Stadt Pocking - Erweiterung Grundschule Pocking mit Umbau/Sanierung im Bestand - Architektenleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 0076.7030.001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pocking
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94060
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pocking.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Pocking - Erweiterung Grundschule Pocking mit Umbau/Sanierung im Bestand - Architektenleistung
Erweiterung der Grundschule Pocking (Klassenräume, Betreuungsräume und Mensa) mit Umbau und Sanierung im Bestand
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung gemäß HOAI Teil 3 Abschnitt 1 und Abschnitt 2: Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI 2021 (LPH 3-9) für das folgende Vorhaben:
Aufgrund der steigenden Schülerzahlen und den sich verändernden Anforderungen ist eine Anpassung des Grundschulgebäudes erforderlich. Die Maßnahmen umfassen die Umnutzungen, Erweiterungsbauten und die Sanierung der im Jahr 1994 in Betrieb genommenen Grundschule.
Die bestehende Grundschule liegt am östlichen Stadtrand und bildet gemeinsam mit dem Gymnasium, Dreifach-Sporthalle, Skater Platz und Sportanlage das Schul- und Sportzentrum. Der gültige Bebauungsplan ist ebenso benannt.
Die aktuelle Klassenzahl beträgt 17 Klassen (schulaufsichtliche Genehmigung 2011) und soll zukünftig auf 24 Klassen mit Ganztagesbetreuung erweitert werden.
Die Planung orientiert sich am von der Regierung zur Verfügung gestellten Raumprogramm für 24 Klassen und ist, mit den Planungsdaten ergänzt, angefügt. Zu beachten ist dabei, dass die bestehenden Klassen nicht verkleinert werden können und dies damit eine erhöhte Nutzfläche zur Folge hat. Um gleiche Bedingungen herzustellen, sollen auch die neuen Klassen in dieser Größe geplant werden.
Die Beauftragung der Planungsleistungen wird stufenweise erfolgen:
- Leistungsstufe 1: Leistungsphase 3-4
- Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5, 6, 7
- Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 8, 9
Zu den Verhandlungsgesprächen werden 3 bis max. 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen eingeladen. Sollten weitere Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los.
Die bauliche Konzeption sieht Investitionen von rund 17 Millionen Euro brutto vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular zu verwenden, entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Zur Angabe der Nachweise ist das Bewerbungsformular vollständig ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben über die Vergabeplattform der Deutschen EVergabe einzureichen. Nicht rechtskräftig unterschriebene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Geforderte Nachweise sind: Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Benennung Gesellschaftsform. Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gegen ihn vorliegen gemäß §§ 123 und 124 GWB und soweit zutreffend, eine Erklärung, welche Selbstreinigungs-Maßnahmen gem. § 125 GWB ergriffen wurden. (Abgabe sämtlicher Nachweise in deutscher Sprache mit dem Teilnahmeantrag). Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.