Biomülltüten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zirndorf
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 90513
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-fuerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Biomülltüten
Herstellung und Lieferung von 12 Mio. Stück Biomülltüten aus 100 % Recyclingpapier.
100 % Recyclingpapier, braun, nachweislich schadstofffrei, voll kompostierbar und nassfest Materialstärke 100 g/qm Maße: 230 x 130 x 350 mm mit Rollboden oder Keilboden ohne Tragegriffe Zweiseitig mit einfarbigem Aufdruck nach Vorgaben des Auftraggebers
Lieferung frei Haus innerhalb von 10 Tagen nach telefonischen Abruf, Lieferadresse: 90522 Oberasbach, Rothenburger Str. 1
Der Landkreis Fürth beabsichtigt die Beschaffung von 12 Mio. Stück Biomülltüten.
Die Beschaffenheit der Tüten soll wie folgt sein: 100 % Recyclingpapier, braun, nachweislich schadstofffrei, voll kompostierbar und nassfest Materialstärke 100 g/qm Maße: 230 x 130 x 350 mm mit Rollboden oder Keilboden ohne Tragegriffe Zweiseitig mit einfarbigem Aufdruck nach Vorgaben des Auftraggebers Der Auftraggeber ruft ab 01.12.2021 durchschnittlich alle 28 Tage eine Teilmenge von rund 600.000 Stück ab.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90425
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.