TNW_Mittelschulverband Pfarrkirchen_Sanierung Mittelschule_PS Referenznummer der Bekanntmachung: 393/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfarrkirchen
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84347
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfarrkirchen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Mittelschulverband Pfarrkirchen_Sanierung Mittelschule_PS
Der Mittelschulverband Pfarrkirchen, bestehend aus der Stadt Pfarrkirchen und den Gemeinden Dietersburg, Postmünster und Schönau, beabsichtigt die Sanierung der Mittelschule in Pfarrkirchen.
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Beauftragt werden - stufenweise - die Leistungsstufen 1-5 des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß Projektsteuerungsvertrag HAV-KOM, konkretisiert durch die zusätzlichen Vertragsbestimmungen (ZVB-PS) zum Projektsteuerungsvertrag. Die Durchführung eines VgV-Verfahrens für die Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenraum sowie Fachplanerleistungen (HLSK und ELT/FT) entfallen, da dieses bereits vergeben worden sind. Weitere Vergaben von Planerleistungen sind bis dato nicht vorgesehen.
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Die verschiedenen Leistungsstufen werden wie folgt stufenweise eingeteilt und bewertet:
- Stufe 1: Projektvorbereitung (26%) gem. § 5.1 des Vertrages, Vorplanung (6%) gem. § 5.2 des Vertrages (32%)
- Stufe 2: Entwurfs- und Genehmigungsplanung gem. § 5.2 des Vertrages (15%)
- Stufe 3: Ausführungsvorbereitung (Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe) gem. § 5.3 des Vertrages (19%)
- Stufe 4: Objektüberwachung (26%) und Projektabschluss (8%) gem. §§ 5.4 und 5.5 des Vertrages (34%)
Johannes-Hirspeck-Mittelschule Pfarrkirchen Von-Fraunhofer-Straße 1 84347 Pfarrkirchen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Der Mittelschulverband Pfarrkirchen, bestehend aus der Stadt Pfarrkirchen und den Gemeinden Dietersburg, Postmünster und Schönau, beabsichtigt die Sanierung der Mittelschule in Pfarrkirchen.
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Bei der Mittelschule Pfarrkirchen handelt es sich um eine vierzügige Mittelschule, in welcher derzeit ca. 400 Schüler unterrichtet werden. Die vorhandenen Nutzflächen der Schule belaufen sich auf ca. 4200m².
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Das Schulgebäude wurde im Jahr 1980/1981 errichtet sowie im Jahr 2000 um einen weiteren Gebäude-teil ergänzt. Im Zuge einer Förderung nach KIP-S wurde im Jahr 2020 die Fassade im Norden des Schulgebäudes teilweise bereits erneuert.
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Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen sind insbesondere die Themen Barrierefreiheit, Brandschutz so-wie energetischen Sanierung zu bearbeiten. Trotz der wiederkehrenden Instandhaltungsmaßnahmen ist das Gebäude grundlegend zu sanieren und auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen.
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Zunächst ist in Abstimmung mit der Schule und dem Träger zusammen mit dem Architekten ein Raumprogramm aufzustellen und im Hinblick auf die Beantragung einer schulaufsichtlichen Genehmi-gung mit der Regierung von Niederbayern zu besprechen. Welche konkreten Maßnahmen bzw. even-tuelle Förderabschnittsteilungen sich ergeben, kann erst im weiteren Projektverlauf in Abstimmung mit der Regierung festgelegt werden. Das jeweilige Raumprogramm und die Vorgaben der schulaufsicht-lichen Genehmigung sind einzuhalten.
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Wie die Maßnahme konkret umgesetzt werden kann, ist derzeit noch vollkommen offen, weshalb unter Umständen auch eventuelle Teilabbrüche, Umbauten bzw. Teilneubauten nicht ausgeschlossen werden können. Ziel ist, dass der Schulbetrieb im bestehenden Gebäude ohne teure Interimsmaßnahmen größten Teils weiterlaufen kann.
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Die Projektkosten für die Sanierung der Mittelschule belaufen sich auf ca. 20 Mio. EUR netto.
Die Projektsteuerungsleistungen sollen Anfang 2022 vergeben werden. Das Projekt sollte bis 2030 realisiert werden.
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Beauftragt werden - stufenweise - die Leistungsstufen 1-5 des Leistungsbildes Projektsteuerung ge-mäß Projektsteuerungsvertrag HAV-KOM, konkretisiert durch die zusätzlichen Vertragsbestimmungen (ZVB-PS) zum Projektsteuerungsvertrag. Die Durchführung eines VgV-Verfahrens für die Architekten-leistungen Objektplanung Gebäude und Innenraum sowie Fachplanerleistungen (HLSK und ELT/FT) entfallen, da dieses bereits vergeben worden sind. Weitere Vergaben von Planerleistungen sind bis dato nicht vorgesehen.
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Die verschiedenen Leistungsstufen werden wie folgt stufenweise eingeteilt und bewertet:
- Stufe 1: Projektvorbereitung (26%) gem. § 5.1 des Vertrages, Vorplanung (6%) gem. § 5.2 des Vertrages (32%)
- Stufe 2: Entwurfs- und Genehmigungsplanung gem. § 5.2 des Vertrages (15%)
- Stufe 3: Ausführungsvorbereitung (Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe) gem. § 5.3 des Vertrages (19%)
- Stufe 4: Objektüberwachung (26%) und Projektabschluss (8%) gem. §§ 5.4 und 5.5 des Vertrages (34%)
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
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1.1.) Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bei Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft
- 5 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
- 3 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
- 1 Punkt: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre (nur Vollzeitkräfte)
- 5 Punkte: ab 10 Projektsteuerer
- 3 Punkte: ab 8 Projektsteuerer
- 1 Punkt: ab 6 Projektsteuerer
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude für Ausbildung / Wissenschaft / Forschung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten)
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2010 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
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Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 4 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 4 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Anzahl der Referenzen
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- Schulen (sehr gut vergleichbar)
- Sonstige Gebäude für Ausbildung/ Wissenschaft/ Forschung (gut vergleichbar)
- Sanierung / Umbau (sehr gut vergleichbar)
- Neubau (gut vergleichbar)
- Erfahrung mit Fördermitteln (sehr gut vergleichbar)
- Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsstufen 1 bis 5 des Leistungsbildes Projektsteuerung nach HAV-KOM oder AHO (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen erbracht worden sind)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 20 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 8 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Projektvorbereitung (mit Ausnahme der Architektenausschreibung, HLSK, ELT/FT); Vorplanung
Stufe 2: Entwurfs- und Genehmigungsplanung
Stufe 3: Ausführungsvorbereitungen (Ausführungsplanung, Vorbereitung u. Mitwirkung bei der Vergabe
Stufe 4: Objektüberwachung und Projektabschluss
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bei Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
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Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
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A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Projektsteuerer, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdaten Referenzen" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Gebäude für Ausbildung / Wissenschaft / Forschung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten) der letzten 11 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2010 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung: Schulen, Sonstige Gebäude für Ausbildung/ Wissenschaft/ Forschung, Sanierung / Umbau, Neubau, Erfahrung mit Fördermitteln, Bauen im lfd. Betrieb
c.) erbrachten Leistungen in den Leistungsstufen 1 bis 5 des Leistungsbildes Projektsteuerung nach HAV-KOM oder AHO
d.) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 20 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 8 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen.
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2010 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRA5X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.