Lieferung von Schlag-/Stichschutzwesten Referenznummer der Bekanntmachung: V3-8014.01-0114-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Schlag-/Stichschutzwesten
Gegenstand dieses Offenen Verfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schlag-/Stichschutzwesten
- Schlag-/Stichschutzweste EAK (Los 1)
- Schlag-/Stichschutzweste USK (Los 2)
an die Bayerische Polizei.
Lieferung von Schlag-/Stichschutzwesten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses Offenen Verfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schlag-/Stichschutzwesten
- Schlag-/Stichschutzweste EAK (Los 1)
- Schlag-/Stichschutzweste USK (Los 2)
an die Bayerische Polizei.
Angebote sind getrennt nach Losen abzugeben und wahlweise für ein Los oder für beide Lose zugelassen.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und endet mit Ablauf des 30.04.2026.
Folgende Abnahmemengen werden für die gesamte Vertragslaufzeit geschätzt und verbindlich zu-gesichert:
Los 1 - Schlag-/Stichschutzwesten EAK
150 Stück Schlag-/Stichschutzwesten EAK
50 Stück Hüllen der Schlag- / Stichschutzweste EAK
Los 2 - Schlag-/Stichschutzwesten USK
656 Stück Schlag-/Stichschutzwesten USK
80 Stück Hüllen der Schlag- / Stichschutzweste USK
Als zusätzliche unverbindliche Abnahmemenge kann von weiteren Bestellungen in folgender Höhe ausgegangen werden:
Los 1 - Schlag-/Stichschutzwesten EAK
550 Stück Schlag-/Stichschutzwesten EAK
250 Stück Hüllen der Schlag- / Stichschutzweste EAK
Los 2 - Schlag-/Stichschutzwesten USK
260 Stück Schlag-/Stichschutzwesten USK
80 Stück Hüllen der Schlag- / Stichschutzweste USK
Es handelt sich dabei um eine Option, eine Abnahmeverpflichtung für den Auftraggeber besteht insoweit ausdrücklich nicht.
Eine Mindestbestellmenge für einzelne Nachbestellungen besteht nicht.
Los 1 - Schlag-/Stichschutzwesten EAK
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses Offenen Verfahrens ist die Lieferung von Schlag-/Stichschutzwesten für die Bayerische Polizei, hier:
Los 1 - Schlag-/Stichschutzwesten EAK
Es handelt sich um eine Schlag-/Stichschutzweste mit integriertem Schulterschutz und Klingenfang am Halsausschnitt. Auf dem Vorderteil zwei modulare Molletaschen und zwei aufgesetzte Taschen im Taillenbereich.
Die Schlag-/Stichschutzweste umfasst im Standardumfang
- 2 Schlag-/Stichschutzelemente Vorder- und Rückenteil (s. LB IV., 2.)
- 2 Schulterschutzelemente (s. LB IV., 2.)
- 1 Trägerweste mit Adaptionssystem (s. LB IV., 3.)
- 2 modulare, vertikale Molletaschen mit Klettverschlussla-schen (s. LB IV., 4.)
- 1 Schriftzug POLIZEI Vorderteil (s. LB IV., 5.)
- 1 Schriftzug POLIZEI Rückenteil (s. LB IV., 5.)
- 1 Transporttasche (s. LB V., 1.)
- 1 Informationsbroschüre (s. LB V., 3.)
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und endet mit Ablauf des 30.04.2026.
Folgende Abnahmemengen werden für die gesamte Vertragslaufzeit geschätzt und verbindlich zu-gesichert:
Los 1 - Schlag-/Stichschutzwesten EAK
150 Stück Schlag-/Stichschutzwesten EAK
50 Stück Hüllen der Schlag- / Stichschutzweste EAK
Als zusätzliche unverbindliche Abnahmemenge kann von weiteren Bestellungen in folgender Höhe ausgegangen werden:
Los 1 - Schlag-/Stichschutzwesten EAK
550 Stück Schlag-/Stichschutzwesten EAK
250 Stück Hüllen der Schlag- / Stichschutzweste EAK
Eine Mindestbestellmenge für einzelne Nachbestellungen besteht nicht.
Los 2 - Schlag-/Stichschutzwesten USK
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses Offenen Verfahrens ist die Lieferung von Schlag-/Stichschutzwesten für die Bayerische Polizei, hier:
Los 2 - Schlag-/Stichschutzwesten USK
Es handelt sich um eine Schlag-/Stichschutzweste mit Klingenfang am Halsaus-schnitt und integriertem Schulter- und Oberarmschutz. Zur Anbringung der modularen Taschen sind das Vorder- und das Rückenteil nahezu vollständig mit einem Molleadaptionssystem ausgestattet.
Die SSW umfasst im Standardumfang
- 2 Schlag-/Stichschutzelemente Vorder- und Rückenteil (s. LB IV., 2.)
- 2 Schulterschutzelemente (s. LB IV., 2.)
- 2 zusätzlich integrierbare Oberarmprotektoren (s. LB IV., 2.)
- 1 Trägerweste mit Adaptionssystem (s. LB IV., 3.)
- modulare Molletaschen (s. LB IV., 4.)
- 3 vertikal mit Klettverschlusslaschen
- 2 horizontal mit 2-Wegereißverschluss
- 1 Schriftzug POLIZEI Vorderteil (s. LB IV., 5.)
- 1 Schriftzug POLIZEI Rückenteil (s. LB IV., 5.)
- 1 Transporttasche (s. LB V., 1.)
- 1 Informationsbroschüre (s. LB V., 3.)
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und endet mit Ablauf des 30.04.2026.
Folgende Abnahmemengen werden für die gesamte Vertragslaufzeit geschätzt und verbindlich zugesichert:
Los 2 - Schlag-/Stichschutzwesten USK
656 Stück Schlag-/Stichschutzwesten USK
80 Stück Hüllen der Schlag- / Stichschutzweste USK
Als zusätzliche unverbindliche Abnahmemenge kann von weiteren Bestellungen in folgender Höhe ausgegangen werden:
Los 2 - Schlag-/Stichschutzwesten USK
260 Stück Schlag-/Stichschutzwesten USK
80 Stück Hüllen der Schlag- / Stichschutzweste USK
Eine Mindestbestellmenge für einzelne Nachbestellungen besteht nicht.
Erstlieferung
Der Lieferumfang für die Erstlieferung im Jahr 2022 nach dem Zuschlag beträgt:
Los 2 - Schlag-/Stichschutzwesten USK
656 Stück Schlag-/Stichschutzwesten USK
Die Größenverteilung wird rechtzeitig nach Zuschlag übermittelt.
Die Erstlieferung von Schlag- / Stichschutzwesten (nur Los 2) erfolgt bis KW 38 2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes,in dem der Bieter ansässig ist (§122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. §44 Abs. 1 VgV).
2. Erklärung Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
3. Erklärung Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
4. Erklärung Selbstreinigung gem. § 125 GWB - falls zutreffend -
5. Erklärung zu gewerblichen Schutzrechten gem. § 53 Abs. 8 VgV - falls zutreffend -
6. Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
7. Erklärung zur Akteneinsicht gem. § 165 GWB
8. Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohnge-setzes (§ 19 Abs. 3 MiLoG)
Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.