Erdgasausschreibung Fraunhofer-Gesellschaft Referenznummer der Bekanntmachung: 2021KA000019
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgasausschreibung Fraunhofer-Gesellschaft
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen der Fraunhofer-Gesellschaft, Liefermenge 79.288.560 kWh/Jahr, Lieferjahre 2022/2023
Teillos 1 Fraunhofer-Gesellschaft L-Gas
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen des Auftraggebers im L-Gasgebiet gemäß Leistungsverzeichnis;
Liefermenge: ca. 6.933.494 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 01.01.2022 bis 01.01.2024
Teillos 2 Fraunhofer-Gesellschaft
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis;
Liefermenge: ca. 14.875.367 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 01.01.2022 bis 01.01.2024
Teillos 3 Fraunhofer-Gesellschaft
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis;
Liefermenge: ca. 14.359.010 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 01.01.2022 bis 01.01.2024
Teillos 4 Fraunhofer-Gesellschaft
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis;
Liefermenge: ca. 19.435.549 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 01.01.2022 bis 01.01.2024
Teillos 5 Fraunhofer-Gesellschaft
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis;
Liefermenge: ca. 13.503.880 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 01.01.2022 bis 01.01.2024
Teillos 6 Fraunhofer-Gesellschaft
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis;
Liefermenge: ca. 10.181.260 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 01.01.2022 bis 01.01.2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 1 Fraunhofer-Gesellschaft L-Gas
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 2 Fraunhofer-Gesellschaft
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 3 Fraunhofer-Gesellschaft
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 4 Fraunhofer-Gesellschaft
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 5 Fraunhofer-Gesellschaft
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 6 Fraunhofer-Gesellschaft
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).