Rahmenvertrag über Warn- und Wetterschutzkleidung, Kommunalreferat Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-1-2020-0264
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Warn- und Wetterschutzkleidung, Kommunalreferat
Rahmenvertrag über Warn- und Wetterschutzkleidung, Kommunalreferat
Warnschutzkleidung Herren
Warnschutzkleidung mit Logo für Herren: Latzhose - 2107 Stück; Bundhose lang - 2107 Stück; Short (Bundhose) -2107 Stück; Bundjacke - 1764 Stück
Nachträgliche Leistungsänderungen Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; • Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25% des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Warnschutzkleidung Damen
Warnschutzkleidung mit Logo für Damen: Latzhose - 43 Stück; Bundhose lang - 43 Stück; Short (Bundhose) - 43 Stück; Bundjacke - 36 Stück
Nachträgliche Leistungsänderungen Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; • Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25% des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Warnschutzweste Herren
Warnschutzwesten mit Logo für Herren - 1764 Stück
Nachträgliche Leistungsänderungen Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; • Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25% des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Warnschutzweste Damen
Warnschutzwesten mit Logo für Damen - 36 Stück
Nachträgliche Leistungsänderungen Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; • Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25% des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Sweatshirt Herren
Sweatshirt in orange mit Logo für Herren - 1764 Stück
Nachträgliche Leistungsänderungen Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; • Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25% des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Sweatshirt Damen
Sweatshirt in orange mit Logo für Damen - 36 Stück
Nachträgliche Leistungsänderungen Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; • Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25% des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Warn- Wetterschutzkleidung Herren
Warn-Wetterschutzkleidung mit Logo für Herren: Warn-Wetterschutzjacke lang - 882 Stück; Warn-Wetterschutzbundjacken - 882 Stück
Nachträgliche Leistungsänderungen Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; • Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25% des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Warn-Wetterschutzkleidung Damen
Warn-Wetterschutzkleidung mit Logo für Damen: Warn-Wetterschutzjacke lang - 18 Stück; Warn-Wetterschutzbundjacken - 18 Stück
Nachträgliche Leistungsänderungen Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; • Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25% des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Warnschutz-Softshelljacke Herren
Warnschutzsoftshelljacke mit Logo für Herren - 882 Stück
Nachträgliche Leistungsänderungen Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; • Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25% des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Warnschutz-Softshelljacke Damen
Warnschutzsoftshelljacke mit Logo für Damen - 18 Stück
Nachträgliche Leistungsänderungen Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; • Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25% des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Warn-Wetterschutzwinterjacke Herren
Warn- Wetterschutzwinterjacke mit Logo für Herren - 882 Stück
Nachträgliche Leistungsänderungen Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; • Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25% des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Warn-Wetterschutzwinterjacke Damen
Warn- Wetterschutzwinterjacken mit Logo für Damen- 18 Stück
Nachträgliche Leistungsänderungen Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; • Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25% des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Warnschutzkleidung Herren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Warnschutzkleidung Damen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Warnschutzweste Herren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altreichenau
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Warnschutzweste Damen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altreichenau
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sweatshirt Herren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sweatshirt Damen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Warn- Wetterschutzkleidung Herren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altreichenau
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Warn-Wetterschutzkleidung Damen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altreichenau
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Warnschutz-Softshelljacke Herren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altreichenau
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Warnschutz-Softshelljacke Damen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altreichenau
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Warn-Wetterschutzwinterjacke Herren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altreichenau
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Warn-Wetterschutzwinterjacke Damen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altreichenau
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.