemeinschaft; Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Liste aller mit ihm im Sinne des § 15 Aktiengesetz (direkt oder analog) verbundenen Unternehmen oder Eigenerklärung des Bewerbers, dass solche Unternehmensverbindungen nicht bestehen.
Eigenerklärung zum Versicherungsschutz, Vorlage Jahresabschlüsse;
Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung.
Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare erbrachte Leistungen. Eigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen in den letzten 3 Jahren insgesamt und in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Qualitätsmanagement; Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, ob er / sie sich privilegierter Nachunternehmer bedienen will (Eignungsleihe) mit entsprechenden Eignungsnachweisen des Eignungsverleihers.
Abschnitt IV: Verfahren
Regensburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein
Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Je-der
Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunter-lagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z.B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).