Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Dokumentenkameras (Visualizer) Referenznummer der Bekanntmachung: 440-0009-2021-L-IN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE211
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ingolstadt.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Dokumentenkameras (Visualizer)
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Dokumentenkameras (Visualizer) für Schulen in Trägerschaft der Stadt Ingolstadt
Stadt Ingolstadt
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Dokumentenkameras für den Einsatz in Schulen in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Ingolstadt. Die geschätzte Liefermenge liegt über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 3 Jahren bei insgesamt 650 Einheiten. Die maximale Liefermenge über die gesamte Vertragslaufzeit liegt bei 800 Dokumentenkameras. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und kann bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden (maximale Gesamtlaufzeit 3 Jahre). Die Rahmenvereinbarung legt die Bedingungen für darauf gegründete Einzelabrufe fest. Es besteht keine Mindestabnahmemenge. Die Einzellieferungen können an an das Amt für Informations- und Datenverarbeitung oder direkt an Schulen erfolgen. Für die Geräte muss mindestens eine 5-jährige Bring-In Garantie gewährleistet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Dokumentenkameras (Visualizer)
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB). 5. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der Absagen per Fax oder E-Mail, beziehungsweise mehr als 15 Kalendertage bei Absendung in Briefform, vergangen sind (§ 134 Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ingolstadt.de