Landkreis Lindau (Bodensee) - Vergabe von Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/2129
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindau
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-lindau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Lindau (Bodensee) - Vergabe von Postdienstleistungen
Auftragsgegenstand war Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Postsendungen für das Landratsamt Lindau (Bodensee) und das Jobcenter Lindau (Bodensee) im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens.
Die vergabegegenständlichen Leistungen wurden in zwei Losen vergeben:
Los 1: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen bis 1.000 g ohne PZU;
Los 2: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen mit PZU.
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen bis 1.000 g ohne PZU
Landkreis Lindau (Bodensee) Der überwiegende Teil (über 80%) der Post geht an Empfänger im Postleitzahlenbereich 88XXX. Darüber hinaus sind Sendungen im gesamten Bundesgebiet, Österreich, Schweiz und sonstige Staaten zuzustellen.
Los 1 umfasst die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen bis 1.000 g ohne PZU
Es bestehen zwei einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um jeweils ein Jahr.
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen mit PZU
Landkreis Lindau (Bodensee) Der überwiegende Teil (über 80%) der Post geht an Empfänger im Postleitzahlenbereich 88XXX. Darüber hinaus sind Sendungen im gesamten Bundesgebiet, Österreich, Schweiz und sonstige Staaten zuzustellen.
Los 2 umfasst die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen mit PZU
Es bestehen zwei einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um jeweils ein Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10317
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRA4X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.