Opernhausmuseum Bayreuth - Schreiner Ausstellungsbauer Referenznummer der Bekanntmachung: 2021RBE000005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Opernhausmuseum Bayreuth - Schreiner Ausstellungsbauer
Dauerausstellung im Markgräflichen Opernhausmuseum Bayreuth Ausstellungsbau / Schreinerarbeiten.
Neben individuell anzufertigenden Vitrinen, Podesten, Trockenbauwänden und Sitzmöbeln kommen eigens konzipierte, abgehängte Decken bei dieser Ausstellung zum Einsatz. Im Obergeschoss fungieren Stellwände als überdimensionale, große Buchseiten, die scheinbar schwebend das Raumbild prägen. Für einige Wände sind Unterkonstruktionen aus Stahl konzipiert.
Dieses Vergabeverfahren dient dazu ein Unternehmen zu finden, das eine feinfühlige Realisierung der außergewöhnlichen Gestaltungsideen durchführt. Es wird ein Partner gesucht, der motiviert ist diese innovative Präsentation mit dem entsprechenden technischen Knowhow umzusetzen und ungewöhnliche technische Lösungen anzubieten.
Mit den Arbeiten zum Projekt soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung, spätestens in der KW 23 2022 begonnen werden.
Bayreuth
Anfertigung von Vitrinen, Podesten, Trockenbauwänden, Sitzmöbeln, abgehängte Decken, Stellwänden, Unterkonstruktionen aus Stahl, Samtvorhängen und anderen individuellen Ausstellungsgegenständen. Die Ausstellung soll für die nächsten 20 Jahre Bestand haben und dementsprechend robust ausgeführt werden.
Aufgrund von Verzögerungen bei der Sanierung des Gebäudes kann es zu stärkeren Abweichungen im Terminablauf kommen.
Es werden nur Angebote fachkundiger, leistungsfähiger und zuverlässiger Bieter berücksichtigt.
Die Eignungsprüfung erfolgt nach den in der „Bewertungsmatrix Eignung“ aufgeführten Kriterien. Auf Basis der in den Eignungskriterien erzielten Bewertungspunkte werden die fünf punktbesten Bewerber ermittelt und nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert.
Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mitgliedschaft in einer Handwerkskammer oder fachlichem Berufsverband
- Das Unternehmen verfügt über mindestens 7 ständige vollzeitäquivalente Arbeitskräfte.
- Die benötigte Anzahl der Mitarbeiter muss auch für ungeplante Ausfälle in der geforderten Qualität und Quantität sichergestellt sein.
- Ein fester Projektleiter bzw. Stellvertreter muss stets zur Verfügung stehen.
- Der Umsatz der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre beträgt im Durchschnitt jeweils mehr als 400.000 €.
Diese Nachweise sind dem Auftragnehmer auf Verlangen vor Zuschlagserteilung vorzulegen:
- zur Abdeckung der Risiken aus dem Leistungsvollzug eine Betriebshaftpflichtversicherung für das vertragsgegenständliche Werk
- eine Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsteuer nach §48b EStG
- Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache (mindestens Niveau C2)
- Der Bieter ist, bezogen auf die Tätigkeit als Schreiner / Ausstellungsbauer mit Erfahrung im Ausstellungsbau seit mindestens 10 Jahren im Markt tätig (gegebenenfalls einschließlich etwaiger Rechtsvorgänger).
- Als Referenzprojekte sind fünf (5) in den letzten 10 Jahren umgesetzte Projekte zu benennen, die den einzeln beschriebenen Vergleichbarkeitskriterien (Angabe von Auftraggeber, Ansprechpartner, Beschreibung von Projekt, Umfang, Terminschiene, Auftragswert, Vorgehensweise und Methode) genügen.
Alle Referenzprojekte müssen hinsichtlich der Vergleichbarkeit mindestens mit dem Zielerfüllungsgrad "teilweise" bewertbar sein.
Der Umfang des möglichen Einsatzes von Unterauftragnehmern ist auf 30 % der Auftragssumme begrenzt, d.h. 70 % der Leistung müssen durch den Auftragnehmer selbst erbracht werden. Unterauftragnehmer dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch den Auftraggeber eingesetzt werden. Für alle eingesetzten Unterauftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers eine Verpflichtungserklärung für den Fall der Auftragserteilung vorzulegen.
Diese Nachweise sind dem Auftragnehmer auf Verlangen vor Zuschlagserteilung vorzulegen:
- zur Abdeckung der Risiken aus dem Leistungsvollzug eine Betriebshaftpflichtversicherung für das vertragsgegenständliche Werk
- eine Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsteuer nach §48b EStG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.