Weiterentwicklung der eAkte-Schnittstelle beim LDBV Referenznummer der Bekanntmachung: 2021GHO000006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung der eAkte-Schnittstelle beim LDBV
Unterstützung bei Konzeption, Programmierung und Betrieb der Schnittstelle für das Projekt
"eAkte-Schnittstelle Weiterentwicklung sowie Anbindung und Unterstützung von Fachverfahren" im IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV).
Geplanter Vertragsbeginn ist 01.03.2022. Die Kernlaufzeit des EVB-IT Dienstvertrages beträgt 12 Monate (220 Personentage). Im Anschluss an die Kernlaufzeit kann die Laufzeit mit einer Verlängerungsoption um 12 Monate (220 Personentage) verlängert werden.
München
Die Dienstleistung umfasst folgende Aufgaben
Analyse, Konzeptionierung, Programmierung und Dokumentation von
• Erweiterungen des Funktionsumfangs der Schnittstelle
• Laufende Anpassung an die aktuelle und geplante Version der eAkte Bayern. Aktuell steht die Prüfung und die Einarbeitung der Änderungen der neuen
eAkte-Version 2022 in die Schnittstelle an.
• Skalierbarkeit der Schnittstelle
• Zusätzliche Anforderungen durch Fachverfahren
• Vereinfachter Betrieb der Schnittstelle
• Unterstützung und Anbindung des Fachverfahrens DIPA
• Anbindung BayernPortal an die eAkte Bayern
• Anbindung eAkte Bayern an BayernPortal-Postfach
• Dynamische Einbindung von Formularen des Formularservers
Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate
Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
EVB-IT Dienstvertrag und VOL/B; Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
Persönlichen Lage, insb. zum Nichtvorliegen von Insolvenzverfahren, Liquidation, schwere Verfehlungen, Tatbestände des § 123 Abs. 1 GWB, der Voraussetzungen des Ausschlusses nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestlohngesetz, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen:
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister;
— Erklärung Bietergemeinschaft (nur bei einer Bewerbergemeinschaft)
Verpflichtungserklärung der eingesetzten Mitarbeiter, einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) nach BaySÜG, Scientology Schutzerklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform http://www.auftraege.bayern.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an. Danach können Sie die Unterlagen im Bieterassistenten elektronisch bearbeiten (Ausschreibungsnummer: 2021GHO000006). Sollten Sie sich bisher noch nicht auf diesem Portal registriert haben, ist Voraussetzung, dass Sie sich vorab einmalig registrieren. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos.
Sollten Sie Fragen zur eProcurement−Plattform haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline der Fa.HealyHudson: http://www.deutsche−evergabe.de/kontakt.html
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im Bieter−Handbuch dargestellt: https://www.evergabe.bayern.de/eVergabe.Einkauf/help/de−DE/eVa_Bieter−Handbuch.pdf.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.