Ausführung der Bestattungsdienstleistungen an den Friedhöfen der Großen Kreisstadt Dachau.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dachau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausführung der Bestattungsdienstleistungen an den Friedhöfen der Großen Kreisstadt Dachau.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Ausführung von Bestattungsdienstleistungen in den 4 Friedhöfen der Großen Kreisstadt Dachau. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.07.2022. Sie beträgt 4 Jahre und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, entweder durch Ablauf der Vertragslaufzeit zum 30.06.2026 oder bereits zuvor durch Erreichen des festgesetzten Höchstwerts.
Dachau
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren über die Ausführung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten hoheitlichen Aufgaben im Bestattungswesen. Diese umfassen vorrangig:
Aufbahrung, Gestaltung und Abhaltung von Trauer- und Aussegnungsfeiern in der Aussegnungshalle zu Erd- und Feuerbestattungen sowie Urnenbeisetzungen, Erd- und Feuerbestattungen ab Aussegnungshalle Dachau, Überführung von Sarg und Urne von der Aussegnungshalle am Waldfriedhof zu den drei weiteren im Stadtgebiet liegenden Friedhöfen, Umbettungen und Exhumierungen.
Die Leistungserbringung erstreckt sich auf alle städtischen Friedhöfe: Waldfriedhof, Stadtfriedhof, Kirchenfriedhof Etzenhausen, Städtischer Friedhof Pellheim.
Die Rahmenvereinbarung wird - unabhängig von einer vorangegangenen Zuschlagserteilung - zum 01.07.2022 geschlossen und hat eine reguläre Laufzeit von 4 Jahren bis zum 30.06.2026. Die Rahmenvereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, entweder durch Ablauf der Vertragslaufzeit oder bereits zuvor durch Erreichen des festgesetzten Höchstwerts.
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (Wert der erfolgten Einzelabrufe) wird auf 1.120.000,00 € festgelegt und liegt damit 100% über dem Schätzwert für die Gesamtlaufzeit.
Die Leistungen müssen durch eine Niederlassung vor Ort ausgeführt werden, hierfür muss fachlich geeignetes Personal zur Verfügung stehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Erfolg ausgeführt haben.
Der Bieter muss in seinem Betrieb über mindestens eine/n geprüfte/n Bestattermeister/in (oder nach § 51 e und g HWO gleichgestellte Person) verfügen (Inhaber/in oder Beschaftigte/r).
Mit dem Angebot ist für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:
Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB
Insbesondere:
1. Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters,
2. Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
3. Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist von Bietern ohne Präqualifikation durch eine Eigenerklärung (Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die über eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen..
Mit dem Angebot sind deshalb vorzulegen:
1. Angaben zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht in geeigneter Höhe,
2. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
3. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Die geforderten Angaben sind von Bietern ohne Präqualifikation durch eine Eigenerklärung (Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die über ausreichend Erfahrung und über technische und fachliche Leistungsfähigkeit verfügen.
Mit dem Angebot sind deshalb vorzulegen:
1. Angaben über Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Vergleichbar sind Bestattungsdienstleistungen für einen (öffentlichen) Auftraggeber) in mindestens gleichem Umfang.
Außerdem muss der Auftragnehmer muss in seinem Betrieb mindestens eine/n geprüfte/n Bestattermeister/in oder geprüfte/n Bestatter/in (oder eine nach § 51 e und g HWO gleichgestellte Person) beschäftigen (Inhaber/in oder Beschäftigte/r), vgl. die Ausführungen des Bayerischen Städtetags zur Fachkunde bei der Erbringung von Bestattungsdienstleistungen, bzw. die DIN EN 15017.
Die geforderten Angaben sind von von Bietern ohne Präqualifikation durch eine Eigenerklärung (Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen. Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen, sofern der Bieter in die engere Wahl kommt.
2. Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Angaben zu 2. sind von Bietern in geeigneter Weise (Formblatt L235 Verzeichnis der Unterauftragnehmer) vorzunehmen und mit Abgabe des Angebots vorzulegen.
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dezember 2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]